Hartz IV: Mietbescheinigung trotz Mietvertrag?

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DIE LINKE kritisiert das Jobcenter Wetterau: Mietbescheinigungen sind nicht gesetzeskonform
„Das Jobcenter Wetterau verlangt von seinen ‚Kunden‘ extra Mietbescheinigungen, auch wenn ein gültiger Mietvertrag vorliegt“, beanstandet Gabi Faulhaber, Kreistagsabgeordnete der Linken. „Dies ist nicht gesetzeskonform“.

DIE LINKE. verweist auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der im Januar 2014 dazu erklärte: Eine Mietbescheinigung des Vermieters vorlegen zu müssen sei eine Überschreitung der Mitwirkungspflicht. Für Hartz4-Empfänger/innen gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie für ein anderes Mietverhältnis auch. Die für einen Hartz4-Antrag erforderlichen Daten können in der Regel mit anderen Unterlagen – wie beispielsweise dem Mietvertrag oder der Nebenkostenabrechnung nachgewiesen werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit führte weiterhin an, dass ein/e Hartz4-Empfänger/in keinen Einfluss darauf hat, dass der Vermieter diese Bescheinigung auch ausfüllt. Damit ist die Erfüllung der Forderung des Jobcenters von der Kooperationsbereitschaft des Vermieters abhängig. Deshalb könne keine Mietbescheinigung verlangt werden.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit (19. Mai 2014) sprach Faulhaber den stellvertretenden Leiter des Jobcenters Wetterau auf diese Praxis an. Herr Wölfel erklärte, es gebe eine hausinterne Anweisung, keine Mietbescheinigungen zu verlangen. Der Linken liegen jedoch Kopien von Hartz4-Antragstellern vor, in denen sowohl ein Mietvertrag als auch eine Mietbescheinigung verlangt wird. Faulhaber fordert das Jobcenter auf, zukünftig auf die Mietbescheinigungen zu verzichten. (ag)

Bild. Sammy / pixelio.de