Langzeitstudenten kรถnnen bei รผberlanger Studiendauer ihren Wohngeldanspruch verlieren. Werde das Studium nicht mehr ernsthaft betrieben, sei den Betroffenen eine volle Erwerbstรคtigkeit zuzumuten, um die Inanspruchnahme von Wohngeld zu verhindern, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 7. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 21 K 144/22).
Die Klรคgerin, eine Studentin im Bachelor-Studiengang Bauingenieurswesen, befand sich mittlerweile im 20. Hochschulsemester. Darin waren vier Urlaubssemester und zwei Semester eines Erststudiums enthalten. Sie hรคlt sich mit studentischen Nebenjobs รผber Wasser und bezieht seit mehreren Jahren Wohngeld.
Kein Wohngeld fรผr Langzeitstudentin
Doch nun lehnte das Bezirksamt Berlin-Zehlendorf den erneuten Antrag auf Wohngeld ab. Dieses werde โmissbrรคuchlichโ begehrt.
Die daraufhin eingelegte Klage der Langzeitstudentin wies das Verwaltungsgericht mit rechtskrรคftigem Urteil vom 15. Dezember 2022 zurรผck. Wohngeld dรผrfe nicht gewรคhrt werden, wenn dies โunangemessen und sozialwidrigโ sei und in diesem Zusammenhang gegen das โGebot einer sparsamen und effektiven Verwendung staatlicher Mittelโ verstoรen werde. So kรถnne von einer erwerbsfรคhigen Person erwartet werden, dass sie eine ihr zumutbare Arbeitstรคtigkeit aufnimmt.
Verwaltungsgericht Berlin: Wohngeldverlust bei รผberlangem Studium
Missbrรคuchlich sei es hier, wenn die Klรคgerin ein Studium nicht mehr ernsthaft betreibt, keine zumutbare Erwerbstรคtigkeit aufnimmt und dennoch Wohngeld verlangt.
So habe sich die Klรคgerin im Zweitstudium im 14. Fachsemester und damit mehr als dem Doppelten der Regelstudienzeit befunden und nur etwas mehr als die Hรคlfte aller erforderlichen Klausuren bestanden. Eine Verdoppelung der Regelstudienzeit wegen behaupteter studentischer Nebentรคtigkeit komme ebenso wenig in Betracht wie eine Herausrechnung von vier โCorona-Semesternโ. fle/mwo