Die wirtschaftlichen Brüche nach der Wiedervereinigung wirken sich bis heute auf die Renten vieler Ostdeutscher aus. Besonders ungünstig ist die Entwicklung für die Geburtsjahrgänge 1956 bis 1965 – und innerhalb dieser Gruppe vor allem für Männer.
Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt einen erheblichen Rückgang der durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkte. Betroffen sind Menschen, die 1990 zwischen 25 und 34 Jahre alt waren und damit einen großen Teil ihres Erwerbslebens unter den Bedingungen des ostdeutschen Strukturwandels verbringen mussten.
Die Jahrgänge 1956 bis 1965 traf der Umbruch besonders hart
Menschen der Jahrgänge 1956 bis 1965 hatten bei der Wiedervereinigung bereits eine Ausbildung und häufig mehrere Berufsjahre hinter sich. Viele arbeiteten in volkseigenen Betrieben, Kombinaten oder staatlichen Einrichtungen, deren Arbeitsplätze innerhalb kurzer Zeit verschwanden.
Während ältere Beschäftigte bis 1990 schon einen größeren Teil ihres Erwerbslebens mit weitgehend durchgehender Beschäftigung absolviert hatten, standen die Babyboomer noch mitten im Berufsleben. Umschulungen, Arbeitslosigkeit, niedrigere Löhne und wechselnde Beschäftigungsverhältnisse prägten bei vielen die folgenden Jahrzehnte.
Jüngere Ostdeutsche hatten dagegen mehr Zeit, sich auf die neuen Ausbildungs- und Arbeitsmarktbedingungen einzustellen. Auch sie sind von niedrigeren Löhnen betroffen, ihre Erwerbsbiografien begannen jedoch nicht mitten in einem umfassenden Systemwechsel.
Ostdeutsche Männer verlieren im Vergleich mehr als zehn Entgeltpunkte
Das DIW verglich die voraussichtlichen Rentenanwartschaften der Jahrgänge 1956 bis 1965 mit zwei älteren Geburtsgruppen. Bei abhängig beschäftigten ostdeutschen Männern sank der mittlere Wert von 42,8 Entgeltpunkten bei den Jahrgängen 1936 bis 1945 auf nur noch 32,6 Entgeltpunkte bei den Babyboomern.
Das entspricht einem Unterschied von 10,2 Entgeltpunkten. Beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro wären das rechnerisch rund 434 Euro weniger Bruttorente im Monat.
| Geburtsjahrgänge | Mittlere Entgeltpunkte ostdeutscher Männer | Rechnerischer Bruttowert 2026 |
|---|---|---|
| 1936 bis 1945 | 42,8 | rund 1.820 Euro |
| 1946 bis 1955 | 37,6 | rund 1.599 Euro |
| 1956 bis 1965 | 32,6 | rund 1.386 Euro |
Die Eurobeträge dienen nur der Veranschaulichung und ergeben sich aus der Multiplikation der damaligen Studienwerte mit dem Rentenwert von 42,52 Euro. Sie sind keine Prognose für einen bestimmten Rentenbescheid, weil unter anderem Zugangsfaktor, Rentenbeginn, weitere Versicherungszeiten und persönliche Zuschläge zu berücksichtigen sind.
Beispiel aus der Praxis
Thomas wurde 1963 in Sachsen geboren und arbeitete nach seiner Ausbildung zunächst zwölf Jahre in einem Maschinenbaubetrieb. Nach der Schließung des Betriebs war er wiederholt arbeitslos, absolvierte zwei Umschulungen und arbeitete später zu einem deutlich niedrigeren Lohn im Sicherheitsgewerbe.
Bis zum Rentenbeginn erreicht Thomas 33 Entgeltpunkte. Beim Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das zunächst rund 1.403 Euro Bruttorente, bevor Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgezogen werden.
Ein gleichaltriger Beschäftigter mit 45 Jahren zum jeweiligen Durchschnittsverdienst käme dagegen auf 45 Entgeltpunkte und rund 1.913 Euro brutto. Die monatliche Differenz von etwa 510 Euro entsteht nicht durch den Wohnort, sondern durch die schlechter bezahlten und unterbrochenen Beschäftigungsjahre nach der Wiedervereinigung.
Warum Männer im Osten besonders viel verloren haben
In der DDR war eine durchgehende Vollzeitbeschäftigung auch bei Frauen weit verbreitet. Ostdeutsche Männer älterer Jahrgänge kamen deshalb häufig auf lange Versicherungszeiten und vergleichsweise viele Entgeltpunkte.
Dieses Beschäftigungsmuster brach nach 1990 teilweise weg. In der vom DIW betrachteten Babyboomer-Gruppe wurden 21,3 Prozent der ostdeutschen Männer einem Erwerbsverlauf mit häufigen Unterbrechungen zugerechnet.
Bei den Jahrgängen 1936 bis 1945 lag dieser Anteil in der Untersuchung noch bei null Prozent. Bei den Jahrgängen 1946 bis 1955 waren es 3,7 Prozent.
Damit traf die Transformationsarbeitslosigkeit die 1956 bis 1965 geborenen Männer besonders deutlich. Viele verloren gut bezahlte Industriearbeitsplätze und fanden später nur schlechter bezahlte Beschäftigungen, befristete Stellen oder zeitweise gar keine versicherungspflichtige Arbeit.
Auch ostdeutsche Frauen mussten Einschnitte hinnehmen
Bei ostdeutschen Frauen fällt der Rückgang im Durchschnitt kleiner aus. Der mittlere Wert sank von 33,8 Entgeltpunkten bei den Jahrgängen 1936 bis 1945 auf 32,3 Punkte bei den Jahrgängen 1956 bis 1965.
Allerdings änderte sich auch bei ihnen die Zusammensetzung der Erwerbsverläufe erheblich. Der Anteil der Frauen mit durchgehender Vollzeitbeschäftigung ging zurück, während Teilzeit und unterbrochene Beschäftigung zunahmen.
Im Einzelfall können die Verluste deshalb erheblich größer sein als der Durchschnittswert vermuten lässt. Besonders gefährdet sind Frauen, bei denen Arbeitslosigkeit, niedrige Löhne, Alleinerziehung, Pflegezeiten und fehlende zusätzliche Altersvorsorge zusammentreffen.
Arbeitslosigkeit hinterlässt dauerhafte Spuren in der Rente
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit zwar Rentenversicherungsbeiträge. Diese werden jedoch grundsätzlich nur auf der Grundlage von 80 Prozent des vorherigen Bruttoarbeitsentgelts berechnet, sodass weniger neue Entgeltpunkte entstehen als während der Beschäftigung.
Für Arbeitslosengeld II wurden zwischen 2005 und 2010 lediglich sehr geringe Rentenbeiträge gezahlt. Seit Anfang 2011 führen entsprechende Leistungszeiten grundsätzlich nicht mehr zu eigenen Rentenbeiträgen.
Eine lange Phase ohne versicherungspflichtige Beschäftigung kann deshalb nicht vollständig durch rentenrechtliche Anrechnungszeiten ausgeglichen werden. Die Zeit kann zwar für bestimmte Wartezeiten berücksichtigt werden, erhöht die monatliche Rente aber häufig nicht oder nur indirekt.
Niedrige Ostlöhne verstärkten den Abstand
Nach dem Verlust des ursprünglichen Arbeitsplatzes mussten viele Betroffene eine Stelle mit deutlich geringerem Verdienst annehmen. Da sich die Entgeltpunkte nach dem Verhältnis des persönlichen Einkommens zum Durchschnittsentgelt richten, führten niedrige Löhne automatisch zu geringeren Rentenansprüchen.
Ostdeutsche Arbeitsentgelte wurden bis Ende 2024 durch einen Umrechnungsfaktor aufgewertet. Dadurch entstanden bei gleichem Einkommen zeitweise höhere Entgeltpunkte als im Westen.
Diese Hochwertung konnte die Folgen langer Arbeitslosigkeit und dauerhaft niedriger Verdienste jedoch nicht vollständig auffangen. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt sie für neu erzielte Einkommen, während die Aufwertung der bis Ende 2024 erworbenen Ansprüche erhalten bleibt.
Ab Jahrgang 1964 kommt die Rente mit 67 hinzu
Innerhalb der betroffenen Gruppe trifft die Jahrgänge 1964 und 1965 ein weiterer Nachteil. Für sie gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren vollständig.
Wer als langjährig Versicherter bereits mit 63 Jahren in Altersrente geht, kann einen dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen müssen. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten können daher vor einer schwierigen Entscheidung stehen. Informationen zur individuellen Kürzung bietet der Rentenabschlagsrechner von Gegen-Hartz.
Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen. Für ab 1964 Geborene ist diese Rente jedoch erst ab 65 Jahren möglich.
Warum hohe durchschnittliche Ostrenten ein falsches Bild vermitteln können
In Statistiken erhalten ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner teilweise höhere gesetzliche Renten als westdeutsche Ruheständler. Das liegt vor allem an den langen Vollzeitbiografien älterer DDR-Jahrgänge und an der hohen Erwerbsbeteiligung ostdeutscher Frauen.
Bei neueren Rentenzugängen verändert sich das Bild. Arbeitslosigkeit, Niedriglohn, Teilzeit und Rentenabschläge drücken die Ansprüche der nachrückenden Jahrgänge.
Hinzu kommt, dass betriebliche Renten und größeres privates Vermögen im Osten seltener vorhanden sind. Eine niedrige gesetzliche Rente kann deshalb weniger häufig durch andere Alterseinkünfte ausgeglichen werden.
Der Geburtsjahrgang allein entscheidet nicht über die Rentenhöhe
Der Ausdruck „Rentenverlierer“ beschreibt eine statistische Entwicklung und keine eigene rentenrechtliche Personengruppe. Niemand bekommt allein deshalb weniger Rente, weil er zwischen 1956 und 1965 geboren wurde oder in Ostdeutschland lebt.
Für die persönliche Rentenhöhe zählen die tatsächlich verbuchten Entgeltpunkte, rentenrechtlichen Zeiten und mögliche Abschläge. Ein durchgehend gut verdienender Versicherter des Jahrgangs 1962 kann daher eine deutlich höhere Rente erhalten als ein älterer Mensch mit langen Beitragslücken.
Wer seine voraussichtliche Brutto- und Nettorente überschlagen möchte, kann den Rentenrechner für 2026 nutzen. Verbindlich ist allerdings nur die Berechnung der Deutschen Rentenversicherung.
Betroffene sollten ihren Versicherungsverlauf genau prüfen
Gerade bei ostdeutschen Erwerbsbiografien können häufige Arbeitgeberwechsel, Umschulungen, Arbeitslosigkeit und Beschäftigungen in abgewickelten Betrieben die Kontenklärung erschweren. Fehlende Zeiten sollten deshalb möglichst vor dem Rentenantrag geklärt werden.
Geprüft werden sollten auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungsabschnitte und Beschäftigungen vor 1990. Wie viel eine Korrektur ausmachen kann, zeigt ein Fall zur Kontenklärung mit einer erheblichen Rentennachzahlung.
Bei niedrigen Verdiensten kann zusätzlich ein Grundrentenzuschlag infrage kommen. Die Rentenversicherung prüft diesen Zuschlag automatisch, sofern mindestens 33 Jahre mit anerkannten Grundrentenzeiten vorhanden sind.
Reichen Rente und übrige Einkünfte nicht für den Lebensunterhalt, kann außerdem Grundsicherung im Alter beantragt werden. Diese Leistung beginnt grundsätzlich frühestens im Monat des Antrags und wird nicht automatisch ausgezahlt.
Häufige Fragen zu den ostdeutschen Rentenverlierern
1. Welche ostdeutschen Jahrgänge sind besonders betroffen?
Untersuchungen weisen besonders auf die Babyboomer der Jahrgänge 1956 bis 1965 hin. Bei ostdeutschen Männern dieser Gruppe fällt der Rückgang der durchschnittlichen Entgeltpunkte besonders deutlich aus.
2. Bekommt jeder Ostdeutsche dieser Jahrgänge automatisch weniger Rente?
Nein. Die persönliche Rente hängt von Einkommen, Versicherungszeiten, Kindererziehung, Pflegezeiten und dem gewählten Rentenbeginn ab.
3. Warum sind die Jahrgänge 1956 bis 1965 besonders belastet?
Sie waren bei der Wiedervereinigung zwischen 25 und 34 Jahre alt und standen mitten im Erwerbsleben. Betriebsschließungen, Arbeitslosigkeit, Umschulungen und niedrigere Löhne trafen sie deshalb über einen langen Zeitraum.
4. Sind ostdeutsche Frauen ebenfalls Rentenverliererinnen?
Auch bei Frauen nahmen unterbrochene Erwerbsverläufe und Teilzeitbeschäftigung zu. Der durchschnittliche Rückgang der Entgeltpunkte fällt in der untersuchten Gruppe jedoch geringer aus als bei ostdeutschen Männern.
5. Gehen die früher aufgewerteten Ost-Entgeltpunkte verloren?
Nein. Die Hochwertung der bis zum 31. Dezember 2024 erzielten ostdeutschen Arbeitsentgelte bleibt erhalten, auch wenn für Einkommen ab 2025 keine neue Hochwertung mehr erfolgt.
6. Was können Betroffene vor dem Rentenantrag tun?
Sie sollten ihren Versicherungsverlauf prüfen, fehlende Zeiten nachweisen und verschiedene Rententermine berechnen lassen. Bei einem geplanten vorzeitigen Rentenbeginn sollte außerdem geprüft werden, ob Abschläge vermieden oder durch zusätzliche Beiträge ausgeglichen werden können.




