Petition: Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

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Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe

21.11.2013

Heute nun ist die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe auf der Bundestagswebseite freigeschaltet worden. Sie kann ab sofort mitgezeichnet werden. Zahlreiche Erwerbslosen-Initiativen, Inge Hannemann, Einzelpersonen, Die Linke sowie die Gegen-Hartz.de Redaktion rufen zur Unterzeichnung auf. Bis zum 18. Dezember 2013 müssen mindestens 50.000 Mitzeichnungen erreicht werden, damit der "offene Strafvollzug Hartz IV" endlich auch in einer Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags öffentlich skandalisiert werden kann.

Jetzt unterzeichnen: 50.000 Stimmen sind notwenig, damit sich der Bundestag mit diesem Anliegen beschäftigt
Die Petition von Inge Hannemann kann im Internet online mitgezeichnet werden: "Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII). Auch für diejenigen, die noch kein Passwort für eine Mitzeichnung einer öffentlichen online-Petitionen an den Deutschen Bundestag haben, geht das einfach. Hier trägt man sich einmalig ein. Damit sind auch zukünftig andere Petitionen unkompliziert mitzeichenbar. Auch das Petitionsforum ist nutzbar.

Statt per Internet kann auch schriftlich unterzeichnet werden
Die Petition von Inge Hannemann kann statt über das Internet auch schriftlich mitgezeichnet werden. Hier das Formular auf Inge Hannemanns Blog. Wichtig ist, dass das Formular mit allen notwendigen Angaben der UnterzeichnerInnen vollständig und gut leserlich ausgefüllt und bis zum 11. Dezember 2013 an die im Formular angegebene Anschrift postalisch übermittelt wird. Spätere Übermittlungen können zur Erreichung einer öffentlichen Anhörung zur Petition im Deutschen Bundestag nicht berücksichtigt werden. 
Achtung: Eine Doppelunterzeichnung schmälert das Ergebnis!

Los geht es also! Gegen den "offenen Strafvollzug Hartz IV"!

Der Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Die Begründung:
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht. (pm, Sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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