Ab 2028 steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung das erste Mal seit 2007. Laut der aktuellen Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung wird er von heute 18,6 Prozent auf 19,9 Prozent klettern, ein Sprung um 1,3 Prozentpunkte.
Für 2029 ist bereits die glatte 20-Prozent-Marke vorgesehen, und bis 2040 soll der Satz auf 21,1 Prozent steigen.
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Weniger Netto und niedrigere Rente
Wer wenig verdient, zahlt dabei nicht nur mehr, sondern sitzt in einer doppelten Falle: weniger Netto heute, und eine spätere Rente, die trotz höherer Beiträge oft niedriger ausfällt, als sie sein müsste, weil das System Lücken im Versicherungsverlauf nicht automatisch schließt.
Rentenbeitrag 2028: Was sich konkret ändert
Aktuell zahlen Arbeitnehmer 9,3 Prozent ihres Bruttolohns in die Rentenversicherung, die andere Hälfte des Gesamtbeitrags trägt der Arbeitgeber paritätisch. Ab 2028 steigt der Arbeitnehmeranteil auf rund 9,95 Prozent.
Wer monatlich 2.000 Euro brutto verdient, zahlt damit künftig rund 13 Euro mehr im Monat allein an Rentenversicherungsbeitrag, also rund 156 Euro im Jahr. Bei einem Bruttolohn von 3.500 Euro sind es etwa 21 Euro mehr pro Monat.
Besondere Belastung für Geringverdiener
Für Menschen, die knapp über dem Existenzminimum arbeiten, für Teilzeitkräfte, für Minijobber, die freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, und für alle, deren Nettolohn ohnehin schmal ist, sind diese Beträge keine Marginalie. 13 Euro weniger netto pro Monat sind im Niedriglohnbereich ein spürbarer Einschnitt.
Die Rentenversicherung spricht intern von einem „extremen Beitragssatzsprung”. Für gut verdienende Fachkräfte klingt das nach Verwaltungssprache. Für jemanden mit 1.800 Euro brutto ist es ein konkreter Verlust.
Warum der Beitrag steigt: Die Demografie schlägt zu
Die Ursache ist seit Jahrzehnten bekannt und wird nun Realität: Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre gehen in Rente. 2025 stehen 31,4 Millionen Beitragszahler rund 17 Millionen Rentenempfängern gegenüber.
Bis 2040 verschiebt sich dieses Verhältnis auf 29,8 Millionen Beitragszahler zu 18,7 Millionen Rentnern. Weniger Einzahler, mehr Auszahlungen: Das ist die Rechnung, die das Umlagesystem vor sich hertreibt.
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung die Mindestgrenze der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben erhöhen will. Diese Rücklage wirkt als Puffer gegen Einnahmeschwankungen. Weil die Rücklage gleichzeitig schrumpft, unterschreitet sie 2028 die neue Mindestgrenze, was den gesetzlichen Automatismus für eine Beitragssatzerhöhung auslöst.
Was der Beitragssatz für die Rente der Betroffenen bedeutet
Höhere Beiträge bedeuten nicht automatisch eine höhere Rente. Entscheidend für die spätere Rentenhöhe sind die gesammelten Entgeltpunkte, und die hängen davon ab, wie viel jemand verdient hat und wie lückenlos sein Versicherungsverlauf ist.
Durchschnittliche Steigerung gilt nicht für jeden
Wer jahrelang im Niedriglohnbereich gearbeitet hat, wer Lücken durch Phasen der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege aufweist, und wessen Rentenkonto fehlerhafte oder fehlende Einträge enthält, zahlt zwar mehr in die Kasse ein, ohne dass sich das proportional in einer höheren Rente niederschlägt. Der Beitragssatz ist eine kollektive Größe. Der Rentenbescheid ist eine individuelle.
Die Rentenversicherung erwartet laut Frühjahrsschätzung, dass die Renten bis 2039 im Schnitt um rund 2,8 Prozent pro Jahr steigen. Wer eine Standardrente bezieht, also 45 Beitragsjahre auf Durchschnittsniveau, wird das zwar spüren.
Wer aber aufgrund von Niedriglöhnen, Teilzeit oder Lücken im Versicherungsverlauf ohnehin unter dem Durchschnitt liegt, merkt, dass sein persönlicher Rentenzuwachs von solchen Durchschnittswerten kaum abhängt. Das System schützt nämlich das Gesamtniveau, nicht die individuelle Lücke.
Wer immer wenig verdient hat, bekommt auch von steigenden Durchschnittswerten weniger als derjenige, der immer über dem Durchschnitt lag.
Wer besonders belastet wird: Teilzeit, Niedriglohn, Minijob
Menschen im Niedriglohnbereich spüren den Beitragsanstieg überproportional. Ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro brutto zahlt ab 2028 absolut weniger als einer mit 4.500 Euro, prozentuell aber denselben Satz. Gleichzeitig sind Niedriglöhner jene, deren spätere Rente am anfälligsten für Unterschreitung der Grundsicherungsgrenze ist.
Die Grundsicherung im Alter liegt 2026 bei rund 563 Euro. Wer nach einem langen Arbeitsleben trotzdem so wenig Rente bekommt, dass er zusätzlich Grundsicherung beantragt, hat jahrelang Rentenbeiträge gezahlt und bekommt am Ende dennoch nicht mehr als jemand, der nie eingezahlt hat. Ab 2028 zahlt er für dasselbe Ergebnis noch mehr.
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Wer lange arbeitet und wenig verdient, zahlt die Zeche doppelt
Diese strukturelle Ungleichheit verschärft der gesteigerte Beutragssatz. Die Grundsicherungsschwelle ist eine Armutsfalle für Geringverdiener mit langen Erwerbsbiografien: Sie haben zwar viele Jahre eingezahlt, aber zu wenig, um im Alter ihre Existenz zu sichern.
Jede Beitragserhöhung, die dieses Verhältnis nicht verändert, belastet sie doppelt: einmal durch niedrigeren Nettolohn heute und einmal durch eine Rente, die die staatliche Mindestleistung kaum übersteigt.
Schwierige Entscheidung für Minijobber
Auch Minijobber stehen vor einer besonderen Frage. Wer als Minijobber der Rentenversicherungspflicht nicht widerspricht, zahlt derzeit 3,6 Prozent seines Verdienstes als eigenen Beitragsanteil. Mit dem Anstieg des Gesamtsatzes steigt auch dieser Betrag.
Wer vom Recht auf Befreiung Gebrauch macht, zahlt gar nichts, sammelt aber auch keine Entgeltpunkte. Wer einzahlt, sammelt Punkte, aber sehr wenige. Die Entscheidung, ob Rentenversicherungspflicht im Minijob sinnvoll ist, wird durch den Beitragsanstieg ab 2028 nochmals schwieriger abzuwägen — und lohnt eine individuelle Beratung beim VdK oder SoVD.
Was die Rentenreform der Koalition damit zu tun hat
Die Frühjahrsschätzung der DRV arbeitet ausdrücklich mit der aktuellen Rechtslage ohne geplante Reformen. Die Bundesregierung plant noch bis zum Sommer eine Rentenreform auf Basis der Empfehlungen einer Rentenkommission. Sollte die Reform die Beitragsbelastung deckeln, könnten die Zahlen für 2028 anders ausfallen.
Sollte die Reform hingegen vor allem auf Leistungsausweitungen setzen, ohne die Einnahmeseite zu stärken, könnten die Zahlen sogar schlechter werden. Die DRV selbst spricht von einem Ausblick „nicht unerwartet”. Was damit gemeint ist: Der Anstieg war seit Jahren prognostiziert. Er kommt jetzt früher und etwas steiler als zuletzt angenommen.
Niedriglöhner zahlen heute und später
Für die Betroffenen, die jetzt arbeiten und einzahlen, ist das ein unbefriedigender Befund. Die Demografie war bekannt, die Prognosen waren bekannt, die Politik hatte Jahrzehnte Zeit. Der Beitrag steigt trotzdem, und er steigt zuerst bei denen, die am wenigsten davon haben: beim Arbeitnehmer mit Niedriglohn, dessen spätere Rente trotz steigender Beiträge im Bereich der Grundsicherung landen kann.
Beitragszahler finanzieren auch noch den Budnmeszuschuss mit
Bundeszuschüsse zur Rentenkasse betragen 2026 bereits 97,6 Milliarden Euro und sollen bis 2028 auf 110,6 Milliarden Euro steigen. Das ist Steuergeld, das Beitragszahler mitfinanzieren — zusätzlich zu ihren direkten Rentenversicherungsbeiträgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Die Beitragserhöhung 2028 ist nicht mehr abzuwenden, solange keine Reform sie verhindert. Was Betroffene aber tun können, ist sicherstellen, dass jeder gezahlte Beitrag auch tatsächlich im Rentenkonto landet. Lücken im Versicherungsverlauf, fehlerhafte Einträge beim Arbeitgeber und nicht erfasste Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sind häufig, und sie verringern die spätere Rente dauerhaft.
Besser heute als morgen das Rentenkonto klären
Wer seinen Versicherungsverlauf noch nie geprüft hat, sollte das jetzt tun, über das kostenlose Portal „Mein DRV-Konto” unter eservice.drv.de oder per Anruf unter 0800 1000 4800. Wer Lücken findet, beantragt Kontenklärung mit dem Formular V0100.
Überprüfungsantrag ist möglich
Wer bereits Rente bezieht und glaubt, der Bescheid könnte auf einem fehlerhaften Versicherungsverlauf basieren, kann jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. Die DRV ist verpflichtet, fehlerhafte Bescheide zu korrigieren. Nachzahlungen sind rückwirkend für bis zu vier Jahre möglich.
Wer diesen Antrag nicht stellt, verliert mit jedem weiteren Monat einen Teil des rückwirkend korrigierbaren Zeitraums. Die Beitragserhöhung 2028 ändert nichts daran, dass das System nur so fair funktioniert, wie die eigenen Einzahlungen korrekt erfasst sind.
Häufige Fragen zum Rentenbeitrag ab 2028
Ab wann genau steigt der Beitragssatz?
Laut der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung 2026 steigt der Beitragssatz 2028 von aktuell 18,6 Prozent auf 19,9 Prozent. Bis 2027 soll er stabil bleiben. 2029 ist ein weiterer Anstieg auf 20 Prozent vorgesehen. Die tatsächliche Entwicklung hängt von der geplanten Rentenreform und der Wirtschaftsentwicklung ab.
Wer zahlt den höheren Beitrag?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen den Beitrag je zur Hälfte. Bei einem Beitragssatz von 19,9 Prozent zahlt der Arbeitnehmer rund 9,95 Prozent seines Bruttolohns, der Arbeitgeber denselben Anteil. Minijobber in der Rentenversicherungspflicht zahlen einen niedrigeren eigenen Anteil, der sich ebenfalls an der Gesamtentwicklung orientiert.
Bedeutet ein höherer Beitrag auch eine höhere Rente?
Nicht direkt. Der Beitragssatz beeinflusst die Finanzierung des Systems, nicht den individuellen Rentenanspruch. Die spätere Rentenhöhe hängt von den gesammelten Entgeltpunkten ab, also davon, wie viel jemand wann verdient hat und wie vollständig sein Versicherungsverlauf ist.
Wer im Niedriglohnbereich tätig war oder Lücken im Konto hat, profitiert von höheren Durchschnittswachstumsprognosen nur begrenzt.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung: Frühjahrsfinanzschätzung 2026 (deutsche-rentenversicherung.de), Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenversicherungsbericht 2025 (bmas.de), Deutsche Rentenversicherung: Kontenklärung und Versicherungsverlauf, Formular V0100 (eservice.drv.de)




