Vodafone-Kunden können jetzt Geld zurückbekommnen: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Vodafone-Kunden können auf Rückzahlungen hoffen: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Fünf Euro mehr im Monat für denselben Internetvertrag: Viele Vodafone-Kunden zahlen diesen Aufschlag seit 2023. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Position der Verbraucherschützer gestärkt. Mit Urteil vom 10. September 2026, Aktenzeichen C-669/24, stellt er klar, dass die europäische Telekommunikationsrichtlinie Anbietern kein eigenständiges Recht gibt, laufende Verträge einseitig zu ändern.

Für Betroffene verbessert das die Ausgangslage im Streit um Erstattungen. Eine automatische Rückzahlung folgt daraus allerdings noch nicht. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatten sich bis September 2026 bereits mehr als 116.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen; weitere Anmeldungen sind möglich.

Ein Kündigungsrecht ist keine Erlaubnis für beliebige Vertragsänderungen

Vodafone hatte im Ausgangsverfahren argumentiert, das Telekommunikationsrecht gestatte einen Änderungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kunden könnten als Ausgleich außerordentlich kündigen. Die Verbraucherschützer hielten die angegriffene Klausel dagegen für eine unangemessene Benachteiligung.

Der EuGH hat die rechtliche Trennlinie nun deutlich gezogen: Artikel 105 Absatz 4 der Richtlinie 2018/1972 regelt das Kündigungsrecht der Kunden bei Vertragsänderungen. Die Vorschrift setzt voraus, dass der Anbieter überhaupt ein wirksames Änderungsrecht besitzt. Sie schafft dieses Recht nicht selbst, wie aus dem Urteilsvolltext des EuGH hervorgeht.

Damit bleiben die allgemeinen Anforderungen des Verbraucherschutzrechts an Vertragsänderungen bestehen. Ein Unternehmen kann eine problematische Klausel also nicht allein dadurch rechtfertigen, dass es den Kunden den Ausstieg anbietet. Das Urteil verbietet jedoch nicht jede einseitige Vertragsänderung, für die eine andere wirksame Grundlage besteht.

Über Rückzahlungen entscheidet das Oberlandesgericht Hamm

Das EuGH-Verfahren geht auf den Streit um die Vertragsklausel vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Die Sammelklage wegen der Preiserhöhungen läuft gesondert beim Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen I-12 VKl 1/23. Die deutschen Gerichte müssen die Auslegung aus Luxemburg berücksichtigen, über die konkreten Ansprüche aber noch entscheiden, erläutert der vzbv zum Verfahrensstand.

Welche Vodafone-Kunden teilnehmen können

Die Klage betrifft private DSL- und Kabelinternetverträge mit monatlichem Pauschalpreis bei Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH und Vodafone West GmbH. Auch frühere Verträge etwa von Unitymedia oder Kabel Deutschland können dazugehören. Reine Mobilfunkverträge sind nicht Gegenstand dieser Klage.

Die Preiserhöhung muss nach den Teilnahmehinweisen der Verbraucherzentrale noch 2023 angekündigt worden sein; eine höhere Rechnung erst ab Januar 2024 schließt die Teilnahme nicht aus. Wer wegen der streitigen Erhöhung bereits einen Vergleich oder eine andere gütliche Einigung geschlossen hat, kann nach diesen Hinweisen nicht teilnehmen.

Auch nach Kündigung oder Tarifwechsel kann Geld zurückkommen

Ehemalige Kunden kommen ebenfalls infrage, wenn ihr Vertrag erst nach Wirksamwerden der Erhöhung endete. Ein später ausdrücklich vereinbarter neuer Tarif begrenzt den berücksichtigten Zeitraum auf die Monate davor. Nach den Hinweisen zum Tarifwechsel genügt grundsätzlich bereits ein betroffener Monat.

Gerade bei einem Wechsel lohnt sich deshalb der Vergleich alter und neuer Unterlagen. Wie sorgfältig Kunden zusätzliche Vertragsangebote prüfen sollten, zeigt auch der auf Gegen-Hartz geschilderte Fall eines Rentners, dem nach einem Festnetzausfall ein neuer Vodafone-Vertrag angeboten wurde.

Aus fünf Euro monatlich werden schnell dreistellige Beträge

Die Sammelklage zielt auf die Erstattung der Differenz zwischen altem und erhöhtem Preis. Zusätzlich verlangt der vzbv Prozesszinsen, wie die Verfahrensübersicht zur Vodafone-Klage erläutert. Bei einem durchgehend gezahlten Aufschlag von fünf Euro ergeben sich ohne Zinsen folgende Rechenbeispiele.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Monate mit gezahltem Aufschlag Aufschlag pro Monat Zusätzliche Zahlungen insgesamt
12 Monate 5 Euro 60 Euro
24 Monate 5 Euro 120 Euro
36 Monate 5 Euro 180 Euro
40 Monate 5 Euro 200 Euro

Die Tabelle zeigt die finanzielle Belastung, keine bereits zugesprochenen Erstattungen. Entscheidend sind die tatsächlich gezahlten Mehrbeträge und der Ausgang des Verfahrens.

So gelingt die kostenlose Anmeldung

Betroffene können zunächst den Klagecheck der Verbraucherzentrale nutzen. Er hilft bei der Prüfung des eigenen Falls und liefert passende Textbausteine. Anschließend ist die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz erforderlich.

Ein abgeschlossener Klagecheck oder ein abonniertes Informationsangebot ersetzt diese Anmeldung nicht. Die Teilnahme ist kostenlos; Vertragsunterlagen und Rechnungen sollten für spätere Nachweise gesichert werden.

Nach § 46 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ist die Anmeldung bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Sie muss insbesondere die Person, das Verfahren sowie Gegenstand und Grund des eigenen Anspruchs richtig bezeichnen. Die Registereintragung erfolgt ohne inhaltliche Prüfung und bestätigt deshalb noch nicht, dass ein Erstattungsanspruch besteht.

Für Haushalte mit wenig Geld zählt jeder Monat

Ein Aufschlag von fünf Euro wirkt auf einer einzelnen Rechnung überschaubar. Über Jahre fehlt dieses Geld jedoch für Lebensmittel, Strom oder andere laufende Ausgaben. Wer wenig finanziellen Spielraum hat, sollte deshalb auch kleinere wiederkehrende Mehrkosten prüfen.

Für Menschen im Leistungsbezug kommt hinzu, dass laufende Telefon- und Internetkosten grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bezahlen sind. Davon zu unterscheiden sind bestimmte Anschlusskosten bei einem erforderlichen Umzug, wie Gegen-Hartz im Beitrag über Telefon- und Internetkosten beim Jobcenter erklärt.

Beispiel aus der Praxis: 200 Euro zusätzlich bezahlt

Die Rentnerin Ingrid zahlte für ihren Kabelinternetvertrag ursprünglich 29,99 Euro monatlich. Nach einem im Frühjahr 2023 erhaltenen Schreiben wurden ab Juni 2023 jeden Monat 34,99 Euro abgebucht. Sie wechselte weder den Tarif noch vereinbarte sie eine Erstattung.

Hat Ingrid den Aufschlag bis einschließlich September 2026 bezahlt, summieren sich 40 Monatsbeträge auf 200 Euro. Sie prüft ihren Fall mit dem Klagecheck und meldet ihren Anspruch im Register an. Ob sie die 200 Euro tatsächlich zurückerhält, hängt vom Verfahren und der Prüfung ihres Anspruchs ab.

Drei Fragen und Antworten zur Vodafone-Sammelklage

Bekommen jetzt alle Vodafone-Kunden automatisch Geld zurück?

Nein, das EuGH-Urteil ordnet keine pauschale Auszahlung an. Über die Rückzahlungsansprüche in der Sammelklage muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.

Muss ich noch Kunde bei Vodafone sein?

Nein, auch ehemalige Kunden können teilnehmen. Ihr Vertrag muss über den Zeitpunkt hinaus bestanden haben, zu dem die beanstandete Preiserhöhung wirksam wurde.

Reicht eine Beschwerde bei Vodafone für die Teilnahme?

Nein, dafür ist die Anmeldung im Klageregister beim Bundesamt für Justiz erforderlich. Hinweise und Textbausteine bietet der Klagecheck zur Vodafone-Sammelklage.