Wer mit COPD lebt, kann je nach Schwere der Erkrankung einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) zugesprochen bekommen.
Anders als oft angenommen, wird dieser nicht in Prozent, sondern in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 angegeben. Ab einem GdB von 50 gilt man in Deutschland offiziell als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Dabei spielt nicht nur die Lungenfunktion eine Rolle, sondern es wird stets der gesamte Gesundheitszustand berücksichtigt. Wenn zusätzlich zu COPD weitere Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen oder Rückenleiden, vorliegen, können sie den Gesamt-GdB anheben, sofern sie das Alltagsleben zusätzlich beeinträchtigen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Der Antrag auf Feststellung des GdB wird beim zuständigen Versorgungsamt oder, je nach Region, bei Ämtern mit ähnlicher Bezeichnung wie Amt für Soziales, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung gestellt.
In aller Regel lassen sich die dafür benötigten Formulare online abrufen oder persönlich anfordern. Wichtig ist es, sämtliche ärztlichen Befunde beizufügen und gleichzeitig die behandelnden Ärztinnen und Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.
Nur so kann das Amt alle notwendigen Informationen einholen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Im Laufe des Verfahrens werden oft noch ergänzende medizinische Stellungnahmen angefordert, um zu klären, wie stark die COPD das Leben der Betroffenen tatsächlich einschränkt.
Wann liegt eine leichte Behinderung vor?
Von einer leichten Behinderung wird ausgegangen, wenn die COPD als „geringen Grades“ eingestuft wird. Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bedeutet das unter anderem, dass Betroffene bei mittelschwerer körperlicher Belastung oder beim Gehen in moderatem Tempo (etwa 5 bis 6 km/h) unter ungewöhnlicher Atemnot leiden.
Eine Lungenfunktionsprüfung bestätigt dabei, dass die gemessenen Werte bis zu einem Drittel unter den Sollwerten liegen, während die Blutgaswerte jedoch noch weitgehend im Normbereich bleiben. In diesen Fällen wird ein GdB zwischen 20 und 40 anerkannt.
Ab wann spricht man von einer Schwerbehinderung?
Liegt eine COPD mittleren Grades vor, wird ein GdB von 50 bis 70 festgestellt. Hier macht sich Atemnot bereits bei alltäglich leichten Belastungen, wie beim gemütlichen Spazierengehen (etwa 3 bis 4 km/h), beim Treppensteigen bis zum ersten Stockwerk oder sogar bei moderater Hausarbeit bemerkbar.
Die Lungenfunktionsprüfung zeigt dann Werte, die bis zu zwei Drittel unter den Sollwerten liegen. In besonders schweren Fällen, wenn die Atemnot bereits bei geringster Anstrengung oder sogar in Ruhe auftritt und die Lungenfunktionswerte deutlich mehr als zwei Drittel unterhalb der Norm liegen, wird ein GdB zwischen 80 und 100 anerkannt.
Damit wird eine schwerste Einschränkung bestätigt, die oftmals nicht nur den Alltag, sondern auch die Berufsausübung nachhaltig erschwert.
Welche Besonderheiten gelten nach einer Lungentransplantation?
Bei sehr weit fortgeschrittener COPD kann eine Lungentransplantation erforderlich werden. In den ersten zwei Jahren nach dem Eingriff wird Betroffenen in der Regel ein GdB von 100 zuerkannt, weil in dieser Phase ein besonderes Risiko für Komplikationen besteht und intensive medizinische Nachsorge notwendig ist.
Diese Zeit wird als Heilungsbewährung bezeichnet. Nach Ablauf dieser Heilungsbewährung darf der GdB selbst bei gutem Heilungsverlauf nicht unter 70 sinken, weil das Immunsystem aufgrund der notwendigen Medikamenteneinnahme dauerhaft unterdrückt wird und somit ein erhöhtes Risiko für Infektionen besteht.
Welche Merkzeichen kommen für COPD-Betroffene infrage?
Bei anerkannter Schwerbehinderung gibt es verschiedene Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Für Menschen mit COPD sind insbesondere die Merkzeichen G (erheblich gehbehindert) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) relevant.
Das Merkzeichen G berechtigt zur Nutzung einer Wertmarke im öffentlichen Nahverkehr oder zur Halbierung der Kfz-Steuer.
Mit aG bestehen weitere Vorteile, beispielsweise das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. In welcher Form diese Hilfen konkret gewährt werden, hängt sowohl von den individuellen Einschränkungen als auch von den landesrechtlichen Bestimmungen und Regelungen vor Ort ab.
Ermäßigungen im öffentlichen Verkehr
Menschen mit Schwerbehinderung profitieren im öffentlichen Nahverkehr von verschiedenen Nachteilsausgleichen:
- Kostenfreiheit oder Fahrpreisermäßigungen: Abhängig vom Grad der Behinderung kann die Nutzung des Nahverkehrs kostenlos oder ermäßigt sein. Diese Vorteile sind häufig an das Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises geknüpft.
- Barrierefreie Infrastruktur: Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind barrierefreie Fahrzeuge und Haltestellen essenziell. Hierzu gehören Rampen, Aufzüge und spezielle Leitsysteme. Zudem steht oft Personal zur Verfügung, das beim Ein- und Aussteigen hilft.
- Reservierte Sitzplätze: Menschen mit Behinderungen können je nach Bedarf Anspruch auf reservierte Sitzplätze haben. Besonders im Fernverkehr sind für Inhaber bestimmter Merkzeichen kostenlose Sitzplatzreservierungen möglich.
- Rufbusse und Taxen: In Regionen mit eingeschränktem Nahverkehr können Rufbusse oder Taxen als Alternative genutzt werden. Die Kostenübernahme variiert je nach Region und Einzelfall.
Mit dem Parkausweis Sonderregelungen nutzen
Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, wie „aG“ oder „Bl“, können einen blauen Parkausweis beantragen. Dieser erlaubt das Parken auf speziell reservierten Parkplätzen und gilt nicht nur deutschlandweit, sondern auch in anderen EU-Ländern. Der Parkausweis wird auf Antrag bei der zuständigen Behörde ausgestellt und ist in der Regel für fünf Jahre gültig.
Tipp: Weitere Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis finden Sie hier.
Warum lohnt sich eine frühzeitige Antragstellung?
Obwohl viele Menschen mit einer COPD-Diagnose noch längere Zeit gut zurechtkommen, lohnt es sich, frühzeitig alle formal notwendigen Schritte zu prüfen.
Ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Feststellung des GdB kann nicht nur helfen, wichtige Nachteilsausgleiche zu erhalten, sondern auch bei der Jobsuche, der Gestaltung des Arbeitsumfelds und beim Bezug bestimmter sozialrechtlicher Leistungen von Vorteil sein.
Die Antragsdauer erfordert oft Geduld, da Behörden und Fachärzte mehrere Gutachten einholen können, um die Schwere der Erkrankung einschätzen zu können. Dennoch schafft die Feststellung einer Behinderung Planungssicherheit und erleichtert den Zugang zu erforderlichen Hilfen.
Wie geht es nach der Feststellung der Schwerbehinderung weiter?
Sobald der Bescheid über den GdB vorliegt, sollte man sich eingehend über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Vergünstigungen und Unterstützungen informieren.
Dazu gehören nicht nur Nachteilsausgleiche im Berufsalltag, sondern auch steuerliche Erleichterungen und Vorteile bei der Mobilität. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands kann es zudem sinnvoll sein, einen Antrag auf Neufeststellung zu stellen, um gegebenenfalls einen höheren GdB und zusätzliche Merkzeichen bewilligt zu bekommen.
Da die COPD oftmals chronisch fortschreitet, ist es ratsam, den eigenen Gesundheitszustand regelmäßig kontrollieren zu lassen und sich gegebenenfalls an veränderte Bedürfnisse anzupassen.




