Familien können sich ab 2027 auf eine weitere Erhöhung des Kindergeldes einstellen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das Kindergeld in zwei Schritten anzuheben und zugleich weitere steuerliche Entlastungen für Familien umzusetzen.
Fest steht bislang die Richtung: 2026 erhalten Eltern 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Ab 2027 soll eine erste Erhöhung folgen, bevor das Kindergeld 2028 nach den bisherigen Planungen auf voraussichtlich 272 Euro monatlich steigt. Damit würde sich die Leistung gegenüber 2026 um insgesamt 13 Euro pro Monat und Kind erhöhen.
Kindergeld soll ab 2027 erneut steigen
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro im Monat für jedes anspruchsberechtigte Kind. Gegenüber 2025 mit 255 Euro bedeutet das bereits eine Erhöhung um vier Euro. Einen Überblick über die bisherigen Änderungen finden Eltern in unserem Beitrag zu Kindergeld, Kinderfreibetrag und weiteren Familienleistungen ab 2026.
Die nächste Anpassung soll zum 1. Januar 2027 beginnen. Das Bundesfinanzministerium hat nach der Einigung der Koalition mitgeteilt, dass sowohl der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben werden sollen.
Beim Kindergeld ist eine Erhöhung in zwei Stufen vorgesehen. Bis 2028 soll der monatliche Betrag nach den bisherigen Angaben voraussichtlich 272 Euro erreichen. Die endgültigen Beträge sollen erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach Vorliegen der erforderlichen Berechnungsgrundlagen festgelegt werden.
Wie hoch wird das Kindergeld 2027?
Genau an diesem Punkt ist Vorsicht geboten. Stand 12. August 2026 gibt es noch keinen endgültig beschlossenen Monatsbetrag für 2027. Sicher ist lediglich, dass 2027 die erste von zwei geplanten Erhöhungsstufen einsetzen soll.
Deshalb wären Aussagen, nach denen das Kindergeld 2027 bereits definitiv 265, 266 oder einen anderen konkreten Betrag erreicht, derzeit verfrüht. Das Bundesfinanzministerium nennt bislang ausdrücklich den Zielwert von voraussichtlich 272 Euro im Jahr 2028, lässt die genaue Höhe der ersten Stufe aber noch offen.
| Jahr | Kindergeld pro Kind und Monat |
|---|---|
| 2026 | 259 Euro |
| 2027 | Erhöhung vorgesehen, genauer Betrag noch nicht endgültig festgelegt |
| 2028 | voraussichtlich 272 Euro |
Für Eltern ist diese Unterscheidung wichtig. Die politische Entscheidung zur Erhöhung steht, die genaue Verteilung des Anstiegs auf 2027 und 2028 kann sich im Gesetzgebungsverfahren aber noch verändern.
Bis 2028 wären es 156 Euro mehr Kindergeld im Jahr
Der bislang angekündigte Zielbetrag von 272 Euro würde gegenüber dem derzeitigen Kindergeld von 259 Euro ein Plus von 13 Euro pro Monat bedeuten. Bei einem Kind wären das 156 Euro zusätzlich im Jahr. Genauere Hintergründe zu dieser Rechnung haben wir bereits im Beitrag zur geplanten Kindergelderhöhung um insgesamt 156 Euro jährlich zusammengefasst.
Bei zwei Kindern würde die vollständige Erhöhung auf 272 Euro monatlich insgesamt 26 Euro mehr pro Monat bringen. Innerhalb eines Jahres wären das 312 Euro zusätzlich. Bei drei Kindern würde sich das Plus gegenüber 2026 auf 468 Euro jährlich summieren.
Diese Zahlen beschreiben allerdings den Unterschied zwischen dem derzeitigen Betrag von 259 Euro und dem für 2028 angekündigten Zielwert. Sie dürfen deshalb nicht mit der noch offenen Erhöhung allein für 2027 verwechselt werden.
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nicht dasselbe
Beim Kindergeld handelt es sich um eine monatliche Zahlung. Der Kinderfreibetrag wirkt dagegen über die Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch, ob die steuerliche Entlastung durch die Freibeträge günstiger ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld.
Eltern müssen sich daher normalerweise nicht vorab zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden. Bei höheren Einkommen kann die steuerliche Entlastung durch die Freibeträge stärker ausfallen. Das bereits erhaltene Kindergeld wird bei dieser Berechnung berücksichtigt.
Auch der Kinderfreibetrag soll ab 2027 weiter angepasst werden. Wie hoch die jeweiligen Freibeträge endgültig ausfallen, hängt ebenfalls von den weiteren gesetzlichen Entscheidungen und den Berechnungen zum steuerlich freizustellenden Existenzminimum ab.
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Was passiert bei Familien mit Bürgergeld oder anderen existenzsichernden Leistungen?
Für Familien, die existenzsichernde Sozialleistungen erhalten, bedeutet eine Kindergelderhöhung nicht automatisch, dass der komplette Mehrbetrag zusätzlich im Haushalt verbleibt. Kindergeld wird bei entsprechenden Leistungen grundsätzlich als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Eine höhere Kindergeldzahlung kann deshalb zu einer niedrigeren Zahlung aus einem anderen Leistungssystem führen.
Entscheidend ist immer die individuelle Berechnung. Eltern sollten nach einer Kindergelderhöhung daher nicht nur den Zahlungseingang der Familienkasse betrachten, sondern auch neue oder geänderte Leistungsbescheide prüfen.
Anders sieht es beim Wohngeld aus. Kindergeld gehört grundsätzlich nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen. Wie unterschiedliche Familienleistungen miteinander zusammenhängen können, zeigt unser Beitrag zu Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld.
Ab 2027 soll Kindergeld teilweise sogar ohne Antrag gezahlt werden
Parallel zur geplanten Erhöhung wird auch das Verfahren nach der Geburt eines Kindes verändert. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 die Einführung eines antragslosen Kindergeldes beschlossen. Die praktische Umsetzung soll nach den bisherigen Planungen im Laufe des Jahres 2027 schrittweise beginnen.
Zunächst sollen Familien profitieren, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhalten und ein weiteres Kind bekommen. Die Familienkasse kann in diesen Fällen auf bereits vorhandene Angaben zurückgreifen und das neugeborene Kind in das bestehende Verfahren aufnehmen.
Später im Jahr 2027 soll die automatische Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen auch beim ersten Kind möglich werden. Dafür müssen unter anderem eine geeignete Kontoverbindung sowie die erforderlichen Angaben über den Wohn- und Beschäftigungsstatus vorhanden sein.
Nicht jede Familie wird deshalb sofort vollständig vom bisherigen Antrag befreit. Welche Eltern weiterhin selbst tätig werden müssen, erklären wir ausführlicher im Beitrag Kindergeld 2027: Diese Eltern bekommen das Kindergeld nicht automatisch.
Wann steht der genaue Betrag für 2027 fest?
Der genaue Kindergeldbetrag für 2027 muss noch gesetzlich festgelegt werden. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Höhe der geplanten Anpassungen im weiteren Verfahren endgültig zu beziffern.
Für Familien bedeutet das, dass sie bei ihrer Haushaltsplanung vorerst weiterhin mit den sicher bekannten 259 Euro pro Kind und Monat rechnen sollten. Der angekündigte Anstieg ab 2027 kann zwar erwartet werden, ein bestimmter zusätzlicher Monatsbetrag sollte aber noch nicht fest eingeplant werden.
Der Zielwert für 2028 ist bereits deutlich konkreter: Nach den bisherigen Planungen soll das Kindergeld dann voraussichtlich 272 Euro im Monat je Kind erreichen. Auch dieser Betrag muss allerdings noch durch die endgültige gesetzliche Regelung abgesichert werden.
Beispiel aus der Praxis: Familie mit zwei Kindern
Eine Familie mit zwei Kindern erhält 2026 insgesamt 518 Euro Kindergeld im Monat. Wie viel sie 2027 genau erhält, lässt sich derzeit noch nicht seriös berechnen, weil der Betrag der ersten Erhöhungsstufe noch fehlt.
Erreicht das Kindergeld 2028 wie angekündigt 272 Euro je Kind, bekommt die Familie monatlich 544 Euro. Gegenüber 2026 wären das 26 Euro mehr im Monat und 312 Euro mehr im Jahr.
Für die Familie können damit beispielsweise ein Teil der Kosten für Schulmaterial, Kleidung, Vereinsbeiträge oder Fahrkarten aufgefangen werden. Für 2027 sollte sie mit einer solchen Rechnung jedoch warten, bis der Gesetzgeber die erste Erhöhungsstufe in Euro festgelegt hat.




