Wer mit einer gesetzlichen Rente und einer Überweisung zum Kardiologen oder Orthopäden muss, wartet im Schnitt 42 Tage auf einen Termin. Privatpatienten kommen in 27 Tagen dran. Das hat der Bundesrechnungshof im Februar 2026 amtlich festgestellt.
Dabei gilt für alle GKV-Versicherten seit 2019 ein klares Recht: Wer die Terminservicestelle einschaltet, muss innerhalb von vier Wochen behandelt werden. Knapp die Hälfte aller Versicherten kennt diesen Anspruch nicht. Wer ihn nicht kennt, verschenkt Wochen.
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Facharzttermin als Rentnerin oder Rentner: Das Gesetz verspricht vier Wochen
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), in Kraft getreten am 11. Mai 2019, hat die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen mit konkreten Fristen ausgestattet. Die Maximal-Wartezeit zwischen Anruf und Termin darf vier Wochen nicht überschreiten, bei radiologischen Leistungen drei Wochen.
Wer innerhalb dieser Frist keinen Termin bekommt, hat Anspruch auf einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus – das ist keine Kulanz, sondern gesetzliche Pflicht der Kassenärztlichen Vereinigung.
Der Anspruch gilt für alle GKV-Versicherten unabhängig von Alter, Pflegegrad oder Rentenstatus. Eine Priorisierung nach Versichertengruppen gibt es gesetzlich nicht – entscheidend ist allein die medizinische Dringlichkeit, die der überweisende Arzt auf der Überweisung codiert.
Ausgenommen sind Bagatellerkrankungen und verschiebbare Routineuntersuchungen. Wer wegen eines harmlosen Schnupfens zum HNO will, hat keinen TSS-Anspruch; wer wegen eines Herzrhythmusproblems zum Kardiologen überwiesen wird, sehr wohl.
Warum Rentner besonders betroffen sind
Laut dem Bundesrechnungshof sind die Wartezeiten vor allem in den Fachgruppen gestiegen, die für ältere GKV-Versicherte zentral sind: Orthopädie, Dermatologie und Neurologie. Wer im Rentenalter mehrere Erkrankungen gleichzeitig hat, braucht oft mehrere Facharztkontakte im Quartal. Jede nicht genutzte Vier-Wochen-Frist addiert sich.
Hinzu kommt: Die Terminservicestelle funktioniert auch telefonisch rund um die Uhr, ohne App, ohne Registrierung. Wer das nicht weiß, nutzt den Anspruch nicht.
So beantragen Rentnerinnen und Rentner den Facharzttermin über die 116 117
Erster Schritt: Hausarztpraxis aufsuchen und Überweisung mit Dringlichkeitscode verlangen. Ohne Code vermittelt die Terminservicestelle keinen priorisierten Termin – die TSS hält sich strikt an die Einstufung, die der überweisende Arzt setzt. Wer am Telefon ohne Code dasteht, muss zuerst zurück zur Praxis. Für Augenarzt- und Gynäkologentermine ist keine Überweisung erforderlich; das ist die einzige Ausnahme im System.
Zweiter Schritt: Die 116 117 anrufen, rund um die Uhr, kostenfrei, ohne Vorwahl. Fachrichtung und Dringlichkeitscode nennen. Die TSS macht einen Terminvorschlag in der Umgebung. Den Vorschlag ablehnen kann man – wer das tut, verliert aber den Anspruch auf einen zweiten Vorschlag über die TSS in derselben Sache. Der vermittelte Arzt ist nicht der bisherige Wunscharzt; die TSS sucht nach freien Kapazitäten in der Umgebung.
Zum Vergleich: Hannelore K., 71, gesetzlich versichert, braucht einen Orthopäden wegen zunehmender Kniebeschwerden. Die Hausarztpraxis stellt eine Überweisung aus, trägt aber keinen Dringlichkeitscode ein. Nächster freier Termin beim Orthopäden: zehn Wochen. Mit Dringlichkeitscode und Anruf bei der 116 117 hätte sie gesetzlich Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen. Den Unterschied macht nicht ihre Erkrankung, sondern das Wissen um ein Formular-Kästchen auf ihrer Überweisung.
Der Dringlichkeitscode: Wie Praxen den Zugang verzögern
Viele Facharztpraxen verlangen, bevor sie einen TSS-Termin annehmen, einen eigenen Dringlichkeitsnachweis direkt vom Patienten oder fordern einen weiteren Hausarztkontakt. Das ist rechtlich nicht gedeckt: Die Überweisung mit Code reicht. Der Bundesrechnungshof hat dieses Verhalten in seinem Februar-2026-Bericht als „Fehlanreiz” bezeichnet, der zusätzliche Arztkontakte provoziere und das Ziel kürzerer Wartezeiten konterkariere.
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Wer als Rentnerin oder Rentner in diese Situation gerät, hat eine klare Handhabe: Der Anruf bei der 116 117 mit gültigem Dringlichkeitscode löst den gesetzlichen Anspruch aus. Die Facharztpraxis ist verpflichtet, den über die TSS vermittelten Termin zu akzeptieren. Wer Probleme mit der Umsetzung hat, kann sich an die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes wenden.
2,9 Milliarden Euro ausgegeben – Wartezeiten trotzdem gestiegen
Seit Einführung des TSVG haben die gesetzlichen Krankenkassen bis Mitte 2024 rund 2,9 Milliarden Euro an Sondervergütungen für Ärzte ausgezahlt, die Termine über die Terminservicestelle vermittelten. GKV-Versicherte warteten 2019 im Schnitt 33 Tage auf einen Facharzttermin, 2024 sind es 42 Tage.
Der Bundesrechnungshof hat dazu festgestellt: „Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber.” Das klingt nach Ärztemangel. Der Bundesrechnungshof sieht das Problem auch im System: Die ärztliche Arbeitszeit sank von 41,3 Wochenstunden im Jahr 2014 auf 34,5 Stunden im Jahr 2023 – ohne dass die Milliarden-Sondervergütungen diesen Trend umgekehrt hätten.
Was das BStabG für Rentner bedeutet
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 den Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) beschlossen. Darin ist die ersatzlose Streichung der TSVG-Sondervergütungen vorgesehen. Stand Juni 2026 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet; eine Anhörung im Bundestag ist für voraussichtlich den 22. Juni 2026 geplant.
Wenn das BStabG in der vorliegenden Form verabschiedet wird, entfallen die finanziellen Anreize für Ärzte, Termine über die Terminservicestelle zu melden. Der gesetzliche Anspruch auf Terminvermittlung selbst bleibt unberührt – die Norm wird nicht gestrichen, nur die Vergütungsanreize. In der Praxis bedeutet das mehr Druck auf ein System, das schon heute die Vier-Wochen-Frist flächendeckend nicht einhält. Wer auf einen dringenden Facharzttermin angewiesen ist, sollte den Anspruch deshalb jetzt geltend machen.
Häufige Fragen zur Terminservicestelle
Kann ich als Rentner auch einen Termin beim Psychotherapeuten über die TSS bekommen?
Ja – und hier gilt eine noch kürzere Frist. Für psychotherapeutische Akutbehandlungen darf die Wartezeit maximal zwei Wochen betragen. Für ein erstes Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde ist keine Überweisung nötig; ein Anruf bei der 116 117 reicht.
Was passiert, wenn die TSS innerhalb von vier Wochen keinen Termin findet?
Dann ist die Kassenärztliche Vereinigung verpflichtet, einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus zu vermitteln. Dieser Fallback ist gesetzlich verankert. Betroffene müssen dafür keinen Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen – der Anspruch richtet sich direkt gegen die Kassenärztliche Vereinigung.
Kann ich als Pflegebedürftiger die Terminservicestelle nutzen?
Ja, der Anspruch gilt unabhängig vom Pflegegrad. Ein Pflegegrad begründet keine gesetzliche Bevorzugung gegenüber anderen GKV-Versicherten – der Dringlichkeitscode auf der Überweisung ist das einzige Kriterium, das über die Priorisierung entscheidet. Wer einen Pflegegrad hat und einen Facharzt braucht, nutzt denselben Weg wie alle anderen: Überweisung mit Code, Anruf bei der 116 117.
Quellen
Bundesrechnungshof: Prüfbericht nach § 88 Abs. 2 BHO zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), Februar 2026
Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Kabinettsentwurf 29. April 2026
Bundesministerium der Justiz (dejure.org): § 75 SGB V – Inhalt und Umfang der Sicherstellung, Fassung vom 15. April 2026




