Niederländer, die früher in Deutschland gearbeitet und dort Rentenbeiträge gezahlt haben, müssen ihre deutsche Rente in den Niederlanden versteuern, wenn sie dort wohnen. Wer eine kleine deutsche Rente unter 15.000 Euro im Jahr bezieht, zahlt die Steuer dafür im Wohnstaat Niederlande.
Jetzt hat der Hoge Raad, der oberste Gerichtshof der Niederlande, entschieden, dass diese Besteuerung eine Grenze hat. (Az, 22/04928)
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Warum viele Niederländer mit deutscher Rente zu viel Steuer gezahlt haben
Das deutsch-niederländische Steuerabkommen von 2016 legte fest, dass der Wohnstaat Niederlande die Steuer auf kleine deutsche Renten bis 15.000 Euro einzieht. Für rund 57.500 Betroffene im Jahr 2020 kalkulierte der niederländische Staat damit zusätzliche Einnahmen von rund 16 Millionen Euro pro Jahr, wie der Staatssekretär im September 2025 gegenüber dem niederländischen Parlament bestätigte.
Das Problem liegt in der Vorgeschichte dieser Renten. Wer in den 1980er und 1990er Jahren in Deutschland arbeitete, konnte seine Rentenbeiträge dort nicht vollständig von der Steuer absetzen. Wenn die spätere Rente in den Niederlanden dann vollständig besteuert wird, zahlen diese Rentner faktisch doppelt, nämlich einmal auf die Beiträge und einmal auf die Rente.
Schätzungsweise 65.000 niederländische Staatsbürger mit einer kleinen deutschen Rente waren von dieser Benachteiligung betroffen, berichtete das Regionalmedium tubantia.nl. Genau diese Konstellation hat der Hoge Raad jetzt rechtlich bewertet.
Was der Hoge Raad entschieden hat
Der Hoge Raad hat diese vollständige Besteuerung jetzt gestoppt. Eine deutsche Rente darf in den Niederlanden seither nur insoweit besteuert werden, wie die früher dafür gezahlten Beiträge in Deutschland steuerlich abziehbar waren.
Im konkreten Fall hatte ein Rentner von 1980 bis 1997 in Deutschland gearbeitet. Der Belastingdienst (die niederländische Steuerbehörde) hatte seine deutsche Altersrente vollständig als steuerpflichtiges Einkommen gezählt.
Der Rentner argumentierte, dass damals nur 45 Prozent seiner Beiträge in Deutschland steuerlich abziehbar waren, und deshalb dürften auch nur 45 Prozent der späteren Rente besteuert werden.
Der Hoge Raad folgte dieser Logik vollständig. 45 Prozent der Rente gelten als steuerpflichtig, 55 Prozent bleiben steuerfrei. Was das für die vielen weiteren Betroffenen bedeutet, hängt allerdings von einem entscheidenden Verfahrensdetail ab.
Das Urteil gilt nicht automatisch für alle Betroffenen
Viele Betroffene könnten jetzt auf eine Korrektur hoffen, das Urteil ist indessen kein Freifahrtschein. Es geht um den Einzelfall, als darum, in welchen Jahren die Beiträge in Deutschland gezahlt wurden und welcher Teil davon damals steuerlich abziehbar war.
Dazu kommt eine verfahrensrechtliche Hürde. Wer bereits einen endgültigen Steuerbescheid vom Belastingdienst erhalten hat, gegen den keine Rechtsmittel mehr laufen, hat deutlich weniger Spielraum als jemand mit einem noch offenen Bescheid.
Wer betroffen sein könnte, sollte seine Bescheide deshalb von einem Steuerberater mit Kenntnissen im deutsch-niederländischen Steuerrecht prüfen lassen.
Doppelbesteuerung in der EU
In Deutschland verstößt eine doppelte Besteuerung gegen das Grundgesetz. In der EU gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese hat Deutschland mit fast allen EU-Staaten abgeschlossen und sie sollen auch bei Renten vermeiden, dass die Betroffenen zweimal Steuern für denselben Posten zahlen.
Grundsätzlich gilt dabei eine Besteuerung im Staat des Wohnsitzes oder eine Aufteilung der Steuer. Wenn Sie Fragen zu Auslandsrenten haben, sollten Sie sich an das Finanzamt Neubrandenburg wenden.
Was Betroffene jetzt konkret tun können
Wer in den Niederlanden wohnt, eine deutsche Rente unter 15.000 Euro bezieht und seine Beiträge in einer Zeit gezahlt hat, als diese in Deutschland nicht vollständig steuerlich absetzbar waren, sollte zunächst klären, wie hoch der damals abziehbare Anteil war.
Diese Information ergibt sich aus den Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung und aus den deutschen Steuerbescheiden der Beitragsjahre.
Wer einen noch offenen Steuerbescheid des Belastingdienst hat, kann Einspruch einlegen und sich auf das Urteil des Hoge Raad berufen. Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden, also solchen gegen die keine Rechtsmittel mehr laufen, ist die Lage schwieriger.
Ob ein Korrekturweg offensteht, sollte ein Steuerberater mit Kenntnissen im deutsch-niederländischen Steuerrecht individuell prüfen.
Häufige Fragen zum Hoge-Raad-Urteil über deutsche Renten
Gilt das Urteil auch für Renten über 15.000 Euro im Jahr?
Nein. Bei deutschen Renten über 15.000 Euro im Jahr gilt ohnehin Deutschland als Besteuerungsstaat, nicht die Niederlande. Das Urteil betrifft ausschließlich den Bereich bis 15.000 Euro, wo der Wohnstaat Niederlande die Steuer einzieht.
Wie berechnet sich der steuerfreie Anteil konkret?
Der steuerfreie Anteil entspricht dem Anteil der Beiträge, der in Deutschland damals nicht steuerlich abziehbar war. Im Urteilsfall waren 55 Prozent der Beiträge nicht abziehbar, deshalb blieben 55 Prozent der Rente steuerfrei. Der genaue Prozentsatz hängt von den Beitragsjahren ab und muss individuell ermittelt werden.
An wen wende ich mich, wenn ich einen offenen Steuerbescheid habe?
Zuständig ist der Belastingdienst als niederländische Steuerbehörde. Einsprüche gegen Steuerbescheide sind dort einzulegen. Wer grenzüberschreitende Steuerfragen klären will, kann sich auch an das GrensInfoPunkt wenden, eine kostenlose Beratungsstelle für Fragen rund um Leben und Arbeiten zwischen Deutschland und den Niederlanden.
Wer nicht selbst aktiv wird, bekommt kein Geld zurück
Wer jahrzehntelang in Deutschland eingezahlt hat, sollte jetzt nicht darauf vertrauen, dass der Belastingdienst die Korrektur von sich aus vornimmt. Das Urteil schafft einen Anspruch, aber kein automatisches Verfahren.
Quellen
Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde): Deutsche Rente – was sollte ich wissen? GrensInfoPunkt: Rente und Steuern – Wohnen in den Niederlanden, Hoge Raad der Nederlanden: Urteil zur Besteuerung deutscher Renten (Duits pensioen belast voor zover premies aftrekbaar waren), Hoge Raad, 19. Juni 2026, ECLI:NL:HR:2026:961, Zaaknummer 22/04928, Tubantia.nl: Hoge Raad tikt Belastingdienst op de vingers om pensioenroof – 65.000 ouderen krijgen geld terug




