Gibt es die Rente mit 63 noch oder gibt es sie nicht? Ja es gibt sie, aber nicht mehr so, wie wir sie bislang kannten. Dennoch ist es möglich früher in Rente zu gehen. Doch die vorzeitige Rente mit 63 ist oft mit finanziellen Einbußen verbunden.
Wir erklären, welche Voraussetzungen für die Rente mit 63 Jahren gelten, wie sich Abschläge ausgleichen lassen und welche Möglichkeiten es gibt, die Versicherungszeiten zu erfüllen, um früher ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Die Rente mit 63 Jahren ist möglich, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen können.
Jedoch müssen Sie Abschläge auf Ihre Rente in Kauf nehmen. Alternativ können besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Beitragszeit ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Abschläge zu verringern oder Lücken in den Versicherungsjahren zu schließen. Welche das sind, erklären wir Ihnen im Detail.
Gesetzliches Eintrittsalter für die Altersrente: Wann können Sie regulär in Rente gehen?
Das reguläre Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das gesetzliche Rentenalter bei 67 Jahren. Vorausgesetzt, Sie haben mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren liegt das reguläre Rentenalter jedoch bei 65 Jahren.
Für Personen, die vor 1964 geboren wurden, gilt eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters.
So konnten beispielsweise 1958 Geborene bereits mit 66 Jahren in den Ruhestand gehen, während 1960 Geborene ab 66 Jahren und vier Monaten ihre Rente beziehen können. Diese Staffelung gilt jedoch nur für die abschlagsfreie Rente.
Die Rente mit 63: Voraussetzungen und Abschläge
Wenn Sie nicht bis 67 arbeiten möchten, besteht die Möglichkeit, mit 63 Jahren in Rente zu gehen, sofern Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Doch Vorsicht: Die frühere Rente bringt Abschläge mit sich.
Für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Das bedeutet für Rentenwillige, die 1964 oder später geboren wurden und mit 63 in Rente gehen, eine Minderung von 14,4 Prozent- und das lebenslang.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Bergleute, die mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, können bereits ab 62 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Auch Menschen mit Schwerbehinderung haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, früher abschlagsfrei in die Rente in Anspruch zu nehmen.
Eine wichtige Rentenreform gilt seit dem 1. Januar 2023 ist. Sie ermöglicht, dass Rentner, die in Frührente gehen, unbegrenzt hinzuverdienen dürfen.
Dies kann nicht nur eine finanzielle Entlastung sein, sondern durch die Beitragszahlungen auch die Höhe der Rente positiv beeinflussen.
Abschläge ausgleichen: So können Sie finanzielle Einbußen reduzieren
Wer die Rente mit 63 plant und die damit verbundenen Abschläge vermeiden möchte, kann durch Sonderzahlungen die Rentenkürzung ausgleichen.
Dies setzt jedoch voraus, dass Sie die erforderlichen 35 Versicherungsjahre bis zum Rentenbeginn erfüllen.
In diesem Fall berechnet der Rentenversicherungsträger die zu erwartende Rentenhöhe und die Minderung aufgrund der vorzeitigen Rente.
Die Höhe der erforderlichen Ausgleichszahlung wird in einer „besonderen Rentenauskunft“ mitgeteilt.
Diese Sonderzahlungen können ab dem 50. Lebensjahr bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze geleistet werden.
Selbst wenn Sie bereits eine Rente mit Abschlägen beziehen, können Sie durch nachträgliche Sonderzahlungen die Kürzung teilweise oder vollständig ausgleichen.
35 Versicherungsjahre: Was zählt dazu?
Für die Berechnung der 35 Versicherungsjahre, die Sie für die Rente mit 63 benötigen, werden nicht nur die Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung berücksichtigt. Auch folgende Zeiten und Beitragszahlungen fließen in die Berechnung ein:
- Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld und Arbeitslosengeld
- Freiwillige Beitragszahlungen
- Kindererziehungszeiten (für die ersten 30 Monate, ab Geburtsjahr 1992 für 36 Monate)
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr
- Pflichtbeiträge für Minijobs
Auch Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt werden konnten, wie etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit, können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.
Schlupflöcher: So erreichen Sie die 35 Versicherungsjahre
Falls Ihnen noch einige Versicherungsjahre fehlen, um die erforderlichen 35 Jahre für die Rente mit 63 zu erreichen, gibt es Möglichkeiten, diese Lücken zu schließen.
Eine Option ist der Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I). Beispiel: Eine 61-Jährige mit 33 Versicherungsjahren kann durch den Bezug von ALG I über zwei Jahre die fehlenden Jahre bis zur Rente mit 63 füllen.
Allerdings sind die Beitragszahlungen während der Arbeitslosigkeit geringer, was sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken kann.
Ein weiterer Weg, um die Versicherungsjahre zu vervollständigen, ist ein Minijob. Hier zahlen Arbeitgeber 15 Prozent und Arbeitnehmer 3,6 Prozent der Rentenbeiträge.
Wichtig zu beachten: Minijobs mit weniger als 14 Wochenstunden lassen sich mit dem Bezug von Arbeitslosengeld kombinieren, was besonders hilfreich sein kann, um die nötigen Jahre für die Frührente zu erreichen.
Altersrente nach 45 Versicherungsjahren: Abschlagsfrei in den Ruhestand
Besonders langjährig Versicherte, die 45 Versicherungsjahre angesammelt haben, können ab 65 Jahren (je nach Jahrgang auch etwas früher) abschlagsfrei in Rente gehen.
Für vor 1953 Geborene war dies sogar schon mit 63 Jahren möglich. Aber: Entscheiden Sie sich für eine vorzeitige Rente mit 63, fallen auch bei 45 Versicherungsjahren Abschläge an – die Regelung des vorgezogenen Renteneintritts ohne Abschläge gilt dann nicht.
45 Versicherungsjahre: Welche Zeiten werden angerechnet?
Für die 45 Beitragsjahre werden unter anderem folgende Zeiten berücksichtigt:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld und Arbeitslosengeld I
- Pflichtbeiträge für Minijobs
- Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege von Angehörigen
- Zeiten von Wehr- und Zivildienst
- Pflichtbeiträge bei Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schule, Ausbildung und Studium
Wichtig: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden meist nicht angerechnet, ebenso wenig Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe.
Fazit: Wann lohnt sich die Rente mit 63?
Ob sich die Rente mit 63 lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der individuellen finanziellen Situation.
Wer ausreichend Ersparnisse hat oder die Möglichkeit nutzt, Abschläge durch Sonderzahlungen auszugleichen, kann von einem früheren Renteneintritt profitieren.
Für andere kann es jedoch sinnvoller sein, bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten, um eine höhere Rente ohne Abschläge zu erhalten.
Grundsätzlich gilt: Wer früher in Rente geht, erhält eine niedrigere Rente, da sowohl weniger Rentenpunkte gesammelt wurden als auch Abschläge hinzukommen. Es empfiehlt sich daher, die persönliche Situation sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls umfassend beraten zu lassen.
Für all jene, die sich eine Rente mit 63 erhoffen, aber die finanziellen Einbußen scheuen, kann eine Kombination aus Arbeitslosengeld und Minijob eine interessante Option sein, um die letzten Jahre bis zur abschlagsfreien Rente zu überbrücken. Doch auch hier sollten die möglichen Auswirkungen auf die Rentenhöhe genau kalkuliert werden.
Wird es irgendwann wieder eine reguläre Rente mit 63 geben?
Die SPD will in ihr Wahlprogramm die Rente mit 63 wieder aufnehmen. Ob dies tatsächlich wieder geschehen wird, ist allerdings ungewiss und hängt von den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag ab.
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