Hรถhere Mieten in Berlin fรผr Hartz IV Bezieher
Berliner und Berlinerinnen, die auf Hartz IV in Berlin angewiesen sind, kรถnnen von einem neuen Klima-Bonus profitieren. Der Senat will will damit erreichen, dass die betroffenen Haushalte in modernisierten Wohnungen mit gedรคmmten Fassaden, dichten Fenstern oder effentiven Heizungen leben kรถnnen. Der Klima-Bonus wird erstmals eingefรผhrt und begrenzt sich bislang auf Berlin. Zudem wurden die Zuschรผsse fรผr die Kosten der Unterkunft erhรถht.
31 Euro Mietzuschuss pro Person in einer energetisch sanierten Wohnung
Die Zuschรผsse zu den Mietkosten fรผr einkommensschwache Haushalte werden zum 1. Oktober erneut erhรถht und damit der allgemeinen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angepasst.

Darรผber hinaus gibt es in der neuen Ausfรผhrungsvorschrift Wohnen (AV-Wohnen) eine Reihe von Verbesserungen, damit noch mehr Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, in ihrer Wohnung bleiben kรถnnen. Die Heizkosten werden anhand des bundesweiten Heizkostenspiegels dann im 4. Quartal 2019 angepasst.
In Berlin erhielten im Mai 2019 insgesamt rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen fรผr Unterkunft und Heizung. Nachdem im Mai der Mietspiegel verรถffentlicht wurde, steigen nun auch die Richtwerte der Bruttokaltmiete. Die Anhebung erfolgt โ je nach Haushaltsgrรถรe โ um drei bis sieben Prozent.
Senatorin Elke Breitenbach (Die Linke): โDiese Mietรผbernahme ist existenziell. Schon mit der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen AV-Wohnen ist es gelungen, dass gut zwei Drittel der Mieten von denjenigen, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, nunmehr innerhalb der Richtwerte liegen. Vorher waren es weniger als die Hรคlfte. So konnte auch die Zahl der Umzรผge deutlich gesenkt werden. Mit der jetzigen Anhebung der Mietzuschรผsse mรผssen sich noch weniger Menschen sorgen, dass ihre Miete nicht mehr vollstรคndig vom Jobcenter oder vom Sozialamt รผbernommen wird. Wir wollen, dass auch die Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, in ihren Wohnungen bleiben kรถnnen und nicht an den Rand der Stadt gedrรคngt werden.โ
Wie hoch darf die Miete in Berlin ab dem 1. Oktober 2019 sein?
- 1 Person – ย 50 Quadratmeter – 421,50 EUR
- 2 Personen – 60 Quadratmeter – 495,00 EUR
- 2 Personen/1.Kind Alleinerziehend- 65 Quadratmeter- 509,60 EUR
- 3 Personen – 80 Quadratmeter – 627,20 EUR
- 4 Personen – 90 Quadratmeter – 705,60 EUR
- 5 Personen – ย 102 Quadratmeter 848,64 EUR
Neben der Erhรถhung der Richtwerte gibt es weitere Verbesserungen:
Neu ist der Klimabonus. Damit Menschen auch energetisch sanierten Wohnraum anmieten kรถnnen, steigt der Richtwert fรผr die Bruttokaltmiete nochmals, fรผr eine Person z.B. um 31 Euro.
Dafรผr ergeben sich Einsparungen bei Heizkosten. Auch fรผr Paarhaushalte gibt es Verbesserungen. Wenn ihre Miete den Bruttokaltmietrichtwert รผbersteigt, werden die Kosten der bisherigen Wohnung denjenigen Kosten gegenรผbergestellt, die mit einem Umzug verbunden wรคren (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Dabei werden nunmehr hรถhere Wohnflรคchen fรผr die jetzige Wohnung berรผcksichtigt, damit die Paare in ihren Wohnungen bleiben kรถnnen.
Fรผr Alleinerziehende mehr Quadratmeter
Wie bei alleinziehenden Elternteilen mit einem Kind wird jetzt eine Wohnflรคchengrenze von 65 Quadratmetern zugrunde gelegt (bislang waren es 60). Fรผr wohnungslose Familien ab fรผnf Personen wird eine รberschreitung des Richtwertes um mehr als 20 Prozent mรถglich sein.