2006 klagte ein Mann auf Erwerbsminderungsrente, erst 2022 kam es zum Urteil im Berufungsverfahren. Der Betroffene sah das als überang an und verlangte für die verstrichene Zeit 10.400 Euro Entschädigung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sprach ihm jedoch nur 300 Euro zu.
Dagegen zieht er jetzt vor das Bundessozialgericht. Die Verhandlung ist für den 29. September 2026 angekündigt, Aktenzeichen B 10 ÜG 4/25 R. Eine Entscheidung des BSG liegt in diesem Revisionsverfahren noch nicht vor, es bleibt also spannend.
Der Fall zeigt indessen bereits jetzt, dass die für Betroffene als unerträglich angesehene Dauer eines Rentenstreits und ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verzögerung auseinanderklaffen können.
Der Rentenstreit führte mehrfach durch die Instanzen
Die Klage begann im Juni 2006. Nach Niederlagen vor Sozialgericht und Landessozialgericht hob das BSG das erste Berufungsurteil auf und verwies den Fall zurück. Im Mai 2022 wies das Landessozialgericht die Berufung erneut zurück. Das Urteil ging den Beteiligten im Juni zu.
Im anschließenden Entschädigungsprozess verurteilte das Landessozialgericht das Land Nordrhein-Westfalen am 31. Juli 2024 zur Zahlung von 300 Euro, Aktenzeichen L 11 SF 17/24 EK R.
Der Kläger greift diese Entscheidung an. Er rügt unter anderem die Gerichtsbesetzung, die Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und die Anwendung des Entschädigungsrechts. Ob diese Einwände juristisch standhalten, ist offen.
Warum nicht jedes Jahr Wartezeit Geld bringt
Nach § 198 Gerichtsverfassungsgesetz erhalten Beteiligte eine angemessene Entschädigung, wenn ihnen durch eine unangemessene Verfahrensdauer ein Nachteil entsteht.
Entscheidend ist also nicht nur, wie viele Jahre zwischen Klage und Urteil liegen. Das Gericht muss auch den Ablauf und die konkreten Umstände prüfen.
Dazu gehören die Schwierigkeit des Falls, seine Bedeutung für den Betroffenen und das Verhalten der Beteiligten sowie Dritter. Bei einer Erwerbsminderungsrente können medizinische Ermittlungen notwendig sein.
Eine solche medizinische Beweisführung kann zum Beispiel lange dauern, weil verschiedene Fachärzte unterschiedliche Erkrankungen beurteilen, und / oder im Ergebnis eine jeweils andere Leistungsfähigkeit diagnostizieren.
Nicht selten holen Richter dann zusätzliche Gutachten ein, und / oder lassen strittige Fragen erneut klären. Wenn diese medizinischen Untersuchungen sich in die Länge ziehen, aber korrekt ablaufen, ist das keine rechtswidrige Verzögerung.
Anders sieht es aus, wenn es keine ausreichenden Grund für eine Verzögerung gibt.
Wie Gerichte solche Wartezeiten bewerten, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über Entschädigung für ein langes Verfahren beim Sozialgericht. Für einen eigenen Anspruch hilft deshalb eine zeitliche Übersicht: Wann ging welcher Schriftsatz ein, wann forderte das Gericht Unterlagen an und in welchen Phasen geschah erkennbar nichts?
1.200 Euro pro Verzögerungsjahr sind der gesetzliche Richtwert
Für Nachteile, die keine Vermögensschäden sind, sieht das Gesetz grundsätzlich 1.200 Euro je Jahr der Verzögerung vor. Das entspricht rechnerisch 100 Euro pro Monat.
Betroffene verwechseln bisweilen zwei Daten: Gemeint ist nämlich die festgestellte unangemessene Verzögerung, und nicht jeder Monat seit Einreichen der Klage.
Das Gericht kann einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen, wenn der Regelbetrag im Einzelfall unbillig wäre. Eine lange Verfahrensdauer führt also weder zu einer festgelegten Geldsumme noch in jedem Fall überhaupt zu einer Zahlung.
Deutlich höhere Beträge sind möglich sind. Das zeigt ein Fall, den Gegen-Hartz im Beitrag Rente und Arbeitslosengeld: Entschädigung wegen überlanger Verfahren behandelt. Dort sprach das Gericht 5.200 Euro zu. Dieser Betrag lässt sich indessen ebenso wenig auf andere Verfahren übertragen wie die hier zugesprochenen 300 Euro.
Ohne Verzögerungsrüge steht der Geldanspruch infrage
Für eine Geldentschädigung verlangt § 198 Absatz 3 GVG eine Verzögerungsrüge bei dem Gericht, das den Fall gerade bearbeitet. Diese Rüge sollten Sie ins Auge nehmen, sobald Sie sich begründet sorgen, dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit endet.
Benennen Sie das Aktenzeichen und erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die Verfahrensdauer rügen. Beschreiben Sie die aus Ihrer Sicht problematischen Stillstandszeiten und die Bedeutung des Verfahrens für Sie.
Sind wichtige Umstände (bislang) nicht aktenkundig, etwa besondere Folgen des Wartens, sollten Sie diese mitteilen und belegen.
Verzögert sich das Verfahren später bei einem anderen Gericht weiter, verlangt das Gesetz dort eine erneute Rüge. Beim selben Gericht können Sie die Rüge grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten wiederholen, sofern nicht in Ausnahmen eine kürzere Frist geboten ist.
Für die Entschädigungsklage gelten eigene Fristen
Die Entschädigungsklage können Sie frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge einreichen. Spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der abschließenden Entscheidung oder einer anderen Erledigung des Verfahrens muss die Klage erhoben sein.
Entscheidend ist deshalb, das Datum des Abschlusses genau zu prüfen.
Die Rüge selbst führt noch nicht zu einer Auszahlung und ersetzt keine Entschädigungsklage. Auch eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung dürfen Sie nicht mit der gesetzlichen Klagefrist verwechseln. Wenn Sie einen Anspruch durchsetzen wollen, sollten Sie Rüge, Verfahrensende und Klagefrist gemeinsam prüfen lassen.
Eine mögliche Entschädigung bezahlt nicht die Miete
Für Menschen, die auf Erwerbsminderungsrente warten, bleibt die aktuelle Existenzsicherung ein eigenes Problem. Eine Verzögerungsrüge verschafft noch keine vorläufige Rente.
Bei dringendem Bedarf kann allerdings gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen. Der kommt indessen nur dann infrage, wenn erstens ein Leistungsanspruch im Grundsatz wahrscheinlich ist, und wenn zweitens eine besondere Dringlichkeit besteht.
Welche Hürden ein Eilantrag erfüllen muss, erklärt der Gegen-Hartz-Beitrag Nach Krankengeld: Arbeitsunfähigkeit allein reicht für die EM-Rente nicht. Die finanzielle Notlage und die medizinischen Voraussetzungen müssen Sie jeweils nachvollziehbar darlegen.
FAQ: Entschädigung bei langen Rentenverfahren
Bekomme ich für jedes Jahr vor Gericht 1.200 Euro?
Nein. Der gesetzliche Richtwert bezieht sich auf die unangemessene Verzögerung. Welche Zeit dafür zählt, hängt vom Ablauf und den Umständen des konkreten Verfahrens ab.
Muss ich den Rentenprozess gewinnen, um Entschädigung zu erhalten?
Nein. Der Rentenanspruch und der Anspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Auch ein erfolgloser Kläger kann die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen.
Reicht es, nach dem Urteil über die lange Dauer zu klagen?
Für eine Geldentschädigung müssen Sie schon im laufenden Verfahren eine Verzögerungsrüge erheben. Anschließend gelten eigene Fristen für die Entschädigungsklage; Abwarten kann den Anspruch gefährden.
Quellen
Bundessozialgericht: Terminvorschau Nr. 29/2026, B 10 ÜG 4/25 R, Verhandlung am 29. September 2026; Vorinstanz LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Juli 2024, L 11 SF 17/24 EK R
Gesetze im Internet: § 198 GVG – Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz
Gesetze im Internet: § 202 SGG – Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes




