Pflegegeld und Rente: Rentenanspruch der Pflegeperson scheitert am Sozialamt

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Wer Mutter, Vater oder Partner zu Hause pflegt, fรผllt oft faktisch eine Teilzeitstelle โ€“ bekommt aber in vielen Fรคllen nur das Pflegegeld der pflegebedรผrftigen Person. รœber Jahre entsteht damit eine Lรผcke in der eigenen Rente. Genau hier soll ยง 64f SGB XII helfen:

Die Sozialhilfe kann zusรคtzlich zur โ€žHilfe zur Pflegeโ€œ Beitrรคge zur Altersvorsorge der Pflegeperson รผbernehmen. In der Realitรคt greifen diese Regelungen aber nur selten โ€“ und scheitern schnell an engen Vorgaben des Sozialhilferechts.

Zwei Systeme, zwei vรถllig unterschiedliche Logiken

Fรผr pflegende Angehรถrige sind zwei Wege der Rentenabsicherung wichtig. Zum einen kann die Pflegekasse Rentenbeitrรคge zahlen. Das funktioniert, wenn die pflegebedรผrftige Person Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhรคlt und bestimmte Bedingungen erfรผllt sind:

Sie muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein, die Pflegeperson pflegt in der Regel zehn Stunden wรถchentlich an mindestens zwei Tagen und ist daneben gar nicht oder nur geringfรผgig erwerbstรคtig. In diesen Konstellationen werden Pflichtbeitrรคge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt โ€“ relativ stabil und ohne grรถรŸeren Streit mit dem Sozialamt.

Zum anderen kommt die Sozialhilfe ins Spiel, wenn Rente und Einkommen der Pflegebedรผrftigen nicht ausreichen und das Sozialamt โ€žHilfe zur Pflegeโ€œ bewilligt. In solchen Fรคllen gibt es keine automatische Pflichtversicherung fรผr die Pflegeperson. Stattdessen greift allein ยง 64f SGB XII:

Die Sozialhilfe kann zusรคtzlich zum Pflegegeld Beitrรคge zu einer angemessenen Alterssicherung รผbernehmen. Dieser Anspruch besteht aber nur unter engen Voraussetzungen und wird in der Praxis hรคufig restriktiv ausgelegt.

Wer den Anspruch hat โ€“ und warum das so entscheidend ist

Ein Punkt, der in der Praxis immer wieder schief lรคuft, ist die Frage, wer den Anspruch รผberhaupt hat. Anspruchsinhaber nach ยง 64f SGB XII ist nicht die Pflegeperson, sondern die pflegebedรผrftige Person. Das bedeutet ganz konkret:

Der Antrag auf รœbernahme von Altersvorsorgebeitrรคgen muss im Namen der pflegebedรผrftigen Person beim Sozialamt gestellt werden, ebenso muss ein Widerspruch gegen die Ablehnung formal รผber die pflegebedรผrftige Person laufen. Die Pflegeperson profitiert nur mittelbar von der Leistung.

Wer als pflegende Tochter oder pflegender Sohn โ€žfรผr sich selbstโ€œ einen Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung aus rein formalen Grรผnden, ohne dass das Amt รผberhaupt inhaltlich prรผft, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Diese Hรผrde wirkt technisch, hat aber gravierende Konsequenzen: Ist der Bescheid erst bestandskrรคftig, lรคsst sich spรคter kaum noch etwas korrigieren.

BSG 2024: Beitrรคge nur bei drohender Altersarmut โ€“ Partner-Rente zรคhlt mit

Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai 2024 hat die Ansprรผche aus ยง 64f SGB XII weiter eingegrenzt und die ohnehin hohen Hรผrden verschรคrft. Das Gericht betont, dass Beitrรคge zur Altersvorsorge aus der Sozialhilfe nur dann in Betracht kommen, wenn der Pflegeperson im Alter voraussichtlich Bedรผrftigkeit im Sinne der Grundsicherung droht. Entscheidend ist daher eine Prognose, ob im Rentenalter รผberhaupt ein Anspruch auf Grundsicherung entstehen kรถnnte.

Fรผr diese Prognose wird nicht nur die eigene Rente der Pflegeperson betrachtet. In die Rechnung flieรŸen auch die kรผnftigen Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners ein. Das Bundessozialgericht macht zudem deutlich, dass ยง 64f SGB XII kein allgemeiner Ausgleich fรผr jede hรคusliche Pflege ist, sondern eine zielgenaue Leistung fรผr echte Risiko-Fรคlle.

Die Folge ist, dass verheiratete pflegende Angehรถrige mit einem Partner, der eine ordentliche gesetzliche Rente oder eine Betriebsrente zu erwarten hat, schnell durch das Raster fallen. Selbst wenn die pflegende Person aktuell gar keine Beitrรคge mehr in die Rentenkasse einzahlt, sieht das Gericht in der Gesamtperspektive hรคufig keine ausreichende Gefahr von Altersarmut.

Fรผr viele pflegende Angehรถrige, die sich auf einen Ausgleich durch ยง 64f SGB XII verlassen haben, ist das ein erheblicher Dรคmpfer.

LSG NRW: Rรผckenwind fรผr pflegende Bรผrgergeld-Beziehende

Es gibt allerdings auch Rechtsprechung, die pflegende Angehรถrige deutlich stรคrkt. Ein Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen entschied รผber den Fall einer Bรผrgergeld-Bezieherin, die ihre Mutter mit Pflegegrad 3 mehrere Stunden tรคglich zu Hause versorgte.

Die Mutter erhielt Sozialhilfe, und das Sozialamt sollte zusรคtzlich Rentenbeitrรคge fรผr die Tochter รผbernehmen. Die Behรถrde lehnte ab und argumentierte, die kรผnftige Rente der Tochter werde ohnehin so niedrig sein, dass sie unter dem Grundsicherungsniveau liege; die Beitrรคge seien daher โ€žverlorenes Geldโ€œ.

Das Gericht widersprach dieser Sichtweise. Nach seiner Auffassung will der Gesetzgeber mit ยง 64f SGB XII die Bereitschaft zur hรคuslichen Pflege gezielt fรถrdern. Es reicht, dass die Pflegeperson keine andere Altersvorsorge hat und regelmรครŸig in einem relevanten Umfang pflegt. Dass die spรคtere Rente mรถglicherweise weiterhin gering bleiben wird, ist gerade kein Ausschlussgrund.

Die Sozialhilfe soll nicht nur dort leisten, wo eine โ€žVollversorgungโ€œ รผber dem Grundsicherungsniveau erreichbar ist, sondern auch dann, wenn erst durch die zusรคtzlichen Beitrรคge รผberhaupt ein MindestmaรŸ an eigenen Ansprรผchen entsteht. In der Konsequenz verpflichtete das Gericht den Sozialhilfetrรคger, Rentenbeitrรคge nach den รผblichen Werten der Pflegeversicherung zu รผbernehmen.

Rechenbeispiel: Was an Rentenbeitrรคgen drin sein kann

Um die GrรถรŸenordnung greifbar zu machen, lohnt sich ein vereinfachtes Rechenbeispiel auf Basis aktueller RechengrรถรŸen. Die BezugsgrรถรŸe liegt im Jahr 2025 bundeseinheitlich bei 3.745 Euro im Monat.

Fรผr pflegende Angehรถrige mit Pflegegrad 3 wird in der Rentenversicherung hรคufig mit 43 Prozent dieser BezugsgrรถรŸe gerechnet. 43 Prozent von 3.745 Euro ergeben eine Bemessungsgrundlage von rund 1.610 Euro. Bei einem allgemeinen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent resultiert daraus ein Monatsbeitrag von etwa 300 Euro.

Werden solche Beitrรคge รผber mehrere Jahre gezahlt, entstehen daraus spรผrbare zusรคtzliche Rentenansprรผche. Gerade fรผr Menschen, die ansonsten kaum Anwartschaften aufbauen kรถnnen, macht dies einen erheblichen Unterschied. Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, um diese Ansprรผche zu kรคmpfen โ€“ auch wenn der Weg รผber Sozialamt und Gerichte mรผhsam ist.

Typische Stolpersteine in der Praxis

Dass Altersvorsorgebeitrรคge fรผr pflegende Angehรถrige so selten bewilligt werden, liegt nicht nur an der strengen Rechtsprechung, sondern auch an handwerklichen Fehlern in den Verfahren.

Vielen Antrรคgen wird bereits die Grundlage entzogen, weil sie, wie beschrieben, von der Pflegeperson selbst gestellt werden und nicht klar als Anspruch der pflegebedรผrftigen Person formuliert sind. So bleibt das Amt auf der formalen Ebene und muss den Fall inhaltlich nicht prรผfen.

Hinzu kommt, dass Sozialรคmter die zu erwartende Rente oft optimistisch hochrechnen und dabei Erwerbsbiografien unterstellen, die mit der Realitรคt wenig zu tun haben. Wenn in der Prognose zukรผnftige Vollzeittรคtigkeiten angenommen werden, obwohl in Wahrheit lange Pflegezeiten und gesundheitliche Einschrรคnkungen vorliegen, sinkt die angenommene Gefahr von Altersarmut kรผnstlich.

Verantwortung wird verschoben

In Konstellationen, in denen Pflegebedรผrftige Sozialhilfe erhalten und die Pflegeperson Bรผrgergeld bezieht, schieben sich zudem Sozialamt und Jobcenter nicht selten die Verantwortung zu. Das Sozialamt verweist auf das Jobcenter, wรคhrend das Jobcenter auf die Zustรคndigkeit der Sozialhilfe verweist. In dieser Zeit flieรŸen keine Beitrรคge, obwohl die Pflege lรคngst lรคuft.

Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Dokumentation der Pflegetรคtigkeit. Umfang und RegelmรครŸigkeit der Pflege mรผssen nachvollziehbar sein. Wenn nur allgemein von โ€žPflegeโ€œ die Rede ist, ohne dass Pflegegrad, wรถchentlicher Zeitaufwand, typische Tรคtigkeiten und die hรคusliche Situation beschrieben werden, hat das Sozialamt ein leichtes Spiel, den tatsรคchlichen Aufwand anzuzweifeln. Wer hier von Anfang an prรคzise dokumentiert, entzieht solchen Argumenten den Boden.

Was pflegende Angehรถrige konkret tun sollten

Fรผr pflegende Angehรถrige mit niedrigem Einkommen oder im Bรผrgergeld-Bezug lassen sich aus all dem klare Schritte ableiten. Zunรคchst sollte immer geprรผft werden, ob eine Pflichtversicherung รผber die Pflegekasse mรถglich ist.

Wer eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause versorgt und daneben nur geringfรผgig oder gar nicht arbeitet, sollte sich von der Pflegekasse schriftlich bestรคtigen lassen, ob und seit wann Rentenbeitrรคge gezahlt werden. Diese Form der Absicherung ist meist konfliktรคrmer und verlรคsslicher als ein Streit mit dem Sozialamt.

Wenn ergรคnzende Sozialhilfe im Spiel ist, braucht es einen gezielten Antrag nach ยง 64f SGB XII. Dieser Antrag muss im Namen der pflegebedรผrftigen Person gestellt werden und sollte die besondere Situation der Pflegeperson ausfรผhrlich beschreiben.

Sinnvoll ist, der Sozialhilfe gleichzeitig Nachweise zur bisherigen Altersvorsorge der Pflegeperson, zur aktuellen Einkommenssituation und zur Pflegetรคtigkeit vorzulegen. Eine aktuelle Renteninformation, Angaben zu eventuell vorhandenen privaten Vertrรคgen und eine grobe Einschรคtzung der zu erwartenden Rente des Partners helfen, die spรคter oft sehr optimistisch gerechnete Altersprognose des Amtes anzugreifen.

Bรผrgergeld-Bezug sollte nicht vorschnell als Ausschlussgrund hingenommen werden. Auch wer selbst Bรผrgergeld erhรคlt, kann รผber das Sozialamt Rentenbeitrรคge aus der Pflegetรคtigkeit bekommen. Zustรคndig fรผr den Lebensunterhalt bleibt das Jobcenter, fรผr die Altersvorsorgebeitrรคge aber das Sozialamt. Die beiden Systeme haben unterschiedliche Aufgaben; sie schlieรŸen sich nicht gegenseitig aus.

Ablehnende Bescheide gehรถren konsequent auf den Prรผfstand. Die Widerspruchsfrist betrรคgt in der Regel einen Monat ab Zugang; das Datum auf dem Schreiben ist entscheidend. Viele Begrรผndungen arbeiten mit Formulierungen wie โ€žEs ist ausreichend Einkommen im Alter zu erwartenโ€œ.

Solche Aussagen lassen sich hรคufig nur widerlegen, indem konkrete Zahlen zur kรผnftig zu erwartenden Rente beider Partner vorgelegt und unrealistische Annahmen offengelegt werden. Ohne Widerspruch werden enge Auslegungen rechtskrรคftig, selbst wenn sie die Lebenswirklichkeit verfehlen.

Pflegende Angehรถrige, die zusรคtzlich private Altersvorsorge betreiben, sollten zudem darauf achten, dass die Vertrรคge so gestaltet sind, dass Beitrรคge โ€“ soweit mรถglich โ€“ als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt werden und nicht eins zu eins auf Bรผrgergeld oder Sozialhilfe angerechnet werden.

Eine unabhรคngige Beratung kann helfen, Konstruktionen zu vermeiden, bei denen faktisch aus dem ohnehin knappen Regelsatz heraus gespart wird und am Ende vor allem die Trรคger profitieren.