Strikte Hartz IV Regeln und Drangsalierungen bedrängen vor allem ostdeutsche Sozialgerichte
Die Sozialgerichte stöhnen; vor den Gerichten wird über jeden Kleinbetrag verhandelt, weil sich Ämter immer wieder quer stellen. Viele Hartz IV Betroffene kennen durch die unermüdliche Beratung im Internet und in den Beratungstellen sehr genau ihre Rechte. Im Gegensatz zu vielen Sachbearbeitern in Ämtern. Hier herrscht ein enormer Kostendruck seitens der Städte und Gemeinden, den die Mitarbeiter in den Argen und Jobcentern an die ALG II Antragsteller weiter geben, oftmals jedoch rechtswidrig.
Das Ergebnis ist sehr schnell nachvollziehbar. Allein im Bundesland Thüringen stieg die Anzahl der Klagen an den Sozialgerichten laut des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahr (Vergl. 2007-2008) um 25 Prozent. In Sachsen-Anhalt um 18, in Mecklenburg- Vorpommern um 17 Prozent, in Brandenburg um 15 Prozent und in Sachsen um immerhin 13 Prozent. Bei 52 Prozent wurde der Klage statt gegeben oder konnte zumindestens ein Teilerfolg erzielt werden.
Aber auch in den westdeutschen Sozialgerichten reißt die Klageflut noch immer nicht ab. Allein in Niedersachsen stieg die Anzahl der Klagen um 11 Prozent im Gegensatz zum Jahr 2007. In Berlin wurden beispielsweise allein bis Juli 2009 rund 70.000 Klagen neue Klagen an den Sozialgerichten eingereicht. Bundesweit stieg die Klagewelle um 6 Prozent. Das macht allein 369.300 Verfahren. (15.10.2009)
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