Soziales Bündnis Jüchen e.V.: Dubiose Drohung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss
25.02.2011
Wer auf Grund einer Arbeitsaufnahme nicht mehr Leistungsbezieher von Hartz IV-Leistungen ist, kann im Regelfall davon ausgehen, dass das Job-Center für ihn nicht mehr zuständig ist. Denn die Leistungen nach dem SGB II, sind sogenannte "Antragsleistungen", soll heißen, dass auf Antrag die Bedürftigkeit geprüft wird.
Dies hat zur Folge, dass bei Feststellung der Bedürftigkeit Leistungen erfolgen. Diese können auch bei bestimmten "Verstößen" sanktioniert (gekürzt) werden. Das aber, ehemalige Leistungsbezieher, die keinerlei Leistungen beziehen eben mit der Kürzung dieser gedroht wird, ist nicht nur merkwürdig sondern auch absolut unlogisch. In einem dem Sozialen Bündnis Jüchen vorliegenden Fall, hat die betreffende Person zum 7- Januar 2011 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen können.
Nachdem dieser Umstand der zuständigen Arbeitsvermittlerin angezeigt wurde, sollte die betreffende Person nochmals dem Leistungssachbearbeiter den Arbeitsvertrag vorlegen. Nachdem sich das SBJ eingeschaltet hatte, und den Leistungssachbearbeiter darauf hingewiesen hatte, dass es diesem doch zuzumuten wäre bestimmte Informationen hausintern abzurufen, schien diese Angelegenheit erledigt. Eine entsprechende Vollmacht des SBJ wurde ebenfalls eingereicht. Jetzt aber soll die betreffende Person (ohne Beachtung der Vollmacht) die aktuelle Lohnabrechnung und Kontoauszüge dem Job-Center vorlegen. Andernfalls droht das Job-Center mit Sanktionen. (pm)
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