Eine Architektin aus Hannover erhielt plötzlich Post von mehreren Banken. In den Schreiben ging es nicht um eine Rückfrage, nicht um eine neue Karte, nicht um eine übliche Vertragsänderung. Die Geldinstitute verlangten Todesfallformulare – ausgestellt auf sie selbst.
Die Schufa hatte offenbar gespeichert worden, dass Birgit Wildfang verstorben sei. Für die Betroffene war das nicht nur makabrer Irrtum, sondern brachte sofortige Probleme im Alltag.
Denn wenn Banken eine solche Meldung erhalten, werden Kreditkarten gesperrt, Konten überprüft und laufende Finanzbeziehungen infrage gestellt.
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Schufa-Fehler kann sofort existenzielle Folgen haben
Die Banken forderten die Vernichtung von Kreditkarten und erklärten, ein weiterer Einsatz sei nicht mehr möglich oder gestattet.
Damit war nicht nur eine private Reise gefährdet, für die sie die Kreditkarten benötigte. Als selbstständige Architektin trägt Wildfang außerdem Verantwortung für ein Büro mit mehreren Beschäftigten und für laufende Zahlungen. Sie hat Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und muss geschäftliche Abläufe organisieren.
Wenn Konten, Karten oder Bonitätsdaten plötzlich blockiert sind, entsteht daraus ein massives praktisches Problem. Zahlungsfähigkeit, Vertragsbeziehungen und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sind gestoppt.
Wie konnte die Architektin im Schufa-Register als verstorben gelten?
Nach den bisherigen Angaben könnte der Fehler mit einem echten Todesfall zusammenhängen. Wildfangs Lebensgefährte war verstorben. Er hatte für eine ihrer Kreditkarten eine Partnerkarte.
Die Architektin teilte der zuständigen Bank den Tod ihres Lebensgefährten mit und reichte dafür die Sterbeurkunde ein. Offenbar geriet anschließend in der Datenkette zwischen Bank und Schufa etwas durcheinander.
Ob die Bank den falschen Datensatz übermittelte oder ob der Fehler erst später entstand, blieb zunächst offen. Klar ist jedoch: Die Meldung setzte eine Kettenreaktion in Gang. Mehrere Banken reagierten auf die Information, als sei die Kundin tatsächlich verstorben.
Warum ist der Schufa-Eintrag so wichtig?
Ein Schufa-Eintrag entscheidet im Alltag oft mit darüber, ob Menschen Verträge bekommen, eine Wohnung anmieten können, einen Kredit erhalten, ein Konto nutzen oder eine Kreditkarte behalten. Viele Unternehmen prüfen Bonitätsdaten, bevor sie Verträge abschließen oder bestehende Geschäftsbeziehungen bewerten.
Gerade deshalb sind falsche Daten bei der Schufa besonders gefährlich. Ein unrichtiger Eintrag kann nicht nur den sogenannten Score verschlechtern, sondern auch automatische Entscheidungen auslösen. Banken, Versandhändler, Telekommunikationsanbieter oder Vermieter können dadurch falsche Schlüsse ziehen.
Besonders problematisch ist eine Meldung wie „Person verstorben“. Wird eine lebende Person als tot gemeldet, können Verträge beendet, Karten gesperrt und Zahlungswege gestört werden.
Betroffene sollten deshalb nicht abwarten, wenn sie falsche Schufa-Daten vermuten. Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung Anspruch darauf zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind. Außerdem können sie verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt oder gelöscht werden.
Falsche Schufa-Daten müssen berichtigt werden
Wer feststellt, dass bei der Schufa falsche Daten gespeichert sind, kann Berichtigung verlangen. Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung gibt Betroffenen ausdrücklich das Recht, die unverzügliche Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Das bedeutet: Wird eine Person fälschlich als verstorben geführt, muss dieser Eintrag korrigiert werden. Zusätzlich muss geklärt werden, an welche Vertragspartner die falsche Information weitergegeben wurde.
Nach Angaben der Schufa werden Vertragspartner informiert, wenn eine gespeicherte Information nachträglich korrigiert oder gelöscht wird. Für Betroffene reicht das aber oft nicht aus. Sie sollten selbst prüfen, ob Banken, Kreditkartenanbieter und andere Unternehmen den Fehler tatsächlich aus ihren Systemen entfernt haben.
Betroffene sollten sofort schriftlich reagieren
Wer eine falsche Todesmeldung, einen falschen Negativeintrag oder andere fehlerhafte Schufa-Daten entdeckt, sollte sofort schriftlich handeln. Wichtig ist eine klare Aufforderung zur Berichtigung oder Löschung, verbunden mit Belegen.
Dazu gehören zum Beispiel Kopien von Bankanschreiben, Ausweisdokumente, Vertragsnummern oder Nachweise, aus denen hervorgeht, dass die gespeicherte Information falsch ist. Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen unentgeltlich berichtigt, gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt werden.
Betroffene sollten außerdem verlangen, dass alle Unternehmen informiert werden, an die die falschen Daten übermittelt wurden. Gerade bei Banken genügt es nicht, wenn nur der Schufa-Datensatz bereinigt wird. Der Fehler muss auch dort verschwinden, wo er bereits Folgewirkungen ausgelöst hat.
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Warum der Fall gerade Bürgergeld- und Rentenbeziehende betrifft
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem, das auch Menschen mit Bürgergeld, Grundsicherung, kleiner Rente oder geringem Einkommen treffen kann. Wer ohnehin finanziell wenig Spielraum hat, kann sich gesperrte Karten, blockierte Konten oder abgelehnte Verträge kaum leisten.
Hier fehlt jede Reserve, um über die Runden zu kommen, bis das Missverständnis ausgeräumt ist.
Ein falscher Schufa-Eintrag kann dazu führen, dass ein Basiskonto schwieriger durchgesetzt werden muss, ein Handyvertrag scheitert, eine Wohnung nicht vergeben wird oder eine Ratenzahlung verweigert wird.
Für Menschen, die auf pünktliche Sozialleistungen, Mietzahlungen und laufende Abbuchungen angewiesen sind, kann das unmittelbar die Existenz bedrohen.
Deshalb ist die regelmäßige Kontrolle der eigenen Daten wichtig. Leistungsbeziehende, Rentnerinnen, Rentner und Geringverdienende sollten ihre Schufa-Daten prüfen, wenn plötzlich Verträge abgelehnt werden oder Banken ungewöhnliche Schreiben schicken.
Diese Schritte helfen bei einem falschen Schufa-Eintrag
Zuerst sollten Betroffene eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung anfordern. Daraus ergibt sich, welche Daten gespeichert sind und welche Unternehmen Einträge gemeldet oder abgefragt haben.
Danach sollte ein Korrekturantrag gestellt werden. Darin sollte genau stehen, welche Angabe falsch ist, warum sie falsch ist und welche Korrektur verlangt wird.
Parallel sollten Betroffene die Bank oder das Unternehmen anschreiben, das den falschen Eintrag verursacht haben könnte. Wichtig ist, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, dass die falsche Meldung zurückgenommen und gegenüber der Schufa korrigiert wurde.
Nach der Löschung unbedingt erneut kontrollieren
Viele Betroffene machen den Fehler, sich auf eine knappe Mitteilung zu verlassen. Sicherer ist es, nach einer angeblichen Korrektur erneut eine Datenkopie anzufordern und zu prüfen, ob der falsche Eintrag tatsächlich verschwunden ist.
Außerdem sollten Banken, Kreditkartenanbieter und andere Vertragspartner einzeln bestätigen, dass sie die fehlerhafte Information nicht mehr verwenden. Denn ein Fehler kann zwar bei der Schufa gelöscht sein, aber in internen Bankprozessen noch nachwirken.
Wenn weiterhin Nachteile entstehen, kommt auch eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsicht in Betracht. In schweren Fällen sollten Betroffene anwaltlich prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Was mache ich, wenn die Schufa falsche Daten über mich gespeichert hat?
Fordern Sie zuerst eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung an. Danach verlangen Sie schriftlich die Berichtigung oder Löschung der falschen Daten und fügen Nachweise bei.
Muss die Schufa einen falschen Eintrag löschen?
Unrichtige personenbezogene Daten müssen berichtigt werden. Das ergibt sich aus Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung. Je nach Fall kann auch eine Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden.
Reicht es, nur die Schufa anzuschreiben?
Nein. Zusätzlich sollte auch das Unternehmen angeschrieben werden, das den falschen Eintrag gemeldet hat. Nur so lässt sich verhindern, dass derselbe Fehler erneut an die Schufa übermittelt wird.
Warum kann ein falscher Schufa-Eintrag so gefährlich sein?
Weil Banken, Vermieter, Telekommunikationsanbieter und andere Unternehmen Schufa-Daten nutzen. Ein falscher Eintrag kann daher Kreditkarten, Konten, Mietverträge, Ratenzahlungen oder neue Verträge gefährden.
Sollte ich nach einer Korrektur noch einmal prüfen?
Ja. Nach einer Löschung oder Berichtigung sollten Betroffene erneut kontrollieren, ob der Eintrag tatsächlich verschwunden ist. Außerdem sollten sie prüfen, ob bereits informierte Banken und Vertragspartner die Korrektur übernommen haben.
Fazit: Ein Schufa-Fehler ist kein kleiner Verwaltungsirrtum
Der Fall der lebenden Architektin, die plötzlich als verstorben galt, zeigt drastisch, wie abhängig Menschen von korrekten Datenbeständen sind. Ein einziger falscher Datensatz kann Kreditkarten sperren, Bankbeziehungen stören und berufliche wie private Verpflichtungen gefährden.
Betroffene sollten deshalb sofort handeln, wenn sie ungewöhnliche Bankpost erhalten oder Verträge wegen angeblicher Bonitätsprobleme scheitern. Auskunft verlangen, Berichtigung fordern, Nachweise sichern und alle beteiligten Unternehmen zur Korrektur auffordern – das ist der wichtigste Schutz gegen die Folgen falscher Schufa-Daten.




