Krankengeld gibt es fรผr bis zu 72 Wochen, wenn Betroffene weiterhin krankgeschrieben sind, der Arbeitgeber aber nach sechs Wochen den Lohn nicht weiter zahlt. Das Krankengeld ist daran gebunden, dass die Betroffenen ihrer Berufstรคtigkeit in der Zeit nicht nachgehen, in der die Kasse zahlt.
Wie sieht das jetzt bei einem Minijob aus, den die Betroffenen zusรคtzlich zu ihrem Hauptberuf ausรผben? Dรผrfen Sie in diesem tรคtig sein, wรคhrend Sie Krankengeld beziehen oder erlischt damit der Anspruch auf diese Leistung?
Mit Krankengeld finanziell schlechter gestellt
Im Unterschied zu den sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber den vollen Lohn weiterzahlt, liegt das Krankengeld nur noch bei maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Sie haben also in jedem Fall einen finanziellen Verlust von mindestens zehn Prozent des monatlichen Einkommens.
Mit einem Minijob kรถnnten Sie diese Lรผcke kompensieren. Geht das aber, ohne dass die Krankenkasse sich weigert, zu zahlen?
Krankschreibung bezieht sich auf den Hauptberuf
Wenn Sie medizinisch krankgeschrieben werden, gilt dies in der Regel fรผr ihren Hauptberuf. Wenn Sie einem bestehenden Nebenjob auch bei Krankschreibung nachgehen kรถnnen, ohne dass ihre Gesundheit leidet, dann gilt dies auch bei Krankengeld.
Krankenkasse kann Krankengeld nicht generell verweigern
Rechtlich relativ sicher ist es, wenn Sie den Minijob bereits vor dem Bezug des Krankengeldes ausรผbten, und dies auch wรคhrend Sie im Hauptberuf krankgeschrieben waren. Ihre Situation hat sich nicht geรคndert, weil die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in das Krankengeld der Versicherung รผbergeht.
Die Krankenkasse hat hier erst einmal keine Handhabe, Krankengeld zu verweigern, weil Sie weiter dem Minijob nachgehen. Generell gilt das auch, wenn Sie wรคhrend des Krankengeldbezugs einen neuen Minijob aufnehmen.
Krankenkassen schauen genau hin
Krankenkassen sind beim langfristigen Auszahlen von Krankengeld allerdings nicht groรzรผgig, sondern schauen genau hin, denn das Krankengeld kostet sie eine Menge. Besonders, wenn Sie einen Minijob ausรผben, der in Richtung ihres Hauptjobs geht, wird die Krankenkasse diesen wahrscheinlich kritisch beรคugen.
Nehmen wir zum Beispiel an, Sie arbeiten im Hauptberuf als Handwerker, sind krankgeschrieben und im Minijob auf dem Bau tรคtig. Oder Sie sind krankgeschrieben wegen einer allgemeinen Angststรถrung, arbeiten im Minijob jedoch als Event-Veranstalter.
Krankheit kรถnnte infrage gestellt werden
Dann kรถnnte die Krankenkasse sogar generell infrage stellen, ob Sie รผberhaupt arbeitsunfรคhig sind.
Die Versicherung kรถnnte eine รberprรผfung ihrer Arbeitsfรคhigkeit im Hauptberuf verlangen oder eine Wiedereingliederung vorschlagen (zum Beispiel nach dem Hamburger Modell, mit anfangs reduzierter und spรคter gesteigerter Stundenzahl).
Sicherer stehen Sie da, wenn Sie als Minijob eine Beschรคftigung ausรผben, die mit der Krankschreibung im Hauptberuf nur wenig zu tun hat, und zum Beispiel ohne Belastung im Homeoffice geleistet werden kann.
Minijob ja oder nein?
Krankengeld-Bezieher dรผrfen also wรคhrend des Bezugs von Krankengeld einen Minijob ausรผben und kรถnnen sich damit finanziell entlasten. Sie sollten sich dabei jedoch, am besten durch individuelle Beratung bei Sozialverbรคnden oder Gewerkschaften, absichern, um mรถglichen รrger mit der Krankenkasse zu vermeiden.