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Hartz IV: Arge Köln verlangt Bildung von Rücklagen

Keine Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen für Hartz IV Empfänger. Arge Köln verlangt "Bildung zu Rücklagen". Hartz IV Betroffene sollen Geld vom Regelsatz ansparen, um Anschaffungen selbst zu finanzieren.

Die Abgeordneten der Linkspartei staunten nicht schlecht, als sie davon erfuhren, dass die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Köln Arbeitslosengeld II (ALG II) Antragsteller dazu aufforderte, Rücklagen zur Beschaffung von Möbeln, Nachzahlungen von Stromrechnungen und Hausrat vom ALG II Regelsatz zu bilden. Die Antragsteller sollen dazu eine Unterschrift ableisten. Wird dieses Ansparen nicht vollzogen, so liegt für die Arge Köln ein "unwirtschaftliches Verhalten" vor. Die Konsequenz sei, so die "Belehrung", dass ALG II "Regelleistungen danach vollständig oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden". Zudem gaukelte die Arge vor, dass diese Regelung gesetzlich "verpflichtent sei".

Die Linke im Bundestag startete daraufhin eine "kleine Anfrage" an die Bundesregierung. Diese bestätigte, dass es "keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen" gibt. Dennoch sei die Hartz IV Regelleistung so bemessen, dass auch Ersatzbeschaffungen davon finanziert werden könnten. (03.12.2008)

Nie ohne Beistand zur Hartz IV Behörde Hartz IV: Die Arge hat Software Probleme