Auch beim Bürgergeld (wie zuvor bei Hartz IV) kann das Jobcenter einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erlassen. Das bedeutet, dass die Leistungsbehörde die Höhe der zustehenden Leistungen nur vorläufig anerkennt. Das Jobcenter wird den Anspruch auf die Bürgergeld-Leistungen im weiteren Verlauf detaillierter prüfen. Auf was Betroffene achten sollten, beschreiben wir in diesem Artikel.
Was bedeutet ein vorläufiger Bewilligungsbescheid?
Wenn Leistungen Bürgergeld-Leistungen beantragt werden, kommt es nicht selten vor, dass das Jobcenter zunächst einen vorläufigen Bewilligungsbescheid nach § 7 SGB II erstellt. Das bedeutet, dass die Behörde die Berechtigung, Leistungen zu beziehen, nur vorläufig anerkennt.
Im vorläufigen Bewilligungsbescheid wird dennoch der Leistungsträger die Höhe der Leistungen festlegen. Dabei werden die Leistungen nur vorläufig und demnach nicht endgültig für den Leistungszeitraum gewährt.
Die Behörde geht hierbei zunächst von den Angaben des Antragstellers aus. Bei Antragstellung sind nämlich Angaben wie zum Beispiel Einkommen, Miete, Nebenkosten, weitere Personen im gemeinsamen Haushalt usw. wichtig, um den Anspruch zu berechnen.
Nach Ansicht der Behörde sind solche Angaben allerdings häufig nicht gesichert und werden im Nachgang genauer geprüft. Der Bewilligungszeitraum für einen vorläufigen Bescheid beträgt regelmäßig sechs Monate.
Geht also die Behörde davon aus, dass alle Angaben, die getätigt wurden für den gesamten Bewilligungszeitraum bestehen bleiben, wird kein regulärer Bescheid ausgestellt.
Warum wird ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erstelllt?
- schwankendes Einkommen
- sich verändernde Unterhaltszahlungen
- Kosten der Unterkunft sind zu hoch und/ oder unangemessen
- Weitere Unklarheiten
Das Jobcenter wird im Anschluss bestimmte Unterlagen anfordern. Aufgrund der Mitwirkungspflicht sollten Betroffene geforderte Unterlagen zeitnah einreichen. Ansonsten kann sogar in einigen Fällen eine Einstellung der Bürgergeld-Leistungen drohen.
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Wie lange ist ein vorläufiger Bewilligungsbescheid gültig?
Der vorläufige Bescheid ist so lange gültig, bis Leistungsbeziehende einen Bescheid mit Festlegung der endgültigen Festsetzung von Leistungen in einem Bewilligungszeitraum erhalten. Der neue Bescheid hebt den vorläufigen Bescheid auf.
Auf was sollten Leistungsbeziehende bei einem vorläufigen Bescheid achten?
- Wurden alle Bedarfsmitglieder in dem Bescheid aufgeführt?
- Wurde der Regelbedarf richtig bemessen?
- Wurden die Mehrbedarfe anerkannt? (z.B. für die dezentrale Warmwassererwärmung, Schangerschaft etc.)?
- Wurde das Einkommen richtig berechnet?
- Wird die Miete vollständig anerkannt?
Wer den Bescheid nicht selbstständig auswerten kann, sollte sich an eine unabhängige Sozialberatungsstelle wenden.
Bei erkannten Fehlern ein Widerspruch stellen
Wurden Fehler erkannt, sollte diese umgehend mitgeteilt werden. Hierfür ist es wichtig, beweisende Unterlagen wie z.B. Gehaltsabrechnungen anbei zu senden. Anderfalls könnten Nachzahlungen verloren gehen.
Auch gegen den vorläufigen Bescheid kann ein Widerspruch eingelegt werden. Hierbei ist jedoch auch auf Fristen zu achten, die in dem Bescheid angegeben sind.
Ein Widerspruch ist bis zu einem Monat nach Eingang des Bescheids möglich. Danach kann dann nur noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden, für deren Bearbeitung die Behörde ganze sechs Monate Zeit hat.
Auf das Zuflussprinzip achten
Wenn der Leistungsbeziehende ein Einkommen hat, sollte darauf geachtet werden, ob das Zuflussprinzip seitens des Jobcenters beachtet wurde. Das besagt nämlich, dass das Einkommen nur in dem Monat angerechnet werden darf, wenn das Geld auch tatsächlich auf dem Konto des Empfängers ist. Diesen Fehler begehen nämlich viele Jobcenter, weshalb dieser Punkt im Besonderen geprüft werden sollte.
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