Ralf Boes Aktivist verbrennt Hartz IV-Dokumente

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Erwerbslosenaktivist verbrennt Eingliederungsvereinbarung aus Protest

02.08.2013

Der Erwerbslosenaktivist Ralph Boes verbrannte am Donnerstag öffentlich seine Eingliederungsvereinbarung aus Protest gegen das Verhängen von Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher. Jetzt will der er in einen Hungerstreik treten.

Sanktionen bis zum vollständigen Wegfall der Regelleistung
Wenn Hartz IV-Bezieher ein Arbeitsangebot vom Jobcenter ausschlagen, drohen ihnen Sanktionen. die in Form von Leistungskürzungen verhangen werden. Auch andere Verstöße gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung werden mit Kürzungen der Bezüge geahndet. Das bedeutet für die Betroffenen ein Leben unterhalb des Existenzminimums mit weniger Geld als die Grundsicherung vorsieht. Politikerinnen wie Katja Kipping (Linke) sprechen sich deshalb für die Abschaffung aller Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher aus.

Einer, der schon häufig von Sanktionen betroffen war, ist der Arbeitslosenaktivist Ralph Boes. Auch er hatte einen Job ausgeschlagen, weil die Arbeit in einem Callcenter zu schlecht bezahlt werden sollte. „Deshalb wird mir mit der Streichung meines Regelsatzes die Lebensgrundlage entzogen“, erklärte Boes am Donnerstag vor dem Jobcenter Berlin-Mitte. Der Arbeitslosenaktivist hatte mobil gemacht, um öffentlich Jobcenter-Dokumente zu verbrennen. „Wir kommen heute zusammen, um meine Eingliederungsvereinbarung zu verbrennen“, sagte er vor rund 40 Sympathisanten. Anschließend zündete er das Schreiben an, wohlwissend, dass er damit „mit einer 100-prozentigen Kürzung belegt“ wird.

Der Aktivist protestiert seit Monaten gegen das „unmenschliche Sanktionsregime der Jobcenter“, wie er erklärte. Jetzt will er hungern, nachdem er bereits im November vergangenen Jahres 26 Tage lang in einen Hungerstreik getreten war. „Das Hungern sollte öffentlich zeigen, welches an Hunderttausenden von Menschen durch das Hartz-IV-System vollzogen wird und war ein Weg des Widerstandes“ erläutert Boes zum Hintergrund der Aktion auf seiner Internetseite. (ag)