Krankschreibung: Ärztliches Attest und trotzdem keine Lohnfortzahlung

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Eine Krankschreibung allein sichert nicht in jedem Streit die Lohnfortzahlung. Kann der Arbeitgeber mit konkreten Tatsachen ernsthafte Zweifel an der Krankschreibung begründen, reicht das Attest als Nachweis nicht mehr aus. Beschäftigte müssen dann genauer erklären und im Streitfall beweisen, weshalb sie nicht arbeiten konnten.

Eine Verkäuferin konnte das vor dem Arbeitsgericht Erfurt nicht ausreichend nachweisen. Das Gericht wies ihre Forderung nach 2.667,75 Euro Lohnfortzahlung mit Urteil vom 24. April 2026 (6 Ca 1823/24) ab.

Nach einem Streit folgte die Krankschreibung

Am 18. September 2024 eskalierte ein Gespräch am Arbeitsplatz. Nach der Beweisaufnahme war das Gericht überzeugt, dass die Arbeitnehmerin angekündigt hatte: „Dann gehe ich halt zum Arzt und bin jetzt krank.“

Am folgenden Tag schrieb ihre Hausärztin sie rückwirkend krank und bescheinigte eine depressive Episode. Das Gericht sah den Beweiswert der Bescheinigungen erschüttert.

Die Richter vermissten eine konkrete Beschreibung der Beschwerden und ihrer Auswirkungen auf die Arbeit.

Diagnose und Medikamente reichten dem Gericht nicht

Die Arbeitnehmerin hatte auf ihre Diagnose und die Behandlung mit Antidepressiva verwiesen. Sie hatte ihre Ärztin auch von der Schweigepflicht entbunden.

Jedoch hatte die Krankgeschriebene aber nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend erklärt, weshalb sie im umstrittenen Zeitraum nicht arbeiten konnte.

Der Fall eine Leerstelle ücke zwischen ärztlicher Diagnose und gerichtlichem Nachweis. Eine Krankheit zu benennen, bewantwortet nicht jede Frage zur Arbeitsfähigkeit. Weitere Entscheidungen zeigen, wie das Verhalten von Beschäftigten Zweifel am Beweiswert einer Krankschreibung auslösen kann.

Der Arbeitgeber darf ein Attest nicht einfach beiseiteschieben

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber kann diesen nicht beseitigen, weil er nur behauptet, Sie seien gesund gewesen.

Er muss tatsächliche Umstände darlegen und im Streitfall beweisen, die ernsthafte Zweifel begründen. Auch eine Krankschreibung im Zusammenhang mit einer Kündigung erlaubt keinen pauschalen Zahlungsstopp; das Gericht muss die jeweiligen Umstände bewerten.

Welche zusätzlichen Angaben Beschäftigte brauchen

Hat der Arbeitgeber den Beweiswert tatsächlich erschüttert, sollten Sie Ihre Beschwerden in eigenen Worten schildern und zeitlich einordnen. Beschreiben Sie, welche Einschränkungen bestanden und weshalb Sie dadurch Ihre konkrete Tätigkeit nicht ausüben konnten.

Das Bundesarbeitsgericht verlangt eine nachvollziehbare Darstellung für die gesamte Zeit der Entgeltfortzahlung. Dazu können Angaben über ärztlich verordnete Medikamente und Verhaltensempfehlungen gehören; eine weitere Bescheinigung mit derselben pauschalen Aussage ersetzt diese Erläuterungen nicht automatisch.

Warum die konkrete Arbeit zur Krankheitsbeschreibung gehört

Wer im Verkauf arbeitet, muss andere Anforderungen erfüllen als jemand, der schwere Lasten bewegt oder ein Fahrzeug führt. Erklären Sie deshalb den Zusammenhang zwischen Ihren tatsächlichen Beschwerden und den Aufgaben, die Sie hätten erledigen müssen.

Bei psychischen Erkrankungen können zum Beispiel  Konzentrationsstörungen oder Angstzustände nachvollziehbare Begründungen liefen (sofern diese Beschwerden tatsächlich vorlagen).

Auch bei einer Krankschreibung wegen psychischer Überlastung hilft eine konkrete Darstellung mehr als ein bloßes Schlagwort.

Ärztliche Unterlagen und Zeugenaussage gezielt vorbereiten

Um sich auf einen Rechtsstreit vorzubereiten, können Sie Unterlagen zur Behandlungen vorbereiten, Befunde und dokumentierte Therapien sichern. Prüfen Sie mit Ihrer rechtlichen Vertretung, welche Unterlagen die Krankheitszeiten betreffen und welche ärztlichen Feststellungen Ihre Schilderung stützen.

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Als Beweis ist auch die Aussage des behandelnden Arztes wichtig. Dafür müssen Sie diesen von der Schweigepflicht entbinden. Auch dann entscheidet das Gericht nach Prüfung aller Beweise.

Eine ärztliche Zeugenaussage garantiert nicht, vor Gericht Recht zu bekommen.

Der konkrete Vortrag kann entscheiden

Benennen Sie genau, zu welchen Beschwerden, Behandlungen und Zeiträumen Ihr Arzt aussagen soll. Bei der Entbindung von der Schweigepflicht sollten Sie darauf achten, diese auf den Konflikt zu konzentrieren.

Der Arzt hat dann Klarheit darüber, welche Auskünfte er geben darf.

Das Gericht muss außerdem erkennen können, welche behaupteten Tatsachen die Vernehmung klären soll. Wer nur auf den Arzt verweist, ohne die eigenen Einschränkungen zu erläutern, riskiert einen der Fehler, die bei Zweifeln an der Krankschreibung das Gehalt kosten können.

Sie müssen nicht bei jeder Krankmeldung Ihre Diagnose offenlegen

Die Anforderungen in einem gerichtlichen Beweisstreit sind andere als Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber bei der bloßen Krankmeldung. Beim Abruf der elektronischen AU-Bescheinigung erhalten Arbeitgeber keine Diagnose.

Erst wenn Sie eine Zahlung vor Gericht erkämpfen, können nähere medizinische Angaben notwendig sein. Die Grenzen dessen, was der Arbeitgeber über Ihre Erkrankung erfahren darf, bleiben dabei bestehen.

Bei einem Zahlungsstopp nicht auf die nächste Abrechnung warten

Fordern Sie die Entgeltfortzahlung nachweisbar an und benennen Sie den Zeitraum sowie den Betrag. Bitten Sie zugleich um eine konkrete Begründung der Zahlungsverweigerung und sichern Sie Krankschreibungen, Abrechnungen und den Schriftverkehr.

Lassen Sie früh prüfen, ob Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen enthält. Solche Fristen sind auch bei anderen Streitigkeiten über die Zahlungspflicht von Arbeitgeber und Krankenkasse zu beachten.

Krankengeld kann den Lohnausfall überbrücken

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, sollten Sie parallel Ihre Krankenkasse kontaktieren und Krankengeld beantragen. Bei bestehendem Anspruch kann Krankengeld bereits vor der siebten Krankheitswoche infrage kommen; die Zahlungsverweigerung allein garantiert die Leistung allerdings nicht.

Der Beitrag zur Nachzahlung nach verweigerter Lohnfortzahlung erklärt, weshalb der Zahlungsanspruch in Höhe der erbrachten Sozialleistung auf die Krankenkasse übergehen kann.

Fragen und Antworten zur Arbeitsunfähigkeit

Darf mein Arbeitgeber wegen eigener Zweifel die Entgeltfortzahlung verweigern?

Bloßes Misstrauen reicht nicht aus, um den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Der Arbeitgeber muss Tatsachen vorbringen und diese beweisen.

Brauche ich bei einem erschütterten Attest zwingend ein zweites Attest?

Nein, es gibt keine allgemeine Pflicht zu einem zweiten Attest. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen, etwa durch eine ärztliche Zeugenaussage.

Reicht es, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden?

Nein, die Erklärung ermöglicht die ärztliche Aussage, ersetzt aber nicht Ihre Beschreibung der Beschwerden. Erläutern Sie auch, wann diese bestanden und wie sie Ihre Arbeit verhinderten.

Bedeutet eine verlorene Zahlungsklage, dass ich eine Krankheit vorgetäuscht habe?

Nein, ein fehlender Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist noch kein Beweis einer Täuschung. Ein Gericht kann den Zahlungsanspruch bereits deshalb ablehnen, weil der Vortrag oder Beweis nicht ausreicht.

Quellen

Arbeitsgericht Erfurt: Urteil vom 24. April 2026, 6 Ca 1823/24, veröffentlichter Entscheidungstext.
Arbeitskammer des Saarlandes: Entgeltfortzahlung bei Krankheit.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 8. September 2021, 5 AZR 149/21.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21. August 2024, 5 AZR 248/23.
Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.