Nach dem Tod des Ehepartners laufen Miete, Stromabschläge und andere Rechnungen weiter, während sich das gemeinsame Einkommen plötzlich verändert. Bezog die verstorbene Person bereits eine eigene gesetzliche Rente, können Hinterbliebene beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss für das Sterbevierteljahr beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung nennt dafür eine Frist von 30 Tagen nach dem Tod. Wer diese Frist versäumt, verliert dadurch aber nicht automatisch seine Witwenrente. Die kurze Frist betrifft das vereinfachte Vorschussverfahren beim Renten Service.
Warum der Vorschuss nach einem Todesfall helfen kann
Zwischen einem Todesfall und dem Bescheid über die Hinterbliebenenrente kann Zeit vergehen. Für den Haushalt entstehen jedoch sofort Fragen: Welches Geld steht im kommenden Monat zur Verfügung, wie werden laufende Verpflichtungen bezahlt und reicht das Guthaben für zusätzliche Ausgaben?
Der Vorschuss soll diese Übergangszeit finanziell erleichtern. Nach den Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung zur Vorschusszahlung können Hinterbliebene das Geld frühzeitig beantragen, wenn der verstorbene Ehepartner bereits Rente bezogen hat. Eine feste Auszahlung innerhalb weniger Tage lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.
Was mit dem Sterbevierteljahr gemeint ist
Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich in Höhe des Rentenanspruchs der verstorbenen Person gezahlt. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird während dieses Zeitraums nicht auf diese Hinterbliebenenrente angerechnet.
Stirbt ein Rentner im September, gehören Oktober, November und Dezember zum Sterbevierteljahr. Für September besteht noch der Rentenanspruch des Verstorbenen für den gesamten Monat. Die drei anschließenden Monate sind also keine taggenau ab dem Tod laufende 90-Tage-Frist, wie sich auch aus der Erläuterung der Rentenversicherung zum Sterbevierteljahr ergibt.
30 Tage oder ein Monat: Die genaue Frist verdient Aufmerksamkeit
Die Deutsche Rentenversicherung spricht in ihren Informationen für Versicherte von einer Antragstellung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod. Die rechtliche Vorschrift in § 7 der Renten Service Verordnung nennt dagegen einen Monat. Eine Monatsfrist ist nicht in jedem Fall mit 30 Kalendertagen identisch.
Deshalb sollten Hinterbliebene den Antrag möglichst früh einreichen und sich bei knapper Zeit den konkreten Fristablauf bestätigen lassen. Die Frist beginnt nicht erst mit der Beerdigung oder dem Termin bei der Rentenberatung. Wer Unterstützung durch Angehörige oder das Bestattungsunternehmen erhält, sollte ausdrücklich klären, ob der Vorschuss tatsächlich beantragt wurde.
Wer den Vorschuss beim Renten Service beantragen kann
Das vereinfachte Verfahren richtet sich an hinterbliebene Ehepartner und überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Eine unverheiratete Lebensgemeinschaft allein begründet keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Auch eine langjährige gemeinsame Haushaltsführung ersetzt die dafür notwendige rechtliche Verbindung nicht.
Die verstorbene Person muss eine eigene Rente bezogen haben, die monatlich über den Renten Service ausgezahlt wurde. Nach den Antragshinweisen des Renten Service muss die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; außerdem werden weitere Voraussetzungen geprüft. Bei besonderen Konstellationen muss der Rentenversicherungsträger selbst entscheiden.
Das betrifft beispielsweise eine Ehe, die beim Tod noch kein Jahr bestanden hat. Eine kurze Ehedauer schließt die Hinterbliebenenrente nicht ausnahmslos aus, etwa wenn besondere Umstände gegen eine Versorgungsehe sprechen. Die Prüfung solcher Fälle gehört zur Rentenversicherung und sollte nicht mit einer pauschalen Ablehnung sämtlicher Ansprüche verwechselt werden.
Wie hoch die Vorauszahlung ausfällt
Der Vorschuss wird grundsätzlich auf der Grundlage des Dreifachen der für den Sterbemonat zu zahlenden Rente berechnet. Bestimmte Bestandteile bleiben dabei unberücksichtigt, beispielsweise der Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Bereits über den Sterbemonat hinaus gezahlte Rentenbeträge werden angerechnet.
Wer die letzte Kontogutschrift einfach mit drei multipliziert, erhält deshalb nicht in jedem Fall den richtigen Vorschussbetrag. Für eine erste Orientierung kann die Rechnung helfen, sofern keine ausgeschlossenen Bestandteile oder anzurechnenden Weiterzahlungen enthalten sind. Die endgültige Abrechnung erfolgt im Rentenverfahren.
Diese Unterlagen werden für den Antrag benötigt
Für den Vorschuss gibt es einen Vordruck des Renten Service. Darin werden unter anderem die Angaben zur verstorbenen Person, das Sterbedatum, der Tag der Eheschließung sowie die Anschrift und Bankverbindung der hinterbliebenen Person abgefragt. Hilfreich ist die letzte Rentenmitteilung mit der Postrentennummer.
Der Vordruck verlangt eine Sterbeurkunde im Original, aus der die Ehepartnerstellung hervorgeht. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann nach den Formularhinweisen an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin, geschickt oder in einer Postfiliale zur Weiterleitung abgegeben werden. Eine Kopie des Antrags und ein Nachweis über die Abgabe helfen, den Vorgang später nachvollziehen zu können.
Eine Sterbefallmeldung ist noch kein Vorschussantrag
Dass ein Bestattungsunternehmen den Tod beim Renten Service meldet, bedeutet nicht zwingend, dass es auch die Vorauszahlung beantragt. Im Formular sind die Mitteilung des Todesfalls und der Antrag auf Vorschusszahlung getrennte Angaben. Hinterbliebene sollten daher gezielt nachfragen, welche Aufgabe übernommen wurde.
Auch nach dem Vorschussantrag müssen die vollständigen Angaben für die Witwen- oder Witwerrente bei der Rentenversicherung vorliegen.
Der Vorschussantrag kann bereits als Rentenantrag wirken, ersetzt aber nicht die weitere Sachverhaltsklärung und das Ausfüllen der erforderlichen Rentenformulare. Unterstützung bieten die Beratungsstellen und die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung.
Die drei Zahlungen dürfen nicht verwechselt werden
| Zeitraum oder Leistung | Was gilt? | Was ist zu beachten? |
|---|---|---|
| Rente im Sterbemonat | Die eigene Rente des Verstorbenen steht noch für den ganzen Monat zu. | Der Sterbemonat gehört nicht zu den drei folgenden Monaten. |
| Sterbevierteljahr | Vorübergehend erhöhte Witwen- oder Witwerrente für die drei Folgemonate. | Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht auf sie angerechnet. |
| Vorschuss | Vorgezogene Zahlung auf die Hinterbliebenenrente. | Für das vereinfachte Verfahren gilt die kurze Antragsfrist. |
| Zeit danach | Die Hinterbliebenenrente wird nach den weiteren Anspruchsvoraussetzungen berechnet. | Der Betrag kann deutlich sinken; eigenes Einkommen kann berücksichtigt werden. |
Was passiert, wenn die kurze Frist verstrichen ist?
Ein verspäteter Antrag bedeutet nicht, dass die Hinterbliebenenversorgung insgesamt verloren ist. Die Renten Service Verordnung sieht vor, dass nach Ablauf der Monatsfrist eingehende Anträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet werden. Dort ist zu klären, welche Leistungen und gegebenenfalls welche Vorschusszahlung möglich sind.
Auch das Sterbevierteljahr kann bei bestehendem Anspruch noch im regulären Rentenverfahren berücksichtigt werden. Für Renten wegen Todes sieht § 99 Absatz 2 SGB VI grundsätzlich eine rückwirkende Leistung für höchstens zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat vor. Wer sehr lange wartet, kann daher ältere Zahlungsansprüche verlieren, obwohl die 30-Tage-Frist selbst keine allgemeine Ausschlussfrist für die Witwenrente ist.
Der Vorschuss ist kein zusätzliches Sterbegeld
Die Vorauszahlung wird auf die später festgestellte Hinterbliebenenrente angerechnet. Sie kommt nicht zusätzlich zu drei nochmals vollständig ausgezahlten Monatsbeträgen hinzu. Entsteht eine Überzahlung, muss diese bei der Abrechnung berücksichtigt werden und kann zurückgefordert beziehungsweise mit späteren Ansprüchen verrechnet werden.
Für die Haushaltsplanung sollte das Geld deshalb als Überbrückung für mehrere Monate betrachtet werden. Wer den gesamten Vorschuss sofort verbraucht, kann vor Beginn der anschließenden laufenden Zahlungen erneut in Schwierigkeiten geraten. Weitere Erläuterungen zum Verfahren bietet unser Beitrag zum Vorschuss für die ersten Monate nach dem Tod des Ehepartners.
Nach dem Sterbevierteljahr kann die Rente deutlich niedriger sein
Die erhöhte Zahlung gilt nur für die erste Zeit nach dem Todesfall. Danach beträgt die große Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich 55 Prozent, nach älterem Recht unter bestimmten Voraussetzungen 60 Prozent; die kleine Hinterbliebenenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent. Welche Leistung zusteht, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab, die die Deutsche Rentenversicherung zur Hinterbliebenenrente erläutert.
Zusätzlich kann nach dem Sterbevierteljahr eigenes Einkommen die Zahlung verringern. Der Freibetrag und die Berechnung des anrechenbaren Einkommens sind deshalb für die längerfristige Finanzplanung wichtig. Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur Einkommensgrenze bei der Witwenrente.
Praxisbeispiel: 4.500 Euro für die ersten drei Monate
Monikas Ehemann stirbt am 10. September und hat bereits eine Altersrente bezogen. Für die Vorschussberechnung werden monatlich 1.500 Euro zugrunde gelegt; ausgeschlossene Zuschüsse oder bereits erfolgte Weiterzahlungen gibt es in diesem Beispiel nicht. Monika erfüllt die Voraussetzungen und reicht den Antrag am 18. September beim Renten Service ein.
Der Vorschuss beträgt damit 4.500 Euro für Oktober, November und Dezember. Monika reicht außerdem die vollständigen Unterlagen für die Witwenrente ein und verteilt die Vorauszahlung auf die laufenden Ausgaben dieser Monate. Hätte sie den Vorschuss erst nach Ablauf der kurzen Frist beantragt, müsste die Rentenversicherung den Fall bearbeiten; ihr Anspruch auf Witwenrente wäre dadurch nicht automatisch erloschen.
Drei häufige Fragen zum Rentenvorschuss
Verliere ich die Witwenrente, wenn ich die 30 Tage verpasse?
Nein, die kurze Frist betrifft das vereinfachte Vorschussverfahren beim Renten Service. Die Witwen- oder Witwerrente und die Zahlung für das Sterbevierteljahr können bei erfüllten Voraussetzungen weiterhin beantragt werden. Wegen der begrenzten rückwirkenden Zahlung sollte der Antrag trotzdem nicht unnötig hinausgeschoben werden.
Kann ich den Vorschuss auch bekommen, wenn ich selbst Rente oder Arbeitslohn beziehe?
Eigenes Einkommen steht der Leistung für das Sterbevierteljahr grundsätzlich nicht entgegen, weil es in diesem Zeitraum nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird. Die übrigen Voraussetzungen müssen dennoch erfüllt sein. Nach dem Sterbevierteljahr kann eigenes Einkommen die Hinterbliebenenrente vermindern.
Gibt es das Sterbevierteljahr auch, wenn mein Partner noch keine Rente bezogen hat?
Ja, ein entsprechender Hinterbliebenenrentenanspruch kann auch dann bestehen. Der hier beschriebene Vorschuss über den Renten Service setzt dagegen voraus, dass die verstorbene Person bereits eine eigene Rente bezogen hat. Ohne vorherigen Rentenbezug ist die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung zuständig.




