2025: Arbeitsminister kündigt Nullrunde beim Bürgergeld an

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Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine Nullrunde beim Bürgergeld 2025 angekündigt. Er begründete dies damit, dass die Teuerungsrate “kräftig gesunken” sei. 2024 wurden die Regelsätze erhöht, und dies geschah während einer hohen Inflation.

“Bürgergeld ist Existenzminimum”

Hubertus Heil äußerte sich in der Sendung “Frühstart” folgendermaßen. Es sei richtig, dass jetzt eine Nullrunde käme. Bürgergeld sei das Existenzminimum, nicht mehr und nicht weniger.

Was ist der Regelsatz?

Das Bürgergeld muss nach § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II das Minimum des Lebensunterhalts sichern für Bedürftige, die dies aus eigenen Mitteln nicht können. Zu dem Bedarf gehören Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie und Mittel, um am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.

Dies alles wird als Regelbedarf bezeichnet, für den ein Regelsatz ausgezahlt wird.

Die Regelbedarfsstufen

Die Höhe des individuellen Regelbedarfs der Betroffenen wird in Stufen festgesetzt. Der Eckregelsatz, die Regelbedarfsstufe 1, gilt für Alleinstehende, da diese pro Kopf die höchsten Kosten stemmen müssen. Die Leistungen für Bürgergeld-Bezieher in anderen Lebenslagen leiten sich von diesem Eckregelsatz ab.

“Schärfere Sanktionen”

Zudem kündigte Heil schärfere Sanktionen gegen “Jobverweigerer” an. Heil sagte, dass laut den Jobcentern die Mitwirkungspflichten zu bürokratisch seien. Wenn jemand chronisch nicht zu Terminen käme, müsste es Einschränkungen geben. Das sei auch ein Zeichen gegen Sozialmissbrauch, ergänzte der Minister.

“Vorgehen gegen Schwarzarbeit”

Laut Heil müsste es auch harte Sanktionen gegen Schwarzarbeit trotz Bürgergeld geben, und einen verbesserten Austausch von Daten zwischen Jobcentern und der Schwarzarbeitskontrolle des Zolls.

2024 stiegen die Regelsätze

2024 waren die Regelsätze beim Bürgergeld deutlich gestiegen. Alleinerziehende bekamen mit 563 Euro immerhin 61 Euro mehr pro Monat als im Jahr zuvor. Das Bürgergeld stieg um rund zwölf Prozent.

Keine willkürliche Berechnung

Ob eine Nullrunde beim Bürgergeld stattfindet oder die Bezüge steigen, ist keine willkürliche Entscheidung von Politikern. Vielmehr wird der Regelsatz beim Bürgergeld nach einem festen Schlüssel berechnet.

Die Grundlage ist die Entwicklung der Preise, die für den Regelbedarf wichtig sind, sowie der Nettollöhne- und gehälter.

Insofern kam auch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe zu dem Ergebnis, dass die Regelbedarfe 2025 sich im Vergleich zu 2024 nicht ändern werden.

Wie hoch sind derzeit die Regelsätze?

2024 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro, 2023 waren es 502 Euro. Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 2024 506 Euro, nachdem sie 2023 451 Euro bekamen. Menschen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen, kriegen einen Regelsatz von 471 Euro, nachdem es 2023 420 Euro waren.

Paare in der Regelbedarfsstufe 2 beziehen 2024 pro Person 506 Euro Bürgergeld, und damit 55 Euro mehr als im Jahr davor.

Sind die Regelsätze angemessen?

Sozialverbände kritisieren, dass die Berechnung der Regelsätze das reale sozioöokonomische Existenzminimum ignoriert. Laut dem Paritätischen liegt der tatsächliche Regelbedarf weit über dem ausgezahlten Regelsatz, und das auch nach der Erhöhung im Jahr 2024.