Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde. Sie erledigen Aufgaben, die Menschen mit Behinderungen den Alltag erleichtern – auf unterschiedlichste Art und Weise.
Wer hat Anspruch auf einen Assistenzhund?
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Assistenzhund haben unter Menschen mit Behinderung gesetzlich nur Blinde oder stark Sehbehinderte mit einer Sehkraft von unter fünf Prozent.
Ansonsten ist generell ein Schwerbehindertenausweis nötig, also ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr, sowie ein ärztliches Attest darüber, dass Sie einen Assistenzhund benötigen.
Für welche Krankheiten bekommt man einen Assistenzhund?
Bei Assistenzhunden denken viele erst einmal an Blindenhunde, die Menschen mit Sehbehinderung durch den Alltag führen und als wachsame Augen dienen.
Ebenso gibt es indessen LpF-Assistenzhunde, die Menschen mit Gehbehinderung helfen, die dauerhaft einen Rollstuhl oder Gehhilfen benötigen.
Die Ursache der Schwerbehinderung kann in diesen Fällen etwa eine Lähmung, Multiple Sklerose, eine Parkinsonsche Erkrankung, Muskelschwund oder auch eine Unfallverletzung sein.
Welche Hunde eignen sich als Assistenzhunde?
Diese Hunde müssen enorme Aufgaben bewältigen. Sie benötigen eine besondere Ausbildung, die spezifisch auf Hilfe bei bestimmten Einschränkungen ausgerichtet ist.
Außerdem müssen solche Hunde in der Öffentlichkeit oder gegenüber anderen Hunden Ruhe bewahren, geduldig und nicht reizbar sein. Sie dürfen weder herumschnüffeln noch herum kläffen, und sie dürfen sich auch nicht ablenken lassen.
Nur Hunde, auf die dies zutrifft, werden für die Ausbildung überhaupt zugelassen. Am Anfang steht die Assistenzhund-Team-Prüfung. Danach folgt dann die Ausbildung, und diese dauert ungefähr zwei Jahre.
Was darf ein Assistenzhund?
Ein ausgebildeter Assistenzhund hat Rechte, die für andere Hunde (und Hundebesitzer mit den Tieren) nicht haben. Er darf seinen Menschen überallhin begleiten.
Der Assistenzhund darf ins Lebensmittelgeschäft, in die Arztpraxis oder in Museen, in denen sonst keine Hunde erlaubt sind.
Für wen werden Assistenzhunde ausgebildet?
Assistenzhunde werden nur für einen Menschen mit Behinderung oder Erkrankung ausgebildet. Die Mindestanforderung an einen solchen Hund ist das Beherrschen von mindestens drei Aufgaben, die die Schwerbehinderung oder Erkrankung seines Menschen direkt mindert.
Sie sind mit ihrem Menschen 24 Stunden zusammen, und ihr Mensch ist auf sie angewiesen.
Was können Assistenzhunde?
Über viele Jahrzehnte hinweg erweiterten sich die Aufgaben, in denen Assistenzhunde eingesetzt werden. Dies ging einher mit einem verbesserten Wissen aus der Hundeforschung, das erfasst, welches Potenzial diese Tiere tatsächlich haben.
Assistenzhunde helfen dabei, die Kleidung anzuziehen, und sie gehen mit einem Wagen zum Einkauf in den Supermarkt.
Hunde können aber durch ihren hyperfeinen Geruchssinn nicht nur Dinge, die Menschen sonst erledigen, sondern auch solche, die Menschen rein sinnlich nicht können.
So warnen Assistenzhunde Diabetiker vor Unterzuckerung und Epileptiker vor einem drohenden Anfall.
Sie helfen Menschen mit Depressionen, in Kommunikation mit ihrer Umwelt zu treten, und sie helfen Menschen mit Angststörungen dabei, sich sicher zu fühlen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.