Die Bundesregierung will Sozialausgaben senken – und plant dabei selbst zusätzliche Ausgaben beim Grundsicherungsgeld ein. Während der Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag gestrichen werden soll, erwartet sie dadurch jährlich 150 Millionen Euro Mehrkosten im SGB II. Gleichzeitig soll eine andere Berechnung der Regelsätze die Ausgaben drücken.
Diese Pläne kommen nun in eine öffentliche Sachverständigenanhörung: Der Haushaltsausschuss hat dafür den 12. Oktober 2026 von 15 bis 17 Uhr angesetzt. Für Betroffene geht es um mehr als Haushaltszahlen: zur Debatte stehen die künftige Anpassung ihrer Leistungen und die finanzielle Absicherung einkommensschwacher Familien.
Anhörung steht fest – beschlossen ist die Reform damit nicht
Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Bundestag ist der vollständige Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, Bundestagsdrucksache 21/7860. Die Sitzung findet im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt und wird im Internetangebot des Bundestages übertragen.
450 Millionen Euro sparen – 150 Millionen Euro anderswo ausgeben
Beim Kinderzuschlag will die Bundesregierung den enthaltenen Sofortzuschlag abschaffen und dadurch rund 450 Millionen Euro jährlich einsparen. Zugleich veranschlagt sie als Folge dieser Änderung jährlich 150 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben beim Grundsicherungsgeld. Beide Beträge stehen ausdrücklich im Regierungsentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027.
Damit kehrt rechnerisch ein Drittel der Einsparung beim Kinderzuschlag als zusätzliche Ausgabe im SGB II zurück. Bezogen allein auf diese beiden Positionen verbleiben 300 Millionen Euro Entlastung. Das ist keine Gesamtbilanz des Gesetzes, sondern zeigt die Wechselwirkung dieser beiden Leistungen.
Kürzung der Familien führt zu Mehrausgaben der Jobcenter
Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem Einkommen helfen, ihren Lebensunterhalt ohne ergänzende Grundsicherungsleistungen zu decken. Wird diese Unterstützung kleiner, kann die bisherige Haushaltsrechnung scheitern. Die eingeplanten SGB-II-Mehrausgaben lassen sich deshalb als Hinweis verstehen, dass die Regierung mit zusätzlichen oder höheren Ansprüchen im Grundsicherungssystem rechnet.
Für betroffene Eltern wäre das mehr als ein Wechsel der auszahlenden Stelle. Sie müssten gegebenenfalls ergänzende Leistungen beim Jobcenter beantragen und ihre finanzielle Situation dort prüfen lassen. Hinter einer Einsparung im Familienhaushalt des Bundes kann damit zusätzliche Abhängigkeit von der Grundsicherung stehen.
Betroffen ist ein Zuschlagsbestandteil von monatlich 25 Euro je Kind; über zwölf Monate sind das rechnerisch 300 Euro. Warum daraus nicht automatisch für jede Familie derselbe Auszahlungsverlust gegenüber 2026 folgt, erläutert der Beitrag Kinderzuschlag 2027: Was die geplante Streichung für Familien bedeutet.
Regelsatz-Reform soll weitere 78 Millionen Euro einsparen
Daneben soll die Fortschreibung der Regelbedarfe wieder einstufig erfolgen. Die zusätzliche Berechnungsstufe, die jüngere Preissteigerungen berücksichtigt, würde entfallen. Bestehen bleiben soll ein Mischindex aus Preis- und Nettolohnentwicklung.
Gegenüber dem bisherigen Verfahren kalkuliert die Bundesregierung im SGB II mit jährlich rund 78 Millionen Euro geringeren Ausgaben. Diese Summe beschreibt den Abstand zur bisherigen Berechnung, nicht eine bereits feststehende Kürzung jedes einzelnen Zahlbetrags. Die Hintergründe erläutert auch der Beitrag zur drohenden Nullrunde bei der Grundsicherung 2027.
Der Regelsatz 2027 steht damit noch nicht fest
Der Entwurf unterscheidet ausdrücklich zwischen der Änderung des Berechnungsverfahrens und der späteren Festsetzung der Regelbedarfe. Erst diese Festsetzung soll die tatsächlichen Haushaltswirkungen auslösen. Einen verlässlich feststehenden Eurobetrag für den Regelsatz 2027 liefern die genannten Einsparungen deshalb nicht.
Politisch bleibt eine unbequeme Frage: Wie sinnvoll ist eine Kürzung beim Kinderzuschlag, wenn ein Teil der Entlastung durch zusätzliche Grundsicherungsausgaben wieder aufgezehrt wird? Die Anhörung bietet Gelegenheit, diese Folgen öffentlich zu prüfen. Für Familien zählt schließlich, ob ihr Einkommen reicht – nicht, in welchem Haushaltstitel ihre Unterstützung verbucht wird.
Drei Fragen und Antworten
Ist die Reform bereits beschlossen?
Nein, die angesetzte Anhörung ist ein Verfahrensschritt zum Regierungsentwurf. Sie findet am 12. Oktober 2026 von 15 bis 17 Uhr statt und ersetzt keinen Gesetzesbeschluss.
Bedeuten die 150 Millionen Euro höhere Regelsätze?
Nein. Die Bundesregierung erwartet diese Mehrausgaben als Folge der geplanten Streichung des Sofortzuschlags beim Kinderzuschlag, nicht als pauschale Leistungserhöhung.
Wie hoch wird der Regelsatz 2027?
Das lässt sich aus diesem Entwurf und seinen Haushaltsschätzungen noch nicht verbindlich beantworten. Die konkrete Höhe muss gesondert festgelegt werden.




