Schrittzähler für Hartz IV Bezieher

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Jobcenter Brandenburg verteilt Schrittzähler für ältere Erwerbslose

03.12.2012

Der Chef des Jobcenters Brandenburg an der Havel, Christian Gärtner, ist für seine „harte Gangart“ bekannt. So sagte dieser noch vor einigen Wochen gegenüber der Presse medienwirksam: „Notfalls werden wir bei qualifizierungsunwilligen Leuten aber sanktionieren, bis sie raus sind aus dem Leistungsbezug“ (Märkische Allgemeine). Die Zeitung titelte entsprechend: „Jobcenter fährt harte Linie gegen Verweigerer“. Eben jener hat sich nun etwas neues ausgedacht. 18 Erwerbslose haben einen Schrittzähler angeheftet bekommen, um zu messen, ob diese sich „zu wenig bewegen“.

Seit heute nun laufen 18 Hartz-IV Bezieher und 5 Jobcenter-Mitarbeiter mit einem Schrittzähler umher. Insgesamt sechs Wochen soll das Gerät jeden Schritt aufzeichnen. Am 11. Januar soll dann ausgezählt und ausgewertet werden. Einen Preis für das höchste Schrittergebnis soll es nicht geben, dafür aber warme Worte: „Mit dieser Aktion wollen wir den Arbeitslosen vor allem Lust auf mehr Bewegung und Aktivität im Alltag machen“, so Geschäftsführer Gärtner. Es sei das Ziel, „den Teufelskreis von Arbeitslosigkeit und Krankheit zu durchbrechen“.

Angeblich sollen die teilnehmenden Erwerbslosen die Aktion freiwillig mitmachen. „Viel Überzeugungsarbeit habe man nicht leisten müssen“, so Clarissa Schmidt von der Behörde. Ob die teilnehmenden Erwerbslosen mit einer Sanktionsandrohung hierzu gezwungen wurden, stand bis Redaktionsschluss noch nicht fest. Schließlich ist die Aktion ein Teilprojekt der Aktion „Perspektive 50plus“. Unter gleichem Motto zwingt das Jobcenter Nienburg derzeit ältere Hartz IV Betroffene an einem Kurs zur Rauchentwöhnung teilzunehmen. In einem Anschreiben wird explizit daraufhin gewiesen, dass ein Fernbleiben zu einer Regelsatz-Sanktion führt. Ob dies im Falle der Schrittzähler-Aktion in Brandenburg ebenso ist, muss noch herausgefunden werden. Betroffene können sich jedoch gern an uns wenden.

Update 05.12.2012: Auf eine Anfrage unsererseits hat der Geschäftsführer des Jobcenters, Christian Gärtner, reagiert. Dieser versicherte uns gegenüber, dass alle Teilnehmer freiwillig und ohne Sanktionsandrohung an der Aktion teilnehmen würden. Zudem gehören alle Teilnehmer dem Rechtskreis des SGB II an. Bei Beendigung der Aktion kann jeder Teilnehmer unter einem Pseudonym die Ergebnisse in eine Liste eintragen und vergleichen. "Schlussfolgerungen soll nach Ende der Aktion jeder für sich selber ziehen", so Gärtner.

Der Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Ludwig Zimmermann startete ebenfalls einen Test in seinem Team mit einem Schrittzähler. "Ein Leistungsberechtigter mit Schrittzähler des Jobcenters ausgestattet lief eine Woche zur Erprobung im Team des Sozialrechtsexperten mit. Das Ergebnis ist eindeutig: Ohne Arbeit bewegt man sich mehr." (sb)

Bild: Peter Röhl / pixelio.de