Hartz IV Regelsatz steigt ab 2013 um acht Euro

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Der Hartz IV Regelsatz soll um acht Euro ab Januar 2013 erhöht werden

13.09.2012

Im kommenden Jahr 2013 soll der Hartz IV Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um acht Euro angehoben werden. Hieß es noch Anfang 2012, dass die Regelleistungen nach dem SGB II um 10 Euro im Rahmen des Steuersenkungsgesetz steigen sollen, sind es laut eines Rechtsverordnungsentwurf des Bundesarbeitsministerium nunmehr doch nur acht Euro. Somit entspricht die 2,1 Prozent Erhöhung der Regelleistungen der Anhebung der diesjährigen Rentenbezüge. Unklar bleibt, ob die Regelleistungen für Kinder auch ab 2013 von den Anpassungen wieder ausgespart bleiben. Zudem deckt die geplante Anpassung nicht den Kaufkraftverlust.

Bleiben die Kinderregelsätze von der Erhöhung wieder ausgespart?
Wohl gemerkt ist der Betrag von acht Euro bezogen auf den Arbeitslosengeld II-Eckregelsatz, also den Leistungen, die ein Alleinstehender durch den Leistungsträger (Jobcenter) erhält. Demnach würde ein Single statt 374 Euro nunmehr 382 Euro pro Monat beziehen. Hartz IV Bezieher in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (Partnerregelung 90 Prozent) erhalten somit 343 Euro je Monat. Unklar bleibt, ob auch die Regelleistungen für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft (14-17 Jahre), Kinder ab sechs bis einschließlich dem 13 Lebensjahr (70 Prozent) und Kinder bis einschließlich 5 Jahre (60 Prozent) ebenfalls erhöht werden. Denn Anfang 2012 wurden die Regelleistungen um 10 Euro im Rahmen einer Einigung zwischen SPD, Union und FDP aus dem Jahre 2011 erhöht. Bereits damals wurden bis auf den Kinderregelsatz bis 5 Jahre (plus 4 Euro) und der Satz der Volljährigen bis 24 Jahre, die zuhause wohnen (plus 8 Euro), die Sätze nicht erhöht.

Das Bundesarbeitsministerium unter der Führung der Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) begründet die Nicht-Anhebung mit dem Argument, die damaligen Neuberechnungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätten „sogar eine Kürzung der Kinderregelsätze“ ergeben. Weil diese Kürzungen „aus Kulanz“ nicht unternommen wurden, sollten die Regelbedarfe für Kinder in den kommenden Jahren von den Anpassungen ausgespart bleiben. Demnach erfolgt eine zeitversetzte Kürzung der Hartz IV Regelleistungen für Kinder. (Dazu auch spannend: So trickste die Bundesregierung bei der Berechnung der Hartz IV Regelsätze). Ob tatsächlich die Kindersätze von der Anpassung ausgespart bleiben, ist bislang aus dem Entwurf nicht zu erkennen. In der kommenden Woche will das Bundeskabinett den Entwurf verabschieden. Bis dahin wird sich herausstellen, wie tatsächlich die Anpassungen ab Januar 2013 von statten gehen sollen.

Anpassungen deutlich zu niedrig
Der Sozialverband VdK kritisierte die ALG-II-Regelsatz-Anhebung als deutlich zu niedrig. Die Vorsitzende des VdK, Ulrike Mascher, sagte gegenüber der Zeitung „Bild“: "Auch mit acht Euro mehr kann der tatsächliche Bedarf von Alleinerziehenden mit Kindern nicht gedeckt werden. Da bleibt zu wenig für die gesunde Ernährung und für die Kleidung der Kinder übrig." Auch für Menschen, die eine Grundsicherung im Alter beziehen, weil die Rente nicht reicht, sei die Anpassung laut Mascher „deutlich zu niedrig“.

Kaufkraftverlust wird nicht ausgeglichen
Zudem ist die vermeintliche Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes „de facto keine Erhöhung“, betont Sebastian Bertram von der Redaktion gegen-hartz.de. „Nicht einmal der Kaufkraftverlust seit der Auswertung des EVS 2003 wird damit ausgeglichen“. Laut Bertram hatte der Statistiker Hans Wolfgang Brachinger, Präsident der Schweizerischen Bundesstatistikkommission, bereits für das Jahr 2007 errechnet, dass der Eckregelsatz schon 2007 um mindestens 28 Euro erhöht hätte werden müssen, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Seitdem gab es zum Teil massive Preissteigerungen, die durch die halbherzigen Anpassungen bei weitem nicht ausgeglichen werden. (wm)

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Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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