Rentner aufgepasst: Diese Führerscheine werden ab Januar 2027 ungültig

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Für Millionen Autofahrer läuft die nächste Frist beim verpflichtenden Führerscheinumtausch ab. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss das Dokument grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 ersetzen lassen.

Für Rentner ist allerdings eine wichtige Ausnahme vorgesehen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Entscheidend sind deshalb das Geburtsdatum, die Art des Führerscheins und das in Feld 4a eingetragene Ausstellungsdatum.

Diese Autofahrer müssen bis Januar 2027 handeln

Die aktuelle Frist betrifft Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a.

Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Fahrprüfung abgelegt oder die Fahrerlaubnis erstmals erworben wurde. Hat beispielsweise ein Autofahrer seinen alten Papierführerschein im Jahr 2003 gegen eine Karte ausgetauscht, fällt er ebenfalls unter die Frist zum 19. Januar 2027.

Rentner, die 1953 oder später geboren wurden und einen solchen Kartenführerschein besitzen, sollten den Antrag möglichst bald stellen. Fahrerlaubnisbehörden können insbesondere kurz vor dem Stichtag längere Warte- und Bearbeitungszeiten haben.

Vor 1953 Geborene haben länger Zeit

Eine Sonderregel gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Das gilt auch dann, wenn auf der Karte als Ausstellungsjahr 2002, 2003 oder 2004 vermerkt ist. Ein 75-jähriger Fahrer kann daher bereits 2027 betroffen sein, während ein über 80-jähriger Fahrer unter Umständen noch bis 2033 Zeit hat.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll die Ausnahme verhindern, dass sehr alte Fahrerlaubnisinhaber frühzeitig ein Dokument erneuern müssen, das sie möglicherweise nach 2033 nicht mehr nutzen möchten.

Die noch anstehenden Umtauschfristen im Überblick

Für Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr. Die bereits abgelaufene Frist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 endete am 19. Januar 2026.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Spätester Umtauschtermin
1999 bis 2001 19. Januar 2026 – Frist abgelaufen
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Vor 1953 geboren 19. Januar 2033 – unabhängig vom Ausstellungsjahr

Alte Papierführerscheine sind häufig schon ungültig

Bei grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist grundsätzlich nach dem Geburtsjahr. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endete sie bereits 2022, für die Jahrgänge 1959 bis 1964 im Jahr 2023 und für die Jahrgänge 1965 bis 1970 im Jahr 2024.

Menschen, die 1971 oder später geboren wurden, mussten ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 austauschen. Wer zu diesen Gruppen gehört und noch immer mit dem alten Dokument fährt, sollte sich unverzüglich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Auch hier greift die Ausnahme für vor 1953 Geborene. Sie dürfen ihren alten grauen oder rosafarbenen Führerschein noch bis zum 19. Januar 2033 verwenden.

Fahrerlaubnis und Führerschein sind nicht dasselbe

Durch den Pflichtumtausch wird nur das Führerscheindokument ersetzt. Die dahinterstehende Fahrerlaubnis und die eingetragenen Fahrzeugklassen bleiben grundsätzlich bestehen.

Wird die Frist versäumt, erlischt bei einem gewöhnlichen Pkw- oder Motorradführerschein daher nicht automatisch die Fahrberechtigung. Betroffene fahren aber mit einem ungültigen Nachweisdokument und begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Eine erneute theoretische oder praktische Prüfung ist beim regulären Umtausch nicht vorgesehen. Auch eine Untersuchung der Fahreignung oder ein ärztliches Attest ist allein wegen des Alters nicht erforderlich.

Die verbreitete Behauptung, Rentner müssten beim Umtausch automatisch ihre Fahrtüchtigkeit beweisen, ist daher falsch. Weitere Hintergründe enthält der Gegen-Hartz-Beitrag „Dürfen Rentner ab 70 bald kein Auto mehr fahren?“.

Wann die Behörde dennoch genauer hinsehen darf

Der gewöhnliche Umtausch ist kein Senioren-Fahrtauglichkeitstest. Bemerkt die Behörde jedoch konkrete und erhebliche gesundheitliche Auffälligkeiten, die Zweifel an der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr begründen, darf sie diesen Hinweisen nachgehen.

Das Lebensalter allein genügt dafür nicht. Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, etwa starke Orientierungsprobleme, erhebliche Sehbeeinträchtigungen oder andere auffällige gesundheitliche Einschränkungen.

Auch ein Pflegegrad führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis. Wie Pflegebedürftigkeit und Fahreignung voneinander abgegrenzt werden, erklärt der Beitrag „Führerscheinverlust durch den Pflegegrad?“.

Diese Unterlagen verlangt die Führerscheinstelle

Für den Umtausch werden üblicherweise der alte Führerschein im Original, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Der Antrag ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes zu stellen; teilweise nehmen auch Bürgerämter die Unterlagen entgegen.

Die regulären Verwaltungsgebühren liegen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bei etwa 26,50 Euro. Für einen Direktversand des neuen Dokuments können weitere Kosten von rund 6,50 Euro hinzukommen.

Wurde ein alter Papierführerschein nicht am heutigen Wohnort ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Diese wird bei der ursprünglich ausstellenden Behörde angefordert und an die nun zuständige Führerscheinstelle geschickt.

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Einige Kommunen erlauben bereits eine digitale Antragstellung. Ob dies am eigenen Wohnort möglich ist, erfahren Betroffene auf der Internetseite der Stadt, des Landkreises oder der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Was passiert bei einer versäumten Frist?

Wer nach dem für ihn geltenden Termin mit einem nicht umgetauschten Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, muss regelmäßig mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Es handelt sich nicht um das Fahren ohne Fahrerlaubnis, solange die Fahrberechtigung weiterhin besteht.

Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei dazu auffordern, das neue Dokument nachzureichen. Im Ausland können zusätzliche Schwierigkeiten entstehen, weil ausländische Behörden den abgelaufenen Führerschein möglicherweise nicht als gültigen Nachweis anerkennen.

Für Lkw- und Busfahrerlaubnisse gelten teilweise strengere Anforderungen. Betroffene sollten sich nicht auf die Regeln für private Pkw- und Motorradführerscheine verlassen, sondern die eingetragenen Klassen und deren Gültigkeit gesondert prüfen.

Der neue Führerschein gilt nur noch 15 Jahre

Der nach dem Umtausch ausgestellte EU-Führerschein besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren. Das Ablaufdatum steht auf der Vorderseite im Feld 4b.

Nach Ablauf dieser Zeit muss erneut ein aktuelles Dokument beantragt werden. Eine neue Fahrprüfung ist auch bei dieser Erneuerung normalerweise nicht erforderlich.

Die Befristung soll vor allem gewährleisten, dass Lichtbild und persönliche Daten regelmäßig aktualisiert werden. Einschränkungen der früher erteilten Fahrerlaubnis entstehen durch die Laufzeit des Dokuments grundsätzlich nicht.

Alter Führerschein kann als Erinnerung behalten werden

Viele Rentner möchten ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein nach Jahrzehnten nicht endgültig abgeben. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung darf das alte Dokument auf Wunsch zurückgegeben werden, wenn die Behörde es zuvor sichtbar ungültig gemacht hat.

Betroffene sollten diesen Wunsch beim Antrag oder bei der Abholung des neuen Führerscheins ausdrücklich ansprechen. Als gültiger Nachweis darf das alte Dokument anschließend nicht mehr verwendet werden.

Warum Rentner den Antrag nicht aufschieben sollten

Bis zum Stichtag im Januar 2027 bleiben nur noch wenige Monate. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist einen Termin sucht, muss mit ausgelasteten Behörden und längeren Produktionszeiten rechnen.

Besonders vor einer geplanten Auslandsreise sollte der neue Führerschein rechtzeitig vorliegen. Ein veraltetes Dokument kann bei Mietwagenunternehmen, Verkehrskontrollen oder nach einem Unfall unnötige Schwierigkeiten verursachen.

Der Umtausch hat nichts mit einem pauschalen Führerscheinentzug für Senioren zu tun. Welche Befugnisse die Behörde bei tatsächlichen Zweifeln an der Fahreignung besitzt, zeigt der Beitrag „Führerschein-Entzug für Rentner? ADAC spricht jetzt deutlich“.

Praxisbeispiel: Rentner muss seinen Kartenführerschein erneuern

Herr Berger wurde 1956 geboren und erhielt seine Fahrerlaubnis bereits in den 1970er-Jahren. Im Jahr 2003 tauschte er den damaligen Papierführerschein freiwillig gegen einen Kartenführerschein aus.

Für ihn zählt nun das Ausstellungsjahr 2003, weshalb das Dokument spätestens am 19. Januar 2027 ersetzt sein muss. Herr Berger beantragt den neuen Führerschein bereits im Oktober 2026 und benötigt dafür keine Fahrprüfung und keinen altersabhängigen Gesundheitsnachweis.

Seine 84-jährige Schwester besitzt dagegen noch einen rosafarbenen Führerschein und wurde 1942 geboren. Aufgrund der Ausnahme für vor 1953 Geborene hat sie bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch 2027

1. Welche Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden?

Betroffen sind grundsätzlich Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002, 2003 oder 2004 ausgestellt wurden. Das entsprechende Datum steht auf der Vorderseite im Feld 4a.

2. Müssen auch Rentner über 80 ihren Führerschein 2027 umtauschen?

Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Entscheidend ist in diesem Fall die gesetzliche Ausnahme und nicht das Alter des Dokuments.

3. Ist beim Umtausch eine neue Fahrprüfung notwendig?

Nein. Der Pflichtumtausch ist ein Verwaltungsverfahren, bei dem das bisherige Dokument durch einen neuen EU-Führerschein ersetzt wird.

4. Müssen Senioren einen Gesundheits- oder Sehtest ablegen?

Bei einem gewöhnlichen Pkw- oder Motorradführerschein ist allein wegen des Umtauschs und des Lebensalters kein Gesundheitstest vorgeschrieben. Nur konkrete Zweifel an der Fahreignung können ein gesondertes Verfahren auslösen.

5. Verliert man bei einer versäumten Frist die Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis erlischt bei privaten Pkw- und Motorradklassen nicht automatisch. Das alte Dokument wird jedoch ungültig, und bei einer Verkehrskontrolle droht regelmäßig ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

6. Wie viel kostet der neue EU-Führerschein?

Die regulären Behördengebühren betragen etwa 26,50 Euro. Kosten für das biometrische Foto, einen möglichen Direktversand und weitere örtliche Leistungen können hinzukommen.