Rente: 3 Millionen Rentner können sich über doppelte Rentenerhöhung freuen

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Ab dem 1. Juli 2025 können sich rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gleich über zwei Rentenerhöhungen freuen. Dieser Doppelschub betrifft vor allem Personen, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bezogen haben oder deren EM-Rente später in eine Altersrente übergegangen ist.

Für sie wird nicht nur die reguläre Rente angehoben, sondern auch der sogenannte Rentenzuschlag, der ursprünglich zur Verbesserung älterer Erwerbsminderungsrenten eingeführt wurde.

Rentenerhöhung kommt zum 1. Juli 2025

Die alljährliche Anpassung der Renten orientiert sich grundsätzlich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des jeweiligen Vorjahres. Obwohl die endgültigen Zahlen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch ausstehen, ist bereits absehbar, dass die Löhne 2024 deutlich steigen werden.

Der (Noch-) Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat bereits bekannt gegeben, dass die Renten zum 1. Juli um 3,74 Prozent steigen werden.

Was ist der Rentenzuschlag und wer erhält ihn?
Der Rentenzuschlag wurde für diejenigen Rentnerinnen und Rentner eingeführt, die zwischen 2001 und 2018 in eine Erwerbsminderungsrente eingetreten sind.

Häufig litten gerade diese Personen unter einer finanziellen Benachteiligung im Vergleich zu jenen, die ihre Erwerbsminderungsrente später begannen. Um diese Ungleichheit auszugleichen, wurde im Gesetz eine Sonderregelung verankert, die im Rentenrecht unter Paragraf 307j SGB VI zu finden ist.

Der Zuschlag wird seit dem 1. Juli 2014 gewährt und lief zunächst als eigene Zahlung, getrennt von der eigentlichen Rente.

Das heißt, viele Betroffene erhielten zum Monatsanfang die reguläre Rente und zwischen dem 10. und 20. eines Monats nochmals eine zusätzliche Zahlung. Ende November 2025 wird diese Übergangslösung enden.

Warum erhalten manche Rentnerinnen und Rentner zwei Erhöhungen?

Sobald die reguläre Rente 2025 steigt, wirkt sich diese Anpassung direkt auf den Betrag der laufenden Rente aus. Gleichzeitig erhöht sich jedoch auch der prozentual berechnete Rentenzuschlag, weil er von der neuen, erhöhten Rentengrundlage berechnet wird.

Damit kommt es für jene, die den Zuschlag beziehen, faktisch zu einem doppelten Plus. So werden pünktlich zum 1. Juli 2025 sowohl die monatliche Rente als auch der Zuschlag angehoben.

Beide Erhöhungen werden zwar jeweils gesondert ausgewiesen, sind im Portemonnaie aber deutlich spürbar. Genau dieses Zusammenspiel führt zur „doppelten Freude“, von der rund drei Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger in Deutschland profitieren dürften.

Was passiert nach dem 30. November 2025?

Die bislang zweigleisige Auszahlung – einerseits die reguläre Rente und andererseits die getrennte Zahlung des Rentenzuschlags – endet Ende November 2025. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dann auf ein neues Berechnungsmodell um.

Der Zuschlag wird künftig in den Zahlbetrag der Rente eingerechnet, das heißt, dass Rentnerinnen und Rentner nur noch eine gemeinsame Überweisung erhalten.

Der Stichtag für die Neuberechnung ist der 30. November 2025. Danach erhalten die Betroffenen neue Rentenbescheide, in denen die Einzelposten (Rente und Zuschlag) in einem Betrag zusammengeführt werden.

Zwar bedeutet dies für die Rentenversicherung eine erheblich aufwendige Berechnungsphase, auf längere Sicht wird dieses Verfahren jedoch übersichtlicher und verringert den Verwaltungsaufwand. Wer sich aktuell an zwei Zahlungen im Monat gewöhnt hat, wird sich somit ab Dezember 2025 nur noch einmal über einen kombinierten Geldeingang freuen können.

Warum ist diese Änderung so wichtig?

Die Problematik der älteren Erwerbsminderungsrenten ist seit Jahren Gegenstand politischer Debatten. Menschen, die häufig über viele Jahre hinweg krank waren oder körperlich belastende Tätigkeiten nicht mehr ausüben konnten, erhielten oft deutlich geringere Renten als später Betroffene.

Mit dem Rentenzuschlag schufen Gesetzgeber und Sozialversicherung einen Ausgleich für diese Lücke.

Der bevorstehende Wechsel zur einheitlichen Auszahlung ist ein weiterer Schritt, das System zu vereinheitlichen und die Betroffenen nicht länger durch verschiedene Zeitpunkte oder komplizierte Regelungen zu belasten. Die doppelten Erhöhungen zum 1. Juli 2025 sind in diesem Zusammenhang eine positive und spürbare Maßnahme, die auf mehr Rentengerechtigkeit abzielt.

Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Noch braucht niemand zu handeln. Die Rentenversicherungsträger werden die Daten selbstständig auswerten und die Betroffenen informieren. Erst zum Jahreswechsel 2025 wird der Blick in den neuen Rentenbescheid notwendig sein, um zu verstehen, wie hoch der Rentenzuschlag künftig im zusammengefassten Auszahlungsbetrag ausfallen wird.

Wichtig ist es, sich frühzeitig mit seinen Rentenunterlagen vertraut zu machen und gegebenenfalls Nachfragen an die Rentenversicherung zu richten, wenn Unklarheiten über die Höhe oder Berechnung bestehen. Auch der Kontakt zu spezialisierten Rentenberaterinnen und -beratern kann helfen, individuelle Fragen zu klären.

Wie geht es danach weiter?

Nach den Neuberechnungen Ende 2025 besteht für viele Betroffene nun ein einheitlicher Rentenanspruch, der regelmäßig an die allgemeine Rentenanpassung gekoppelt bleibt. Künftige Rentenerhöhungen greifen dann direkt auf die gesamte Rente, ohne dass gesondert Zuschläge berechnet werden müssen.

Dennoch ist dieses Kapitel einer von vielen Bausteinen in der fortlaufenden Rentenpolitik. Auch in den kommenden Jahren wird intensiv über die Zukunft der Rentenfinanzierung, die gerechte Anrechnung von Arbeitsjahren, Kindererziehungszeiten oder Pflegephasen diskutiert werden.

Was bedeutet das alles für die Planung?

Viele Rentnerinnen und Rentner können sich im Juli 2025 auf ein spürbar höheres Einkommen freuen. Gerade jene, die jahrelang mit schmalen Bezügen zurechtkommen mussten, erleben einen willkommenen Aufschwung. Auch wenn die Teuerungsraten die Kaufkraft schneller verringern, ist jede Erhöhung ein Schritt, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Langfristig empfiehlt es sich, die eigenen Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten und eventuell Rücklagen zu bilden. Wer weiß, dass er wegen Gesundheit oder Alter nur eingeschränkte Einkommensmöglichkeiten hat, profitiert von jedem Plus – sollte aber auch an unkalkulierbare Kosten oder steigende Lebenshaltungsausgaben denken.

Fazit zur doppelten Rentenerhöhung

Der Sommer 2025 verspricht für Millionen Rentnerinnen und Rentner eine zweifache finanzielle Aufwertung. Diese besondere Situation hängt eng mit der laufenden Auszahlungspraxis des Rentenzuschlags zusammen, die zum 30. November 2025 endet. Für die Betroffenen bedeutet das zunächst eine Entlastung durch höhere Einkünfte und langfristig eine vereinfachte, einheitliche Auszahlung.

Auch wenn das Verfahren mit dem neuen Jahr 2026 umgestellt wird, ist die Botschaft für den Juli 2025 eindeutig: Wer Anspruch auf den Rentenzuschlag hat, darf sich auf eine doppelte Rentenerhöhung freuen.

Damit setzt der Gesetzgeber ein klares Signal zugunsten jener, die wegen Erwerbsminderung oft jahrelang mit finanziellen Einbußen zu kämpfen hatten. Das Ende der geteilten Auszahlung wird schließlich für mehr Übersicht sorgen und soll den Verwaltungsaufwand auf Dauer reduzieren.