Hartz IV Überprüfungsanträge zu Kosten der Unterkunft
Celle. Bekanntlich hatte der Landkreis Celle als Träger der Kosten der Unterkunft seit Einführung des SGB II die "Angemessenheit" der Wohnungskosten zu niedrig angesetzt. Viele, die in der Vergangenheit nicht die volle Miete erstattet bekamen, haben daraufhin Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gestellt. Der Landkreis fordert jetzt regelmäßig von den Antragsteller Nachweise wie Kontoauszüge oder Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen. Wir halten dieses Ansinnen für äußerst problematisch, denn die Absicht scheint zu sein: Wo die "Nachweise" nicht vorgelegt werden, wird der Überprüfungsantrag zurückgewiesen.
Reagieren könnten die so Aufgeforderten wie folgt: Wer Kontoauszüge oder Quittungen gut sortiert aufbewahrt hat, kann diese einreichen. Wer die Unterlagen nicht aufgehoben hat (oder das Vorgehen des Landkreises vom Grundsatz her in Frage stellt), sollte die Aufforderung des Landkreises schriftlich zurückweisen. Etwa so: "Ihre Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen, ist unzulässig. Ich weise darauf hin, dass Mitwirkungspflichten lediglich dann verletzt werden können, wenn entsprechende Unterlagen, die Ihnen nicht bekannt sind und zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich sind, nicht vorliegen. Dies ist vorliegend eindeutig nicht der Fall.
Es gibt keinerlei Zweifel daran, dass Ihre Bescheide in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und der Heizkosten offensichtlich fehlerhaft sind und somit von Anfang an falsch waren und nach § 44 SGB X, wie schon wiederholt beantragt, dementsprechend in vollem Umfange rückwirkend aufzuheben sind. Sämtliche dafür erforderlichen Daten liegen Ihnen vor." (Erwerbslosen Initiative Celle, 02.11.2008)
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