Hartz IV: Bürgerarbeit startet in NRW

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"Bürgerarbeit" für Hartz IV Betroffene in NRW

(10.08.2010) Die Bürgerarbeit, in die Hartz IV Bezieher gedrängt werden, ist seit Montag in Nordrhein-Westfalen gestartet. Das Bürgerarbeit-Programm ist auf drei Jahre befristet. Insgesamt sollen 17.300 Arbeitslosengeld-II Bezieher in die Bürgerarbeit vermittelt werden, "um sie wieder für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen oder alternativ in kommunale Arbeit zu vermitteln", so die Geschäftsführerin der NRW-Arbeitsagentur, Christiane Schönefeld. Das Programm wird in Kooperation von 27 Jobcentern und zugelassenen kommunalen Trägern ausgerichtet, die bei der Finanzierung von Bund und europäischem Sozialfonds (ESF) unterstützt werden. 200 Million stehen bundesweit über den ESF als Mittel zur Verfügung, 230 Millionen hält der Bund aus eigenen Mittel bereit.

In der anfänglichen „Aktivierungsphase“ des Programms werden die Erwerbslosen sechs Monate lang intensiv begleitet und auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Durch die intensivierte Betreuung hoffen die Arbeitsagenturen eventuelle schulische, berufliche und psychosoziale Probleme bei den Teilnehmern klar zu identifizieren, um ihnen anschließend mit Hilfe von individuellen Coachings und zusätzlichen Beratungsangeboten in den entsprechenden Bereichen unter die Arme zu greifen. Ziel ist es, die Teilnehmer möglichst schon in der Aktivierungsphase in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Wer nach diesem ersten Abschnitt des Programms noch nicht „in eine reguläre Arbeit vermittelt werden konnte, wird ‘Bürgerarbeiter’", erklärte die Geschäftsführerin der NRW-Arbeitsagentur, wobei mit Bürgerarbeitsplätzen ausschließlich gemeinnützige Arbeitsplätze im kommunalen Bereich sein dürfen.

Etwa ein Viertel der Teilnehmer wird nach Schätzungen der Arbeitsagentur davon betroffen sein, so dass insgesamt 4.130 Bürgerarbeitsplätze für das Programm vorgesehen sind. Der Bund fördert jede dieser Stellen mit 1.080,- Euro wovon 900,- Euro als Bruttogehalt (bei 30 Arbeitsstunden / Woche) an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden und 180,- dem Arbeitgeber als Zuschuss für die fälligen Sozialversicherungsbeiträge verbleiben. Die Tätigkeitsfelder reichen dabei von der Grünanlagenpflege bis zu Arbeit im Mehrgenerationenhaus und mit Antritt der Stelle nehmen die Beschäftigten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf, welche über das Programm für einen Zeitraum von maximal drei Jahren abgesichert ist. (wm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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