Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bereits deutlich strengere Regeln. Doch Union und SPD hatten sich darüber hinaus auf weitere Schritte gegen Sozialleistungsmissbrauch verständigt – und genau diese Vorhaben sorgen nun für einen offenen Streit innerhalb der Bundesregierung.
Der CDU-Abgeordnete Christian von Stetten wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, die weiteren Änderungen seit Monaten aufzuhalten. Die SPD weist den Vorwurf zurück und verweist darauf, dass die geplanten Eingriffe rechtlich, technisch und beim Datenschutz sauber vorbereitet werden müssten.
Für Bezieher von Grundsicherung ist deshalb vor allem eine Frage wichtig: Was ist bereits Gesetz, welche weitere Verschärfung ist tatsächlich vereinbart und was ist derzeit lediglich politische Forderung?
Union erhöht den Druck auf Arbeitsministerin Bas
Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Christian von Stetten, verschärfte den Ton am 11. September 2026 erheblich. Gegenüber der „Bild“ bezeichnete er Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas als „nicht mehr tragbar“ und warf ihr vor: „Seit Monaten blockiert sie die Reformen, die unser Land so dringend braucht.“
Von Stetten bezog sich ausdrücklich auf einen von ihm als zweiten Teil der Grundsicherungsreform bezeichneten Reformkomplex. Dabei geht es insbesondere um zusätzliche Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch und um einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden.
Die Auseinandersetzung reicht damit inzwischen weit über eine technische Änderung des Sozialgesetzbuchs hinaus. Die Geschwindigkeit weiterer sozialpolitischer Verschärfungen ist zu einem Streitpunkt innerhalb der schwarz-roten Koalition geworden.
Klingbeil weist den Angriff auf Bas zurück
SPD-Chef, Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil reagierte bereits am 12. September auf die Attacke aus der CDU. Bei einem Auftritt in Celle fragte er: „Was soll das?“ und verlangte angesichts der schwierigen politischen Lage mehr Zusammenhalt innerhalb der Bundesregierung.
Klingbeil kritisierte zugleich den politischen Kurs einzelner Unionspolitiker. Er verwies darauf, dass rechnerisch im Bundestag neben der Koalitionsmehrheit auch eine Mehrheit von Union und AfD existiere, und stellte die Frage, wohin es Teile der CDU politisch ziehe.
Damit ist die Diskussion über die Grundsicherung inzwischen mit einem grundsätzlicheren Konflikt zwischen Union und SPD verbunden. Hinter den persönlichen Angriffen steht jedoch eine konkrete Vereinbarung, deren Umsetzung tatsächlich hinter dem ursprünglich genannten Zeitplan liegt.
Was mit der „zweiten Stufe“ überhaupt gemeint ist
Eine gesetzlich festgelegte Reform mit der offiziellen Bezeichnung „zweite Stufe der Grundsicherungsreform“ gibt es bislang nicht. Der Begriff beschreibt vielmehr weitere Vorhaben, auf die sich CDU, CSU und SPD nach der bereits beschlossenen Umgestaltung des Bürgergeldes verständigt haben.
Am 1. Juli 2026 vereinbarte der Koalitionsausschuss ein Paket mit insgesamt 34 Reformvorhaben. Arbeits- und Innenministerium sollten danach noch im Sommer gemeinsam einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs vorlegen und gesetzliche sowie weitere Maßnahmen vorbereiten.
Die Bundesregierung erklärte Anfang Juli ausdrücklich, dass die Umsetzung bis Ende 2026 vorgesehen sei. Einen fertigen weiteren Gesetzentwurf, der bereits im Bundestag beraten werden könnte, gibt es bislang jedoch nicht.
Der angekündigte Aktionsplan verspätet sich
Der ursprüngliche politische Fahrplan war deutlich ambitionierter. Nach den Vereinbarungen der Koalition sollten Bundesarbeitsministerium und Bundesinnenministerium den Aktionsplan noch im Sommer vorlegen.
Schon Ende August kritisierte Unionsfraktionsvize Günter Krings die Verzögerung. Das Arbeitsministerium erklärte daraufhin, gemeinsam mit dem Innenministerium weiter an dem Vorhaben zu arbeiten und die gesetzliche Umsetzung bis Ende 2026 anzustreben.
Damit ist die Reform nicht offiziell abgesagt. Der erste angekündigte Zeitplan für die Vorlage des Aktionsplans konnte jedoch nicht eingehalten werden.
Grundsicherung für Menschen mit Haftbefehl
Besonders umstritten ist der Umgang mit Menschen, nach denen mit einem offenen Haftbefehl gesucht wird. Nach derzeitiger Rechtslage bedeutet ein Haftbefehl nicht automatisch, dass Jobcenter oder Sozialämter die Leistungen einstellen.
Ein Grund dafür liegt darin, dass Fahndungsdaten und Daten der Sozialbehörden bislang nicht automatisch miteinander abgeglichen werden. Die Koalition will diese Lücke schließen und prüfen, unter welchen Voraussetzungen Leistungen künftig ausgeschlossen werden können.
Die Diskussion sollte allerdings nicht mit der Zahl aller offenen Haftbefehle gleichgesetzt werden. Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren 148.311 Personen zur Fahndung mit offenen Haftbefehlen erfasst, doch es ist nicht bekannt, wie viele dieser Menschen tatsächlich Grundsicherung beziehen.
Auch über mögliche Einsparungen liegen deshalb keine belastbaren Zahlen vor. Die Aussage, mehr als 100.000 gesuchte Personen würden gleichzeitig Grundsicherung erhalten, lässt sich aus den verfügbaren Daten nicht ableiten.
Warum ein pauschaler Leistungsausschluss rechtlich schwierig ist
Das Bundesarbeitsministerium verweist bei der Verzögerung unter anderem auf verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen. Eine Leistung zur Sicherung des Existenzminimums darf nicht ohne ausreichend bestimmte gesetzliche Voraussetzungen entzogen werden.
Hinzu kommt, dass Haftbefehle aus sehr unterschiedlichen Gründen ergehen können. Sie betreffen nicht ausschließlich Personen, die wegen schwerer Straftaten gesucht werden, sondern beispielsweise auch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen.
Auch der Status einer Fahndung kann sich kurzfristig ändern. Für einen automatisierten Datenaustausch muss deshalb geregelt werden, welche Informationen übermittelt werden, wann ein Leistungsträger reagieren darf und wie falsche Treffer korrigiert werden.
Weitere Datenabgleiche könnten wichtiger werden
Der geplante Aktionsplan betrifft nicht nur die öffentlich besonders stark diskutierten Haftbefehle. Die Bundesregierung will Strukturen des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs besser erkennen und den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden verbessern.
Bereits seit Juli baut die Bundesagentur für Arbeit ein Kompetenzzentrum gegen Leistungsmissbrauch auf. Weitere technische Schnittstellen und automatisierte Prüfungen könnten folgen, wenn der Aktionsplan schließlich beschlossen und gesetzlich umgesetzt wird.
Für reguläre Leistungsbezieher bedeutet ein verstärkter Datenabgleich nicht automatisch den Vorwurf eines Sozialbetrugs. Schon heute werden etwa Beschäftigungs- und Einkommensdaten mit Angaben gegenüber den Jobcentern abgeglichen, weshalb Änderungen bei Einkommen oder Beschäftigung möglichst schnell gemeldet werden sollten.
Mehr dazu lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Automatisierter Datenausgleich beim Grundsicherungsgeld“.
Die erste Grundsicherungsreform gilt längst
Der politische Streit darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die erste große Reform bereits umgesetzt wurde. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die bisher als Bürgergeld bezeichnete Geldleistung Grundsicherungsgeld und zahlreiche Regeln im SGB II wurden verschärft.
Dazu gehören strengere Mitwirkungspflichten, ein stärkerer Vermittlungsvorrang und härtere Folgen bei Pflichtverletzungen. Auch beim Vermögen, bei Wohnkosten und bei wiederholten Meldeversäumnissen gelten neue Vorgaben.
Bei einer Pflichtverletzung kann das Jobcenter inzwischen grundsätzlich 30 Prozent des entsprechenden Regelbedarfs mindern. Welche finanziellen Folgen das haben kann, erläutert Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag „Bei Grundsicherungsgeld drohen schnell 169 Euro weniger Leistungen“.
Besonders gravierende Folgen sind bei wiederholten versäumten Meldeterminen möglich. Dazu finden Betroffene weitere Informationen im Gegen-Hartz-Beitrag „Grundsicherung: Ab jetzt Dreimal plus eins Sanktionen der Jobcenter“.
Was bereits gilt und was noch geplant ist
| Vorhaben | Stand im September 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Neue Grundsicherung statt Bürgergeld | Seit 1. Juli 2026 in Kraft | Neue Pflichten, Sanktionen und weitere Änderungen im SGB II gelten bereits |
| 30-Prozent-Minderung bei Pflichtverletzungen | Bereits geltendes Recht | Jobcenter können Leistungen deutlich schneller kürzen |
| Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch | Noch nicht vollständig vorgelegt | Weitere gesetzliche und technische Änderungen sollen folgen |
| Datenaustausch bei offenen Haftbefehlen | Politisch vereinbart, Umsetzung offen | Sozial- und Sicherheitsbehörden sollen Informationen besser austauschen |
| Leistungsausschluss für bestimmte Gesuchte | Noch keine allgemein geltende Neuregelung | Rechtliche Voraussetzungen müssen erst geschaffen werden |
Die Verzögerung bedeutet noch keine Entwarnung
Für Leistungsbezieher ist deshalb eine Unterscheidung besonders wichtig. Aus dem aktuellen Koalitionsstreit folgt nicht, dass die geplanten Verschärfungen vom Tisch wären.
Das Arbeitsministerium hält weiterhin an einer Umsetzung des Aktionsplans bis Ende 2026 fest. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann und welche Änderungen tatsächlich ins SGB II oder SGB XII aufgenommen werden, hängt allerdings von den noch ausstehenden Entwürfen und dem anschließenden Gesetzgebungsverfahren ab.
Erst wenn konkrete Gesetzestexte vorliegen, lässt sich beurteilen, wer von einem Leistungsausschluss betroffen wäre und welche Möglichkeiten für Widerspruch oder gerichtlichen Rechtsschutz bestehen. Politische Ankündigungen allein ändern einen bestehenden Leistungsanspruch noch nicht.
Union und SPD streiten auch über die Richtung des Sozialstaats
Der Konflikt um Bärbel Bas zeigt zugleich, dass sich Union und SPD bei der weiteren Sozialstaatsreform zunehmend unter Druck setzen. Teile der Union verlangen schnellere und weitergehende Verschärfungen, während die SPD darauf besteht, Eingriffe rechtssicher auszugestalten.
Für Bezieher der Grundsicherung können diese politischen Unterschiede erhebliche praktische Folgen haben. Ein automatisierter Datenaustausch, zusätzliche Ausschlusstatbestände oder neue Kontrollmöglichkeiten würden unmittelbar in die Arbeit der Jobcenter und Sozialämter hineinwirken.
Die nächsten Wochen dürften deshalb zeigen, ob aus dem angekündigten Aktionsplan tatsächlich ein weiteres Gesetzespaket wird. Bis dahin gilt ausschließlich das bereits verabschiedete Grundsicherungsrecht.




