So bekommst Du einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung

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In vielen Städten ist bezahlbarer Wohnraum knapp, während die Mieten zugleich steigen. Sozialwohnungen sollen Menschen entlasten, die sich eine Wohnung zu marktüblichen Preisen nicht oder nur schwer leisten können. Damit diese geförderten Wohnungen nicht nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden, braucht es einen Nachweis: den Wohnberechtigungsschein, meist kurz WBS genannt.

Erst mit diesem Dokument kannst Du Dich überhaupt wirksam auf viele Sozialwohnungen bewerben – und Vermieterinnen, Vermieter oder Wohnungsunternehmen dürfen die Wohnung in der Regel nur an Haushalte vermieten, die diese Berechtigung belegen können.

Was der WBS ist – und was er nicht ist

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung. Er bestätigt, dass Dein Haushalt die Voraussetzungen erfüllt, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.

Wichtig ist dabei: Der WBS ist keine Wohnungsvermittlung und keine Garantie, dass Du kurzfristig eine Wohnung bekommst. Er ist vielmehr die Eintrittskarte in einen Teilmarkt, der ansonsten verschlossen bleibt. In vielen Regionen wird er bei Vertragsabschluss verlangt, weil Vermietende gegenüber Förderstellen nachweisen müssen, dass die Wohnung korrekt belegt wird.

Je nach Bundesland und Kommune tauchen unterschiedliche Bezeichnungen auf. In Hannover zum Beispiel wird häufig vom „B-Schein“ gesprochen. Inhaltlich geht es um den gleichen Nachweis: Du erfüllst die Bedingungen, die die Förderung der Wohnung voraussetzt.

Wer einen WBS bekommen kann

Grundsätzlich kann jede volljährige Person einen WBS beantragen, wenn die Einkommensvoraussetzungen eingehalten werden und die Haushaltsverhältnisse passen. Entscheidend ist nicht nur Dein Einkommen allein, sondern das Gesamteinkommen des Haushalts, der die Wohnung beziehen soll. Zum Haushalt zählen dabei die Personen, die mit Dir auf Dauer in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben oder leben sollen. Welche Konstellationen im Detail berücksichtigt werden, ist rechtlich festgelegt und wird bei der Antragstellung geprüft.

Daneben ist aber auch der Lebensmittelpunkt wichtig: Der WBS wird von der zuständigen Stelle am Ort ausgestellt und ist an regionale Zuständigkeiten gebunden. Außerdem verlangen viele Behörden, dass Du die Wohnung tatsächlich als dauerhaften Wohnsitz nutzen willst, nicht nur vorübergehend.

Die Einkommensgrenze entscheidet – und sie ist nicht überall gleich

Der häufigste Grund für Unsicherheit ist die Einkommensfrage. Viele glauben, es gebe eine bundesweit einheitliche Zahl. Tatsächlich legen die Bundesländer die Grenzen im Rahmen der Regeln der Wohnraumförderung selbst fest. Das führt dazu, dass sich die Voraussetzungen je nach Bundesland spürbar unterscheiden können und auch politische Anpassungen vorkommen.

In Niedersachsen wurden die Einkommensgrenzen beispielsweise in den vergangenen Jahren angehoben, um mehr Haushalten den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu ermöglichen. Kommunen veröffentlichen dazu oft konkrete Orientierungswerte. Hannover stellt etwa nachvollziehbar dar, dass sich die rechnerische Einkommensgrenze nach Haushaltsgröße und Einkommensart unterscheidet und deshalb unterschiedliche Bruttojahreseinkommen als grobe Orientierung herangezogen werden. Das ist praktisch, weil viele Antragstellende sonst kaum einschätzen können, ob sie im Rahmen liegen.

Aber: Es wird nicht einfach das aktuelle Monatsgehalt multipliziert. Je nach Einkommensart, Abzügen und Nachweisen wird ein Jahreseinkommen ermittelt, und es wird geprüft, welche Einkünfte zu berücksichtigen sind und welche nicht. Genau an dieser Stelle passieren viele Fehler, etwa weil Unterlagen fehlen, Zeiträume nicht stimmen oder Zahlungen falsch eingeordnet werden.

Normale und erweiterte Berechtigung – warum es mehr als eine Grenze geben kann

In vielen Bundesländern gibt es nicht nur eine einzige Einkommensgrenze. Neben der „normalen“ Grenze existieren teils erweiterte Varianten, die Haushalten mit etwas höherem Einkommen den Zugang zu bestimmten geförderten Wohnungen eröffnen.

Das kann beispielsweise dann relevant sein, wenn Wohnungen in einem Fördersegment vermietet werden, das bewusst breiter geöffnet ist, um Durchmischung zu erreichen oder weil bestimmte Bestände sonst schwer vermietbar wären. Ob und wie diese Varianten bei Dir vor Ort umgesetzt sind, erfährst Du verbindlich bei der zuständigen Stelle – in Hannover taucht diese Unterscheidung auch in den Formularen auf.

Welche Wohnungsgröße Dir mit dem WBS zusteht

Der WBS legt nicht nur fest, ob Du berechtigt bist, sondern auch, wie groß die geförderte Wohnung sein darf. Dahinter steckt der Gedanke, dass knapper Wohnraum bedarfsgerecht verteilt werden soll.

In Hannover ist das sehr konkret geregelt: Für eine Person gilt eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern, für zwei Personen 60 Quadratmeter, für drei Personen 75 Quadratmeter; für jede weitere Person erhöht sich die zulässige Wohnfläche um 10 Quadratmeter. In besonderen Fällen können größere Flächen möglich sein, etwa wenn persönliche oder berufliche Gründe dies plausibel machen oder wenn eine besondere Härte vorliegt. Solche Ausnahmen müssen begründet und geprüft werden.

Dringlichkeit, besondere Lebenslagen und geförderte Zielgruppen

Geförderter Wohnraum ist nicht immer „für alle Berechtigten gleich“. Manche Wohnungen werden gezielt für bestimmte Gruppen gefördert, zum Beispiel für Alleinerziehende oder Menschen mit Rollstuhlbedarf.

Dann muss der WBS zusätzlich ausweisen, dass Du zu dieser Gruppe gehörst. Darüber hinaus gibt es in vielen Kommunen die Möglichkeit einer Dringlichkeitsbewertung, wenn die Wohnsituation besonders belastend ist – etwa bei drohender Wohnungslosigkeit oder schwerer gesundheitlicher Situation. Diese Einstufung kann die Chancen bei der Vergabe verbessern, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche.

Wo Du den WBS beantragst – und warum die Zuständigkeit zählt

Zuständig ist in der Regel die Kommune oder der Landkreis, häufig das Wohnungsamt, teils auch eine andere Fachstelle. Entscheidend ist, wo Du wohnst oder wo die konkrete geförderte Wohnung liegt, die Du beziehen möchtest.

Wenn Du beispielsweise im Stadtgebiet Hannover wohnst oder in eine bestimmte geförderte Wohnung dort ziehen willst, kannst Du den Antrag in Hannover stellen. Geht es dagegen um einen allgemeinen WBS ohne konkrete Wohnung, wird oft die „Heimatgemeinde“ zuständig sein.

Ein Punkt, der immer wieder übersehen wird: In Niedersachsen gilt der dort ausgestellte WBS nur für Wohnungen in Niedersachsen. Wenn Du in ein anderes Bundesland umziehen willst, reicht dieser Nachweis in der Regel nicht aus; dann brauchst Du das entsprechende Verfahren am neuen Wohnort.

Welche Unterlagen Du brauchst – und warum Vollständigkeit über Tempo entscheidet

Die Behörden prüfen zwei Dinge: wer zum Haushalt gehört und ob das Haushaltseinkommen im zulässigen Rahmen liegt. Entsprechend drehen sich die Unterlagen um Identität, Haushaltszusammensetzung und Einkommensnachweise. Üblich sind Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder, Nachweise zu Familienstand und Kindern, gegebenenfalls Aufenthaltsrecht, und vor allem Einkommensunterlagen über einen längeren Zeitraum. In Hannover wird dafür ausdrücklich auf Einkommensunterlagen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung abgestellt.

Wer Leistungen bezieht, braucht die entsprechenden Bescheide. Wer selbstständig ist, muss die Einkommenssituation anders belegen als Beschäftigte, häufig über Steuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder vergleichbare Nachweise.

Aus Verwaltungssicht ist das der kritische Punkt: Unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen verzögern das Verfahren oder führen dazu, dass der Antrag zurückkommt. Praktisch heißt das für Dich: Je sauberer Du die Unterlagen vorbereitest, desto schneller kann entschieden werden.

Gebühren und Bearbeitungszeit: Was realistisch ist

Ein WBS ist in vielen Städten gebührenpflichtig. Die Höhe variiert regional. In Hannover wird in den Antragsunterlagen eine Gebühr genannt, außerdem wird dort darauf hingewiesen, dass ohne Zahlung keine Ausstellung möglich ist und dass die Gebühr auch dann fällig sein kann, wenn der Antrag zurückgezogen oder abgelehnt wird. Solche Details sind unangenehm, aber wichtig, weil sie für Deine Planung zählen.

Bei der Bearbeitungsdauer lohnt ein realistischer Blick: Häufig wird von einigen Wochen ausgegangen, in größeren Städten kann es länger dauern. Wer in absehbarer Zeit umziehen muss, sollte daher nicht erst mit dem Antrag beginnen, wenn schon die Wohnungssuche läuft. Denn ohne gültigen WBS scheitern viele Besichtigungen spätestens beim Vermietungsprozess.

Wie lange der WBS gilt – und was nach Ablauf passiert

Rechtlich ist der WBS in der Regel auf ein Jahr befristet. Das bedeutet: Du kannst ihn ab Ausstellungsdatum zwölf Monate nutzen, um eine passende geförderte Wohnung zu finden und den Nachweis bei Vertragsabschluss vorzulegen.

Wenn Du innerhalb dieser Zeit keine Wohnung findest, musst Du neu beantragen. Nach dem Einzug in eine Sozialwohnung ist eine Verlängerung üblicherweise nicht erforderlich – relevant wird ein neuer WBS erst wieder, wenn Du erneut in eine andere geförderte Wohnung ziehen willst.

Mit WBS eine Wohnung finden: Was sich in der Praxis bewährt

Mit dem WBS in der Hand beginnt der zweite Teil, der oft unterschätzt wird: die eigentliche Suche. Viele Kommunen vermitteln nicht jede geförderte Wohnung selbst. In Hannover wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch private Vermietende, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften den Nachweis verlangen, selbst wenn die Stadt die Wohnung nicht aktiv zuteilt.

Das heißt für Dich: Du solltest parallel auf Portalen suchen, direkt bei Wohnungsunternehmen nachfragen und darauf achten, wie Wohnungen gekennzeichnet sind. Häufig steht in Anzeigen schlicht „WBS erforderlich“.
Dabei hilft ein klarer Blick auf die Passgenauigkeit: Wenn Dein WBS eine bestimmte Haushaltsgröße und Wohnungsgröße abbildet, muss die Wohnung dazu passen. Eine zu große Wohnung scheitert oft an der Bindung, selbst wenn Vermietende grundsätzlich offen wären.

Typische Fehler – und wie Du sie vermeidest

Viele Ablehnungen oder Verzögerungen haben nichts mit fehlender Berechtigung zu tun, sondern mit formalen Problemen. Häufig fehlen Einkommensnachweise einzelner Haushaltsmitglieder, Zeiträume sind nicht lückenlos, oder Bescheide sind veraltet.

Auch Änderungen während der Bearbeitung können schwierig werden: Wenn sich die Haushaltszusammensetzung ändert, etwa durch Trennung, Geburt oder Einzug einer weiteren Person, muss das in der Regel sofort in die Prüfung einfließen. Ebenso heikel ist ein geplanter Umzug über Landesgrenzen, weil dann neue Zuständigkeiten und andere Einkommensgrenzen greifen.

Ein weiterer Punkt ist die Verwechslung von „allgemeinem“ WBS und Bescheinigungen, die auf eine konkrete Wohnung zugeschnitten sind. Mancher WBS ist wohnungsbezogen ausgestellt, andere gelten allgemeiner. Welche Variante Du brauchst, hängt davon ab, wie die Vergabe bei Dir organisiert ist und ob Du bereits eine konkrete Wohnung in Aussicht hast.

Ein Beispiel aus der Praxis

In Hannover sucht Jana (34) nach der Trennung von ihrem Partner mit ihrem Sohn (6) eine neue Wohnung. Ihre aktuelle Miete frisst inzwischen einen großen Teil ihres Einkommens, und die Kündigungsfrist läuft bald ab. Sie hört von einer Wohnungsanzeige, in der „WBS erforderlich“ steht, und beantragt deshalb beim Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein.

Jana reicht ihren Personalausweis, die Meldebescheinigung, die Geburtsurkunde ihres Sohnes und die Unterlagen zu ihrem Einkommen ein, weil für die Prüfung das Haushaltseinkommen zählt und nachvollziehbar belegt werden muss. Einige Tage später meldet sich die Behörde, weil ein Nachweis fehlt: Jana hat zwar ihre aktuellen Gehaltsabrechnungen abgegeben, aber nicht die vollständigen Unterlagen über den geforderten Zeitraum. Sie ergänzt die fehlenden Abrechnungen, zahlt die Gebühr und erhält den WBS für einen Zwei-Personen-Haushalt, der die passende Wohnungsgröße abbildet.

Mit dem Dokument kann Jana sich nun gezielt auf geförderte Wohnungen bewerben. Bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft wird sie zu einer Besichtigung eingeladen; dort fragt man vor Vertragsabschluss ausdrücklich nach dem gültigen WBS, weil die Wohnung nur an berechtigte Haushalte vermietet werden darf. Zwei Wochen später bekommt Jana die Zusage, legt den WBS im Original vor und unterschreibt den Mietvertrag. Ohne den Schein wäre sie spätestens in diesem Schritt aus dem Verfahren gefallen – obwohl sie die Wohnung eigentlich bezahlen könnte.

Fazit: Der WBS ist der Schlüssel – die Wohnungssuche bleibt

Ein Wohnberechtigungsschein ist oft die Voraussetzung, um überhaupt Zugang zu einer Sozialwohnung zu bekommen. Wer die Einkommensprüfung versteht, die Haushaltsverhältnisse sauber darstellt und die Unterlagen vollständig einreicht, hat gute Chancen, den WBS zügig zu erhalten. Aber der Schein allein löst das Wohnungsproblem nicht.

Er erweitert Deine Möglichkeiten, ersetzt jedoch nicht die aktive Suche, die Kontaktaufnahme zu Vermietenden und die Geduld, die der Markt vielerorts verlangt.

Quellen

Landeshauptstadt Hannover, Service-Portal: „Wohnberechtigungsschein ‘B-Schein’“ (Angaben zu Zweck, Zuständigkeit, Wohnungsgrößen und Geltung in Niedersachsen), Landeshauptstadt Hannover: „Einkommensgrenzen“ (Orientierungswerte und Erläuterungen zur Einkommensgrenze nach NWoFG).