Fehlerhafte Datierung führt zu Verwirrung und möglicherweise negativen Rechtsfolgen
29.04.2011
Zum 01. Januar 2011 wurde (rückwirkend) der Harz IV- Eckregelsatz um fünf Euro erhöht. Zug um Zug müssen die Bescheide nun rückwirkend geändert werden. Dabei zeigen sich wieder die Schwächen der Software A2LL („Arbeitslosengeld II – Leistung zum Lebensunterhalt“) der Bundesagentur für Arbeit: bundesweit tragen die Bescheide das Ausstelldatum „26.03.2011“. Zugestellt werden die Bescheide aber erst Wochen später, zum Teil noch in diesen Tagen nach Ostern. Damit wäre die Frist für einen möglicherweise notwendigen Widerspruch (ein Monat) bereits abgelaufen.
Abhilfe kann hier bringen ein Blick auf den untersten Rand: dort steht zunächst ganz links eine sechsstellige Ordnungszahl, dann sehr klein eine achtzehnstellige Ziffernfolge in der Form: "987/00186453/22.04.11"
Hierin scheint sich als Versendedatum der 22. April zu verstecken. Drei Tage nach Versendung gilt ein Bescheid als zugestellt (wenn er nicht auf dem Postweg verloren gegangen ist). Dann erst beginnt auch die Frist für den Widerspruch. Senkrecht am linken Rand ganz unten ist in ähnlicher Weise die Bezeichnung des Formulares und deren Erstelldatum zu finden (z.B.: alg2_X_aenderungsbescheid_vXX 11.03.2011). Nicht verwechseln!
Schon im Juni 2007 führte ein ähnliches undurchschaubares Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit dazu, dass sich sowohl die ARGE Bochum als auch die Bundesagentur öffentlich entschuldigen mussten. (Bochum-prekär)
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