Mieterhöhung: 90.000 Berliner Mieter sollen mehr zahlen

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Für rund 90.000 Haushalte in landeseigenen Berliner Wohnungen soll die Miete steigen. Nach dem Bericht von rbb24 verlangen die Unternehmen im Durchschnitt 15 bis 30 Euro zusätzlich im Monat. Das sind 180 bis 360 Euro im Jahr.

Wer wenig verdient oder von einer kleinen Rente lebt, sollte neben dem Erhöhungsschreiben auch eine mögliche Entlastung prüfen: Für die landeseigenen Wohnungen gelten besondere soziale Schutzregeln.

Auch öffentliche Vermieter erhöhen die Mieten

Die Unternehmen begründen die Erhöhungen mit gestiegenen Bau- und Instandhaltungskosten. Laut rbb reichen die Aufschläge von wenigen Cent bis zu mehr als 100 Euro monatlich bei bestimmten großen Wohnungen. Nicht der gesamte Bestand ist betroffen.

Wie viel Sie persönlich zahlen sollen und ab wann, ergibt sich aus Ihrem Schreiben.

Die öffentliche Eigentümerschaft macht eine Forderung weder automatisch zulässig noch unzulässig. Auch hier lohnt es sich, eine Mieterhöhung vor der Zustimmung zu prüfen. Gestiegene Unternehmenskosten ersetzen bei einer Erhöhung nach § 558 BGB nicht die Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

2,9 Prozent sind keine persönliche Jahresgrenze

Die Berliner Senatsverwaltung nennt zwei unterschiedliche Grenzen: Die Durchschnittsmiete aller Bestandsmietverträge eines Unternehmens soll jährlich um höchstens 2,9 Prozent steigen. Für einzelne Verträge sieht die Vereinbarung bei Vergleichsmietenerhöhungen höchstens elf Prozent innerhalb von drei Jahren vor.

Ihre eigene Erhöhung kann deshalb über 2,9 Prozent liegen, ohne allein deswegen gegen die Vereinbarung zu verstoßen.

Die elf Prozent sind eine besondere Vereinbarung für die betroffenen Unternehmen, keine allgemeine bundesweite gesetzliche Kappungsgrenze. Unabhängig davon gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Vergleichsmietenerhöhungen.

Dazu gehört grundsätzlich, dass die Miete beim Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert ist; Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen behandelt das Gesetz gesondert.

Welche zusätzlichen Euro-Grenzen Berlin nennt

Die Senatsverwaltung veröffentlicht folgende Grenzen nach Wohnungsgröße. Diese ersetzen weder die Vergleichsmietenprüfung noch die Prüfung früherer Erhöhungen.

Wohnfläche Genannte Obergrenze für die monatliche Erhöhung
Bis 65 Quadratmeter 50 Euro
Mehr als 65 bis 100 Quadratmeter 75 Euro
Mehr als 100 bis 125 Quadratmeter 100 Euro

Wenig Einkommen: Mietentlastung beantragen

Das Leistbarkeitsversprechen soll verhindern, dass anspruchsberechtigte Haushalte mehr als 27 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen.

Dafür gelten Einkommens- und Wohnflächengrenzen. Ob Sie die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen, ist deshalb auch im bestehenden Mietverhältnis wichtig.

Beantragen Sie die Prüfung beim Wohnungsunternehmen und reichen Sie Einkommensnachweise ein. GESOBAU erläutert, dass auch Wohngeld und ähnliche Entlastungsleistungen zu berücksichtigen sind.

Bei einer zu großen Wohnung kann eine anteilige Berechnung auf die zulässige Fläche erfolgen. Fragen Sie ausdrücklich danach, statt einen Antrag wegen der Wohnungsgröße von vornherein aufzugeben.

Die 27 Prozent betreffen die Nettokaltmiete. Heiz- und Betriebskosten kommen hinzu. Prüfen Sie eine Nebenkostenabrechnung daher gesondert; das Leistbarkeitsversprechen begrenzt nicht Ihre gesamte Warmmiete auf diesen Anteil.

Fiktives Beispiel: Fernando aus Berlin-Schöneberg

Fernando wohnt allein in einer 45 Quadratmeter großen Wohnung eines landeseigenen Unternehmens. Seine Nettokaltmiete soll von 390 auf 420 Euro steigen. Das wären 30 Euro monatlich und 360 Euro jährlich mehr.

Für das Beispiel nehmen wir an, dass er die Einkommensvoraussetzungen erfüllt und das Unternehmen ein maßgebliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 1.500 Euro feststellt.

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27 Prozent von 1.500 Euro sind 405 Euro. Fernando beantragt deshalb eine Begrenzung des Zahlbetrags auf 405 Euro. Bestätigt das Unternehmen sämtliche Voraussetzungen, müsste er gegenüber seiner bisherigen Nettokaltmiete nur 15 statt 30 Euro zusätzlich tragen.

Die Entlastung gegenüber der geforderten Miete betrüge 180 Euro jährlich. Heiz- und Betriebskosten bleiben in dieser Modellrechnung unberücksichtigt. Fernando lässt die Erhöhung prüfen und verlangt eine schriftliche Entscheidung über seinen Antrag.

Bei Zugang im Oktober läuft die Prüfungsfrist bis Ende Dezember

Verlangt Ihr Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung nach § 558 BGB, haben Sie grundsätzlich bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Geht das Schreiben im Oktober 2026 ein, endet diese Frist am 31. Dezember 2026.

Bei entsprechender Zustimmung wäre die erhöhte Miete grundsätzlich ab Januar 2027 zu zahlen.

Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Lassen Sie Unstimmigkeiten deshalb rechtzeitig prüfen. Ein Antrag auf Mietentlastung verlängert die gesetzliche Zustimmungsfrist nicht automatisch. Für Modernisierung, Staffel- oder Indexmieten gelten andere Regeln.

Jobcenter: Erhöhung sofort vorlegen

Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter, reichen Sie das Schreiben unverzüglich ein und beantragen Sie die Berücksichtigung der höheren Unterkunftskosten. Entscheidend ist nicht allein, dass die Wohnung einem öffentlichen Unternehmen gehört. Die Regeln zur Übernahme der Wohnkosten bleiben maßgeblich.

Überschreitet die neue Miete einen Richtwert, folgt daraus nicht in jedem Fall eine sofortige Kürzung. Das Jobcenter muss die gesetzlichen Voraussetzungen und Ihren Einzelfall prüfen.

Welche Rolle dabei eine Kostensenkungsaufforderung spielt, sollten Sie vor einer Entscheidung über einen Umzug klären.

Verlangen Sie bei einer Ablehnung einen schriftlichen Bescheid. Prüfen Sie dann, ob das Jobcenter die richtige Haushaltsgröße und die maßgeblichen Unterkunftskosten angesetzt hat. Hinweise dazu bietet der Beitrag über fehlerhafte KdU-Bescheide.

Wohngeld steigt nicht bei jeder Mieterhöhung sofort mit

Wer bereits Wohngeld erhält, bekommt wegen 15 oder 30 Euro mehr Miete nicht automatisch einen höheren Zuschuss. Für eine Neubewilligung im laufenden Bewilligungszeitraum verlangt § 27 WoGG bei einer Mietsteigerung grundsätzlich mehr als zehn Prozent beim maßgeblichen Vergleichsbetrag. Zusätzlich muss sich dadurch das Wohngeld erhöhen.

Einzelheiten erläutert der Beitrag zur Zehn-Prozent-Grenze beim Wohngeld.

Warum eine höhere Warmmiete allein nicht genügt, zeigt die gesetzliche Berechnung. Auch ein gesunkenes Gesamteinkommen oder zusätzliche Haushaltsmitglieder können eine Neuberechnung ermöglichen. Prüfen Sie deshalb sämtliche Veränderungen, die Ihr Wohngeld erhöhen können.

FAQ: Mieterhöhungen bei landeseigenen Wohnungen

Muss ich wegen des öffentlichen Vermieters sofort zustimmen?

Nein. Auch ein landeseigenes Unternehmen muss die Voraussetzungen der jeweiligen Mieterhöhung beachten. Nutzen Sie die Prüfungsfrist.

Gilt die 27-Prozent-Grenze für meine Warmmiete?

Nein. Sie betrifft die Nettokaltmiete und setzt die maßgeblichen Einkommens- und Wohnflächenbedingungen voraus.

Wer hilft bei Streit über die besonderen Schutzregeln?

Die Ombudsstelle für die landeseigenen Wohnungsunternehmen berät zu den Berliner Vereinbarungen. Die mietrechtliche Prüfung kann ein Mieterverein oder eine anwaltliche Beratung übernehmen.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 558 BGB, § 558b BGB, § 22 SGB II und § 27 WoGG.
GESOBAU: Damit Ihre Miete bezahlbar bleibt – Leistbarkeitsversprechen und Antragsverfahren.
rbb24: Mieten für rund 90.000 landeseigene Wohnungen steigen, September 2026.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: Landeseigene Wohnungsunternehmen und Kooperationsvereinbarung.