Bürgergeld: So viel zahlt das Jobcenter für Möbel

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Möbel und Gegenstände des Haushalts gehören zum Alltag und zum Existenzminimum. Beim Bürgergeld haben Betroffene Möglichkeit, diese (Erst-)Ausstattung durch das Jobcenter finanziert zu bekommen.

Für den Ersatz kaputter Haushaltsgeräte ist im Regelsatz ein regulärer Betrag enthalten, der aber für größere Anschaffungen (wie eine Waschmaschine) bei weitem nicht ausreicht.

Die Erstausstattung

Das Jobcenter unterstützt mit Geld oder Sachleistungen die Erstausstattung einer Wohnung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Paragraf 24 des Sozialgesetzbuches II regelt im dritten Absatz, dass bei Anspruch auf eine Erstausstattung diese nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden muss.

Was sind die Bedingungen?

Leistungsberechtigte haben diesen Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung in folgenden Fällen.

Erstens: Sie sind mindestens 25 Jahre alt und ziehen das erste Mal in eine eigene Wohnung. Zweitens: Es kam zu einer Trennung, und der Hausrat des Ex-Partners steht nicht mehr zur Verfügung. Drittens: Jemand lebte zur Untermiete und zieht in eine eigene Wohnung. Viertens: Ein Leistungsberechtigter wird aus der Haft oder einer sozialen Einrichtung entlassen. Fünftens: Die Möbel sind durch eine Katastrophe wie einen Brand oder eine Überschwemmung verloren, und es gibt keinen Ersatz durch eine Versicherung.

Gibt es spezielles “Möbelgeld”?

Das Jobcenter verbucht die Erstausstattung unter den Mehrbedarfen. Dafür werden gewöhnlich keine Extraposten aufgestellt wie zum Beispiel ein Möbelgeld. Die Behörde zahlt hingegen eine Pauschale oder bietet Sachleistungen an.

Erstausstattung gibt es nur auf Antrag

Die Erstausstattung einer Wohnung unterstützt das Jobcenter nur, wenn Leistungsberechtigte dafür einen Antrag stellen. In diesem sollten Sie konkret auflisten, welche Gegenstände Sie benötigen. Belegen Sie am besten mit Fotos der Wohnung, dass dieser Hausrat nicht vorhanden ist.

Überlegen Sie dabei genau, was Sie in Ihrer Wohnung auch in Zukunft brauchen. Es ist immer einfacher, dies mit der Behörde über die Erstausstattung zu regeln, als später einen gesonderten Mehrbedarf zu beantragen.

Sie können davon ausgehen, dass die Behörde nur die Gegenstände finanziert, die das Jobcenter als grundlegend / notwendig ansieht. Ein Küchentisch geht vermutlich durch, aber ein Elektromixer mit drei dutzend Funktionen wahrscheinlich nicht.

Im Schlafzimmer notwendig wären zum Beipsiel Matratze und Bett, Kommode, Kleiderschrank und Bettwäsche, Kissen und Decken, Lampen und Vorhang,

In der Küche gehört dazu Herd, Kühlschrank, eventuell Waschmaschine, außerdem Wasserkocher, Stühle, Tische, Regale, Schränke und Kühlschrank, Geschirr und Besteck.

Mülleimer, Staubsauger, Kehrschaufel- und besen, Schuhschrank, Spiegel, Bügelbrett und Bügeleisen. Das alles sind grundlegende Gegenstände der Wohnung.

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Was ist notwendig?

Die Diskussion über die Notwendigkeit und Förderung bestimmter Gegenstände ist ein ständiger Streitpunkt zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten. Jobcenter werden darauf drängen, dass die Förderung das Existenzminimum betrifft.

Ist eine Kaffeemaschine grundlegend? Oder eine Mikrowelle? Genau an solchen Fragen entbrennen immer wieder Konflikte zwischen Behörde und Betroffenen.

Eindeutig ist allerdings: Fernseher gehören nicht zur Grundausstattung, sondern dienen der Unterhaltung. Hier gibt es klare Gerichtsurteile.

Der Ansparbetrag

Der Regelsatz des Bürgergeldes enthält einen Ansparbetrag von 30 Euro, um defekte Haushaltsgeräte zu finanzieren. In der Praxis kann dieser nicht ausreichen. Erstens können Leistunsgberechtigte kaum monatlich 30 Euro vom Regelsatz zurücklegen, sondern sind meist froh, wenn sie am Monatsende bei Null stehen.

Zweitens aber übersteigen die Kosten bei kaputten Großgeräten sehr schnell den “Ansparbetrag”. Um eine neue Waschmaschine zu kaufen, bleibt Betroffenen nur, ein Darlehen zu beantragen.

Keine Übernahme bei “Selbstverantwortung”

Jobcenter stellen sich bei der Übernahme von Kosten für kaputte Geräte oft quer. Wenn die Behörde vermutet, dass die Leistungsberechtigten verantwortlich für den Schaden sind, dann verweigern die Mitarbeiter häufig die Zahlung eines Ersatzes.

Dies gilt zum Beispiel, wenn Möbel von Parasiten befallen werden und das Jobcenter den Bürgergeld-Beziehern unterstellt, dass sie den Befall hätten verhindern können.

Sozialkaufhäuser und Flohmärkte

Gerade Möbel lassen sich in Sozialkaufhäusern und auf Flohmärkten weit günstiger erwerben als beim Neukauf, bisweilen betragen die Kosten ein Fünftel. Bürgergeld-Bezieher können sich die Förderung vom Jobcenter auch als Gutschein für ein Sozialkaufhaus ausstellen lassen.