Der Schwerbehindertenausweis bietet Menschen mit Behinderungen weitreichende Vorteile, die je nach Grad der Behinderung und den im Ausweis eingetragenen Merkzeichen variieren. Diese Vorteile können den Alltag erheblich erleichtern und umfassen steuerliche Erleichterungen, Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr, Rabatte beim Autokauf und vieles mehr.
Da die Ausgestaltung der Vorteile je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ist, lohnt es sich, über die individuellen Regelungen vor Ort gut informiert zu sein.
Inhaltsverzeichnis
Ermäßigungen im öffentlichen Verkehr
Menschen mit Schwerbehinderung profitieren im öffentlichen Nahverkehr von verschiedenen Nachteilsausgleichen:
- Kostenfreiheit oder Fahrpreisermäßigungen: Abhängig vom Grad der Behinderung kann die Nutzung des Nahverkehrs kostenlos oder ermäßigt sein. Diese Vorteile sind häufig an das Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises geknüpft.
- Barrierefreie Infrastruktur: Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind barrierefreie Fahrzeuge und Haltestellen essenziell. Hierzu gehören Rampen, Aufzüge und spezielle Leitsysteme. Zudem steht oft Personal zur Verfügung, das beim Ein- und Aussteigen hilft.
- Reservierte Sitzplätze: Menschen mit Behinderungen können je nach Bedarf Anspruch auf reservierte Sitzplätze haben. Besonders im Fernverkehr sind für Inhaber bestimmter Merkzeichen kostenlose Sitzplatzreservierungen möglich.
- Rufbusse und Taxen: In Regionen mit eingeschränktem Nahverkehr können Rufbusse oder Taxen als Alternative genutzt werden. Die Kostenübernahme variiert je nach Region und Einzelfall.
Mit dem Parkausweis Sonderregelungen nutzen
Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, wie „aG“ oder „Bl“, können einen blauen Parkausweis beantragen. Dieser erlaubt das Parken auf speziell reservierten Parkplätzen und gilt nicht nur deutschlandweit, sondern auch in anderen EU-Ländern. Der Parkausweis wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde ausgestellt und ist in der Regel für fünf Jahre gültig.
Geld sparen mit dem Behinderten-Pauschbetrag
Schwerbehinderte können verschiedene steuerliche Vorteile nutzen:
- Behinderten-Pauschbetrag: Dieser Pauschbetrag reduziert die Steuerlast und richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
- Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die durch die Behinderung entstehen, wie z.B. Arztfahrten, können steuerlich geltend gemacht werden.
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Arbeitgeber können bestimmte Leistungen, wie Fahrtkostenzuschüsse, steuerfrei gewähren.
- Barrierefreie Wohnungsumbauten: Kosten für notwendige Umbauten können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angesetzt werden.
Sparen bei der Anschaffung eines Neuwagens
Viele Autohersteller bieten Menschen mit Schwerbehinderung attraktive Rabatte beim Kauf eines Neuwagens an. Diese können bis zu 27 % des Listenpreises betragen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 und spezifische Merkzeichen. Einige Hersteller erlauben sogar die Nutzung des Rabatts, wenn das Fahrzeug auf einen Angehörigen zugelassen wird.
Vergünstigungen bei Post und Telefon
Im Bereich der Kommunikation bieten sich ebenfalls Sparmöglichkeiten:
- Portofreie Blindensendung: Die Deutsche Post ermöglicht den kostenlosen Versand von Blindenschrift-Dokumenten.
- Sozialtarif der Telekom: Schwerbehinderte können reduzierte Tarife für Telefonverbindungen in Anspruch nehmen.
- Rundfiunkbeitrag: Mit dem Merkzeichen „RF“ kann der Rundfunkbeitrag auf ein Drittel reduziert oder vollständig erlassen werden.
Vergünstigter Zugang zu sozialen Aktivitäten
Schwerbehinderte können Ermäßigungen für eine Vielzahl von kulturellen und Freizeitangeboten erhalten:
- Freizeitbäder und Museen: Viele Einrichtungen bieten ermäßigte Eintrittspreise. Es lohnt sich, vorab Informationen auf den jeweiligen Webseiten einzuholen.
- Sportveranstaltungen: Fußballklubs und andere Sportarten bieten oft Rabatte für Menschen mit Behinderungen. Informationen hierzu sind auf den Webseiten der Vereine verfügbar.
Unterstützung und Nachteilsausgleiche für bessere Bildungschancen
Auch im Bildungsbereich stehen Schwerbehinderten verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Nachteilsausgleiche: Zusätzliche Prüfungszeit und barrierefreie Zugänge zu Unterrichtsmaterialien sind nur einige der Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen.
- Ermäßigungen bei Studiengebühren: Manche Hochschulen gewähren Ermäßigungen oder befreien Schwerbehinderte ganz von den Studiengebühren.
- Förderungen durch Bildungsträger: Institutionen wie die Agentur für Arbeit bieten finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.
Bessere Arbeitsbedingungen und zusätzliche Urlaubszeit
Im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf verschiedene Vorteile:
- Arbeitsplatzanpassungen: Es besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung für notwendige Anpassungen des Arbeitsplatzes.
- Zusätzliche Urlaubstage: In der Regel erhalten Schwerbehinderte fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
- Kündigungsschutz: Schwerbehinderte genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen.
- Frühere Altersrente: Schwerbehinderte haben die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen.
Kindergeld und Hilfsmittelzuschüsse
Über die genannten Vorteile hinaus können Schwerbehinderte unter bestimmten Bedingungen Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten. Zudem gibt es Zuschüsse für Hilfsmittel und behindertengerechte Fahrzeugumbauten, die teilweise von Krankenkassen oder Integrationsämtern übernommen werden.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.