Nach Ansicht des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil wird es 2025 eine Nullrunde beim Bürgergeld geben. Diese Prognose deckt sich mit dem Schlüssel, nach dem das Bürgergeld berechnet wird. Damit bleibt auch der Betrag gleich niedrig, den Bürgergeld-Bezieher pro Monat für Stromkosten beziehen.
Das Bürgergeld deckt nicht die realen Stromkosten
Strom wird nicht extra ausgezahlt, sondern ist ein Teil des Regelsatzes von 563 Euro für alleinstehende Leistungsberechtigte. Der für Strom vorgesehene Part beträgt 45,70 Euro. Das ist 2024 zu wenig, und das wird 2025 ebenfalls zu wenig sein.
Die Stromkosten sind nämlich, laut dem Vergleichsportal Verivox, 14 Prozent höher als der dafür vorgesehene Teil des Regelsatzes.
Laut Verivox hat ein Alleinstehender in Deutschland, der 1500 Kilowattstunden verbraucht, monatliche Kosten von circa 51,89. Er bezahlt also jeden Monat rund 16 Euro mehr, als der Regelsatz enthält.
Die tatsächliche Aufwendung spielt keine Rolle
Die Wohn- und Heizkosten sind als Kosten der Unterkunft (KdU) ein Extraposten im Bürgergeld. Strom ist hingegen im Regelsatz enthalten, und der dafür vorgesehene Betrag ist unabhängig, von dem, was der jeweilige Leistungsberechtigte in irklichkeit für Strom ausgibt.
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Bis zu 118 Euro Mehrkosten im Jahr
Verivox kommt zu dem Schluss, dass ein allein lebender Bürgergeld-Empfänger eine Lücke von 74 Euro pro Jahr bei den Stromkosten hat, die er aus Mitteln ziehen muss, die für das Existenzminimum außerhalb des Stroms vorgesehen sind. Dieses Loch ist in manchen Bundesländern sogar noch tiefer. In Thüringen, so Verivox, klafft eine Lücke von 118 Euro.
Bürgergeld bedeutet Existenzminimum
Es würde sich auch bei einem durchschnittlichen Einkommen um eine Belastung handeln. Außenstehende berücksichtigen oft nicht, dass das Bürgergeld sehr knapp am sozioöokonomischen Existenzminimum berechnet wird.
Die Taschen sind leer
Bürgergeld-Bezieher haben also keinen Puffer oder finanzielle Reserven, mit denen sie derlei Mehrkosten stemmen könnten. 16 Euro Stromkosten, die nicht gedeckt sind, bedeuten für die Betroffenen 16 Euro, die fehlen, um Essen oder Toilettenpapier zu kaufen.
Stromnachzahlungen werden kaum übernommen
Die monatlichen Kosten für Strom liegen also nachweislich über dem im Regelsatz dafür vorgesehenen Betrag. Kommt es dann noch zu Stromnachzahlungen (was wegen steigender Strompreise 2024 wahrscheinlich der Fall sein wird), übernimmt das Jobcenter diese in der Regel nicht.
Höchstens ein Darlehen ist möglich
Können die Bürgergeld-Bezieher den Strom nicht zahlen, dann kann das Jobcenter ein Darlehen ausstellen. Dieses müssen die Betroffenen dann Step by Step über den Regelsatz zurückzahlen. Gewöhnlich behält das Jobcenter jeden Monat fünf Prozent des Regelsatzes ein, bis das Darlehen ausgeglichen ist.
Ein Darlehen auszustellen liegt im Ermessen der Behörde. Das Jobcenter kann also ein Darlehen geben, muss das aber nicht.
Was rät Verivox?
Verivox empfiehlt Betroffenen, die Strompreise zu vergleichen und, wenn möglich, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Strom sei in der örtlichen Grundversorgung sehr teuer, während Neukundentarife oft günstiger seien.
Boni-Zahlungen als Einkommen
Haben Bürgergeld-Bezieher es allerdings geschafft, die Stromkosten durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu senken, schlägt das Jobcenter womöglich noch einmal zu: Boni-Zahlungen beim Wechsel des Stromanbieters berechnet die Behörde nämlich als Einkommen und rechnet sie auf die Bürgergeld-Zahlungen des nächsten Monats an.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.