Statt Hartz IV: Aus der Not heraus selbstständig

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Statt Hartz IV: Viele machen sich aus der Not heraus selbstständig.

(22.06.2010) Trotz der Wirtschaftskrise haben sich im vergangenen Jahr wieder mehr Menschen selbstständig gemacht, als die Jahre zuvor. Doch der Trend zur Selbstständig ist bei vielen aus der Not geboren. Anstatt auf Hartz IV angewiesen zu sein, wagen viele den Weg in die Selbstständigkeit. Rund ein Viertel der Gründer geben allerdings nach spätestens drei Jahren wieder auf.

Erstmals seit 2003 gab es im letzten Jahr 2009 wieder mehr Unternehmensgründer. Doch die meisten Neugründer gehen den Weg in die Selbstständigkeit eher aus der Not heraus, da sie ansonsten schlichtweg keine andere Arbeit finden können. So gründeten 872.000 Menschen 2009 ein Unternehmen. Das ist ein Zuwachs von rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut einer Studie der KfW Bank war jeder Fünfte Unternehmensgründer zuvor von einer Arbeitslosigkeit betroffen. Jeder zweite, der eine Selbstständigkeit als "Vollerwerb" startete, war zuvor auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Laut Studie gingen viele den Weg in die Selbstständigkeit aus Verzweiflung, weil keine Hoffnung mehr auf dem regulären Arbeitsmarkt bestand.

Oftmals können sich die Geschäftsideen nicht durchsetzen. Laut Studie geben rund ein Viertel der Neugründer nach spätestens drei Jahren wieder auf. Besonders häufig trifft es sog. Kleinstgründungen. Danach sind die Betroffenen wieder auf Hartz IV-Leistungen angewiesen, sofern sie nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.
Die freiwillige Weiterversicherung für Selbständige ist zunächst bis zum 31 Dezember 2010 begrenzt und sollte unbedingt bei Existenzgründungen genutzt werden. Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit haben Personen die freiwillig eingezahlt haben, einen 10 Monatigen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Danach folgt der ALG II Bezug. Derzeit beträgt der Einzahlbetrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung 17,89 Euro monatlich. Einen Antrag auf eine Arbeitslosenversicherung stellt man bei der Arbeitsagentur. Innerhalb des ersten Monats der Selbstständigkeit muss ein solcher Antrag eingehen. (sb)

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