Hartz IV: Mutter friert mit Baby ohne Heizung

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Mittlerweile wurde das Gas abgestellt weil Jobcenter nicht zahlen will

30.09.2013

Eine 21-jährige Frau aus Goch in Nordrhein-Westfalen sitzt derzeit mit ihrem vier Monate alten Baby und dem Vater des Kindes im Kalten. Obwohl die Frau rechtzeitig einen Antrag auf Hartz IV gestellt hat, zahlt das Jobcenter nicht. Die Folge: kein Geld für Heizung und Warmwasser. Die Zeitung „WAZ“ sprach mit der jungen Frau über die unzumutbare Situation.

Junge Familie muss ohne Warmwasser und Heizung auskommen
Im Februar stellte die 21-Jährige hochschwanger in Begleitung ihrer Schwiegermutter einen Antrag auf Hartz IV beim zuständigen Jobcenter. Da sich der Vater des Kindes noch in der Tischler-Ausbildung befindet, reicht das Geld der kleine Familie hinten und vorne nicht. Das Jobcenter behauptete jedoch, keinen Antrag erhalten zu haben. Da ein Stempel auf den Unterlagen fehlte, konnte die jungen Mutter nicht das Gegenteil beweisen.

Mittlerweile ist das Geld so knapp, dass weder Miete noch Rechnungen für Strom oder Gas gezahlt werden können, so dass Schulden über rund 5.000 Euro aufgelaufen sind. Der Energieversorger hat aufgrund offener Rechnungen das Gas abgestellt. In der Wohnung gibt es weder Heizung noch Warmwasser – ein unzumutbare Situation vor allem mit einem Baby. Wie die 21-Jährige der Zeitung erzählt, muss sie mit dem Zug zu ihren Schwiegereltern nach Weeze fahren, wenn sie ihre kleine Tochter baden möchte.

Die Familie wandte sich an den Kevelaerer „Verein Selbsthilfe“. Der Sozialberater Joachim Schneider kümmert sich seitdem um den Fall. Seiner Meinung nach dürfte es die Schulden gar nicht geben, denn das Jobcenter hätte dem Hartz IV-Antrag zustimmen müssen. Nachdem die Behörde den ersten Antrag nach eigenen Angaben nicht erhalten hat, stellt die 21-Jährige erneut sogar mehrere Anträge. Ab dem 16. Juli hat sie einen Nachweis darüber. Dennoch weigert sich das Amt weiterhin zu zahlen mit der Begründung, dass die Familie nicht hilfebedürftig sei. Daraufhin reichte die junge Frau Klage beim Sozialgericht Duisburg ein. Sie gewann das Eilverfahren, so dass sie bis zur Hauptverhandlung, in der die Höhe der Leistungen endgültig festgelegt wird, monatlich 191,12 Euro bekommen muss. Da das Amt Widerspruch eingelegt hat, wird der Fall nun vorm Landessozialgericht Essen verhandelt. (ag)

Bild: Haasamatz / pixelio.de

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