SPD trägt Hartz IV Jobcenter Reform mit

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Hartz IV-Jobcenter-Reform soll am Donnerstag beschlossen werden, Opposition aus SPD und Grüne wollen dafür stimmen.

(17.06.2010) Etwa zwei Jahre haben nun die Verhandlungen zur Hartz IV-Jobcenter Reform angedauert. Immer wieder wurden Korrekturen vorgenommen, nun soll die Reform endgültig Donnerstag Mittag verabschiedet werden. Da es sich um eine Grundgesetz-Änderung (Aufnahme Artikel 91e) handelt, muss eine zwei Drittel Mehrheit des Bundesrates zustimmen. Aufgrund dessen hatte die Regierungskoalition immer wieder auch mit der SPD verhandelt.

Hartz IV Bezieher sollen wie bislang von den rund 350 Jobcentern gemeinsam von Argen und Kommunen "betreut" werden. Neu ist, dass nun ersichtlich sein soll, wer für was zuständig ist. Eine Änderung des Grundgesetzes ist deshalb notwenig, da das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 2007 die Mischverwaltung als Verfassungswidrig beurteilt hatte. Die derzeit bestehenden 69 Optionskommunen sollen ebenfalls erhalten bleiben. Geplant ist, dass etwa 41 Optionskommunen dazu kommen. Insbesondere die Erweiterung der Optionskommunen wird von Erwerbslosengruppen kritisiert. Optionskommunen arbeiten selbstständig. In der Vergangenheit wurde immer wieder beobachtet, dass durch ein solches System viel öfter Rechtsbrüche gegenüber ALG II Beziehern durch die Optionskommunen geschehen, da kommunale Interessen im Vordergrund stehen dürften. So sieht Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland bei den geplanten Änderungen nun eine "verfassungsmäßige Legitimation der Chaos-Hilfe aus einer Hand und die endgültige Zementierung von Erwerbslosen erster und zweiter Klasse".

Die Verhandlungen mussten erneut aufgenommen werden, da die SPD darauf bestand die derzeit 3.200 befristeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit vertraglich zu entfristen. Zudem sollten 900 Millionen Euro des gesperrten Haushalts frei gegeben werden. Die Optionskommunen wurden weder von der SPD noch von den Grünen kritisiert. Im Januar 2011 sollen die neuen Gesetzesänderungen in Kraft treten. (sb)

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