Der Rentenexperte Peter Knöppel hält es für einen Skandal: “68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig. Durchschnittlicher Besteuerungsanteil ist seit 2015 um 13 Prozentpunkte gestiegen. Im Jahr 2020 waren 8,7 Millionen Rentenempfänger einkommensteuerpflichtig, ein Anstieg um 2,7 % im Vergleich zu 2019. Dort waren es noch rund 630.000 Rentner weniger die Steuern zahlen mussten.”
Für Knöppel ist die Tendenz klar. Rentner und Pensionäre zahlen immer mehr, und die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter.
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Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt jedes Jahr an
Die Frankfurter Rundschau informiert: “Als Grund der neuen Rekordwerte bei der Besteuerung der Rente ist laut Statistischen Bundesamts die Neuregelung bei der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement war der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente.”
Rentenerhöhung führt zu Steuerpflicht
Die Rentenerhöhung am 1. Juli 2024 führte dazu, dass rund 114.000 Rentner und Renternerinnen jetzt steuerpflichtig sind, weil ihre Bezüge jetzt den steuerfreien Grundbetrag überschreiten. Viele wissen das nicht und wundern sich dann, wenn sie Post vom Finanzamt bekommen.
Es drohen jahrelange Nachzahlungen
Der Bund der Steuerzahler warnt vor einem großen Problem, das viele Rentner und Rentnerinnen kalt erwischt. Oft wussten die Betroffenen überhaupt nicht, dass sie steuerpflichtig sind. Auf einmal erhalten sie dann eine Aufforderung vom Finanzamt für mehrere Jahre Steuernachzahlungen. Bei kleineren Renten kann das eine persönliche Katastrophe bedeuten.
Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler Deutschland, erläutert: “Insofern erleben wir das (…) immer wieder, dass Rentner aus allen Wolken fallen, wenn sie sozusagen vom Finanzamt die Aufforderung über mehrere Jahre bekommen, eine Steuererklärung abgeben zu müssen.”
Die Forderungen kommen zu spät
Karbe-Geßler weiß auch nur zu gut, dass die Finanzämter generell hinterherhinken: “Die Finanzämter erhalten Listen und schreiben die Rentner auch regelmäßig an. (…) die Listen kommen spät, immer noch viel zu spät. Und wenn die Rentner dann angeschrieben werden, sind teilweise schon drei, vier Jahre ins Land gegangen, seit sie Rente erhalten.”
Viele wissen es nicht
Ein Risiko besteht besonders für Menschen, die in ihrer gesamten Erwerbszeit als Angestellte tätig waren und keine Steuererklärung abgeben mussten. Das lief automatisch über ihren Arbeitgeber, und dieser zahlte auch für sie ein, während die Lohnsteuer jeden Monat abgezogen wurde.
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Das läuft aber bei der Rente nicht so. Die Rentenversicherung zahlt nämlich nichts ein, und der Rentner muss immer nachbezahlen und selbst eine Steuererklärung abgeben.
Was können Sie also tun?
Sinnvoll ist es, gleich zu Rentenbeginn einen Testballon fliegen zu lassen, also eine Steuererklärung abzugeben, um zu erkennen, wieviel Steuern Sie bei Ihrer Rente abdrücken müssen.
Das ändert sich zwar, wenn Sie später in einem Nebenjob hinzuverdienen, Mieteinnahmen oder andere Einkünfte haben. Es gibt Ihnen aber grobe Koordinaten, in welchen Größenordnungen Sie rechnen müssen. Generell sollten Sie jedes Jahr rund 20 Prozent ihrer Einnahmen in Reserve behalten, um mögliche Steuern zu zahlen.
Weitere steuerpflichtige Einkünfte außer Ihrer Rente sind zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünft, Aktien oder Anleihen.
Eine Steuererklärung ist wichtig – für Sie!
Wer immer angestellt gearbeitet hat, weiß oft nicht, dass eine Steuererklärung für Sie selbst als Rentner mehr Vorteile bringt als Nachteile. Wenn die Steuererklärung fehlt, dann werden Sie vom Finanzamt geschätzt.
Bei einer Steuererklärung können Sie hingegen Werbungskosten, Sonderpauschalen, zum Beispiel einen Bonus für Homeoffice, Fahrtkosten und viele weitere Punkte geltend machen, die von der Steuer abgezogen werden.
Die Fristen für Rentner sind dieselben wie für Erwerbstätige, um die Steuererklärung abzugeben. Zu denken, Sie könnten einer Steuerpflicht entkommen, ist alles andere als klug. Renten- und Krankenversicherung teilen den Finanzämtern die gezahlten Beiträge mit, und daran erkennt das Finanzamt, ob Sie steuerpflichtig sind.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.