SPD will CDU-Minister bei Erhalt bei Rente mit 63 unterstützen: “Wir verschließen uns nicht”

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Das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist noch nicht besiegelt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fordert die Union auf, ihren internen Streit zu klären. Sollten CDU / CSU die sogenannte Rente mit 63 doch erhalten wollen, werde sich die SPD dem nicht verschließen.

Für all diejenigen, die über Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt haben, geht es um eine entscheidende Frage: Können Sie auch in Zukunft früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen oder nicht?

CDU-Ministerpräsidenten wollen die Rente nach 45 Jahren erhalten

Die sogenannte Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bas erklärten zu den Empfehlungen der Kommission, sie als Gesamtpaket umsetzen.

Das stößt auf Widerstand, nicht nur an der SPD-Basis, sondern auch innerhalb der CDU: Die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern, diese besondere Rentenform zu erhalten.

Sie stellen sich damit gegen die eigene Parteiführung, und das vor dem Hintergrund kommender Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, bei denen die Rente ein wichtiges Thema ist.

Ministerin möchte Rentenreform neu diskutieren

Bärbel Bas erklärte im ZDF-Sommerinterview, sie sträube sich nicht dagegen, das geplante Rentenpaket noch einmal aufzuschnüren. Dafür stellte sie die Bedingung, dass CDU und CSU sich einigen, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte aufrecht zu erhalten.

Der Konflikt mit den CDU-Ministerpräsidenten, die genau das fordern, sei allerdings Sache der Union. Wenn die Union diese Rentenform beibehalten wollten, werde die SPD, so Bas wörtlich, „sicherlich nicht dagegen sein“.

Die Arbeitsministerin betonte, dass die SPD die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eingeführt habe. Sie erklärte auch den Sinn und Zweck dahinter: Menschen, die früh mit der Arbeit begonnen und über Jahrzehnte Beiträge gezahlt hätten, müssten auch früher das Berufsleben beenden können.

Wer kann die abschlagsfreie Frührente nutzen?

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt mindestens 45 Versicherungsjahre voraus. Beim Erreichen der geltenden Altersgrenze entstehen dann keine dauerhaften Rentenabschläge.

Das Ende dieser Rentenform würde vor allem Menschen treffen, die früh in körperlich oder psychisch belastende Berufe eingestiegen sind. Dazu gehören beispielsweise Beschäftigte in der Pflege, im Handwerk, in der Industrie, im Baugewerbe oder in der Logistik.

Union wollte bisher die abschlagsfreie Rente abschaffen

Die Linie der Union war es bisher, die Empfehlungen der Kommission ohne Änderung zu übernehmen.  Markus Söder (CSU) sagte, ohne einschneidende Reformen ließe sich die demografische Entwicklung nicht bewältigen.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann vertreten den Standpunkt, die Empfehlungen seien aufeinander abgestimmt. Wer einen Teil entferne, könne deshalb das Gesamtpaket gefährden.

Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig warnte noch drastischer: Wer einzelne Bausteine herausziehe, müsse damit rechnen, das ganze politische Haus zum Einsturz zu bringen. Er war selbst in der Rentenkommission.

Rentenkommission verknüpft mehrere Reformschritte

Bas sagte zwar deutlich, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission seinen Wunschergebnis der SPD. Das Ergebnis bestehe aber aus miteinander verknüpften Maßnahmen. Einzelne Vorschläge ließen sich darum nicht ohne Folgen für andere Bestandteile streichen.

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Bleibt jetzt die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren bestehen, müssten CDU, CSU und SPD vermutlich auch andere Punkte der Reform ändern. Beispiele sind höhere Beiträge, zusätzliche Steuerzuschüsse oder andere Maßnahmen, um die Ausgaben für die Rente zu begrenzen.

Welche Folgen eine Neuverhandlung haben könnte, bleibt allerdings offen.

Noch gilt die abschlagsfreie Rente

Für Versicherte ändert sich durch die politische Diskussion erst einmal nichts. Noch gilt die bestehende Regelung. Eine gesetzliche Änderung ist noch nicht in Kraft und auch noch nicht entworfen.

Derzeit gilt: Wer die erforderlichen Versicherungsjahre und die jeweilige Altersgrenze erreicht, kann die abschlagsfreie Rente beantragen.

Eine politische Absichtserklärung oder eine Empfehlung der Rentenkommission verändert noch keinen Rentenanspruch. Erst muss der Bundestag eine Gesetzesänderung beschließen. Darin enthalten sein könnten zudem Übergangsregelungen oder ein Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge.

Wann kommt die Rentenreform

Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission möglichst bis zum Jahresende umsetzen. Bevor jedoch die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen kann, müssen sich CDU / CSU erst einmal intern einigen und dann mit der SPD.

Für Millionen Versicherte bedeutet das Unsicherheit, was die Zukunft bringt. Das gilt besonders für die Menschen, die nahe vor der Rente stehen, und ihre Finanz- und Lebensplanung auf die jetzt geltende Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgerichtet haben.

FAQ zur Zukunft der Rente mit 63

Ist die Rente mit 63 bereits abgeschafft?

Nein. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt weiterhin. Bislang gibt es noch keinen Gesetzentwurf zur Abschaffung.

Benötige ich weiterhin 45 Versicherungsjahre?

Ja. Wer diese Rentenart nutzen möchte, muss grundsätzlich mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreichen und die für den jeweiligen Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze erfüllen.

Sollte ich meinen Rentenantrag wegen der Debatte früher stellen?

Ein Antrag kann nur sinnvoll gestellt werden, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Versicherte, die kurz vor dem möglichen Rentenbeginn stehen, sollten deshalb ihr Versicherungskonto prüfen lassen und fehlende Zeiten rechtzeitig klären.

Quellen

ARD, Sommerinterview mit Markus Söder, August 2026

Alterssicherungskommission, Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Alterssicherung, Juni 2026

Tagesschau, „Bas fordert Union zur Klärung bei Rente mit 63 auf“, 2. August 2026

ZDF, Sommerinterview mit Bärbel Bas, 2. August 2026