Kein höherer Pflegegrad ohne Schweigepflichtsentbindung und Hausbesuch

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Wer einen höheren Pflegegrad durchsetzen will, muss die Aufklärung der Pflegebedürftigkeit aktiv ermöglichen. Genau daran scheiterte eine Klägerin vor dem Sozialgericht München. Das Gericht wies die Klage ab, weil die wichtige Mitwirkung ausblieb (SG München, Gerichtsbescheid vom 27.02.2023 – S 54 P 39/21).

Worum ging es in dem Verfahren?

Die Klägerin war pflegeversichert und erhielt bereits Leistungen nach Pflegegrad 2 und später Pflegegrad 3. Im März 2020 beantragte sie eine Höherstufung auf Pflegegrad 4, die die Pflegekasse nach MD-Gutachten ablehnte. Gegen diese Ablehnung klagte sie und griff die Begutachtungen inhaltlich an.

Der konkrete Fall vor Gericht

Im Verfahren kritisierte die Klägerin ausführlich, die Gutachten enthielten unrichtige Daten und falsche Angaben.

Gleichzeitig verweigerte sie aber die Schweigepflichtentbindung ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Zudem ließ sie keine gerichtlich angeordnete Begutachtung im Hausbesuch zu.

Warum das Gericht keinen Pflegegrad 4 zusprach

Das Gericht erklärte, dass es den Pflegegrad nach dem gesetzlichen Punktesystem der Pflegeversicherung bewertet. Ohne ausreichende Mitwirkung könne es die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht zuverlässig feststellen, weil es Mitwirkung nicht erzwingen dürfe. Selbst bei einer sehr wohlwollenden Bewertung des Vortrags erreichte die Klägerin nach Ansicht des Gerichts nur Pflegegrad 3.

Was Mitwirkungspflichten im Pflegegrad-Verfahren bedeuten

Das Gericht muss zwar von Amts wegen ermitteln, doch diese Pflicht wird durch Mitwirkungsobliegenheiten begrenzt. Wer entscheidende Informationen nicht freigibt oder eine Untersuchung verhindert, trägt das Risiko der Nichtaufklärbarkeit. Dann bleibt oft nur eine Entscheidung nach Aktenlage, die einen höheren Pflegegrad nicht hergibt.

Mitwirkungspflicht Keine Mitwirkungspflicht
Angaben zum Gesundheitszustand müssen so gemacht werden, dass sie überprüfbar sind. Niemand kann gezwungen werden, die Wohnung für eine Begutachtung zu öffnen.
Schweigepflichtentbindungen oder vergleichbare Nachweise können erforderlich sein, wenn sonst keine objektive Klärung möglich ist. Niemand muss jede gewünschte Information liefern, wenn sie unzumutbar oder unverhältnismäßig wäre.
Ein erforderlicher Begutachtungstermin sollte wahrgenommen werden, wenn der Pflegegrad sonst nicht festgestellt werden kann. Niemand ist verpflichtet, sich ohne vorherige Information über Folgen und Fristsetzung sanktionieren zu lassen.

Wiederholungsbegutachtung verhindern?

Neben der Höherstufung wollte die Klägerin erreichen, dass die Pflegekasse eine Wiederholungsuntersuchung künftig unterlässt. Das Gericht hielt diesen vorbeugenden Unterlassungsantrag für unzulässig, weil ein besonderes Rechtsschutzinteresse fehlte. Nach Ansicht des Gerichts ist es zumutbar, gegen konkrete Folgen später vorzugehen, notfalls im Eilverfahren.

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Was bedeutet das für Betroffene?

Wer einen höheren Pflegegrad beantragt, sollte den Nachweis nicht durch Verweigerung der Aufklärung erschweren. Sinnvoll ist es, die tatsächlichen Einschränkungen nachvollziehbar zu belegen, damit das Gericht nicht nur auf Papier streiten muss. Wer sich unsicher ist, kann sich vor dem Termin beraten lassen und Unterlagen strukturiert vorbereiten, statt die Begutachtung grundsätzlich abzulehnen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Kann die Pflegekasse einen Hausbesuch für die Pflegegrad-Begutachtung verlangen?
Ja, grundsätzlich erfolgt die Untersuchung im Wohnbereich, weil dort der Alltag und die Selbstständigkeit am besten bewertet werden können. Ein Hausbesuch kann ausnahmsweise entfallen, wenn die Aktenlage eindeutig ist. In der Praxis hängt das stark davon ab, ob ohne Besuch eine verlässliche Einstufung möglich ist.

Bekomme ich einen höheren Pflegegrad, wenn ich die Begutachtung verweigere?
Meist nicht, weil dann genau die Tatsachen fehlen, die den höheren Pflegegrad belegen sollen. Das Gericht kann Mitwirkung nicht erzwingen, muss aber trotzdem entscheiden. Wenn es den Pflegegrad nicht feststellen kann, bleibt es häufig beim niedrigeren Grad.

Darf die Pflegekasse Leistungen ablehnen, wenn ich nicht mitwirke?
Sie kann einen Antrag auf höhere Leistungen ablehnen, wenn die Sachaufklärung ohne Mitwirkung unmöglich oder erheblich erschwert ist. Dafür müssen die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden, insbesondere Hinweis, Frist und Zumutbarkeit. Ob das korrekt passiert ist, kann später gerichtlich überprüft werden.

Verliere ich automatisch meinen bisherigen Pflegegrad, wenn ich eine Wiederholungsbegutachtung verweigere?
Nein, automatisch passiert das nicht. Ein Entzug bereits bewilligter Leistungen setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus und ist rechtlich strenger gebunden. Häufig geht es zuerst um die Frage, ob ein höherer Pflegegrad festgestellt werden kann.

Kann ich gerichtlich verhindern, dass künftig überhaupt wieder begutachtet wird?
In der Regel ist das als vorbeugender Unterlassungsantrag schwer durchzusetzen. Gerichte verlangen dafür ein besonderes Rechtsschutzinteresse, das oft fehlt, wenn späterer Rechtsschutz möglich ist. Praktisch wird meist erst gegen eine konkrete Entscheidung oder Kürzung vorgegangen.

Fazit

Das Sozialgericht München macht deutlich, dass ein höherer Pflegegrad ohne Mitwirkung kaum erfolgreich einklagbar ist. Wer Gutachten angreift, sollte zugleich die objektive Aufklärung ermöglichen, sonst fehlt die Beweisgrundlage. Am Ende kann das Gericht dann nur nach Aktenlage entscheiden, und das reicht für Pflegegrad 4 häufig nicht aus.