Dieser Hartz IV-Mehrbedarf für Warmwasser wird oft vergessen!

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Mehrbedarfspauschale für Warmwasser

Hartz IV Leistungsberechtigte haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Warmwasser, wenn das warme Wasser durch einen elektisch gespeisten Warmwasser-Boiler erwärmt wird. Doch eben jener Mehrbedarf wird oftmals durch die Jobcenter “vergessen”. Betroffene sollten daher ihren Hartz IV Bescheid kostenfrei überprüfen lassen!

Höhere Kosten durch Warmwasser durch Strom

Die Warmwassererhitzung über Strom ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, als würde die Warmwassererhitzung durch eine Zentralheizung geschehen. Etwa 30 Prozent der Mietwohnungen sind betroffen. Nach Berichten der Erwerbsloseninitiative “ALSO Oldenburg” vergessen die Behörden immer wieder den zustehenden Mehrbedarf. Das zeigt sich in den regelmäßigen Überprüfungen von Hartz IV Bescheiden.

Mehrbedarf Warmwasser gilt pro Person

Der Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung gilt dabei nicht für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, sondern für jedes einzelne Haushaltsmitglied. Der Anspruch verändert sich jedes Jahr um einige Eurocent.

Welcher Anspruch besteht?

Für Ehepartner, Alleinerziehende, Alleinstehende oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft beträgt der Mehrbedarf 2,3 Prozent des derzeit gültigen Hartz IV-Regelsatzes. Für Kinder und Jugendliche liegt der Anteil deutlich darunter.

Die neuen Pauschalen für eine dezentrale monatliche Warmwasserversorgung pro Person in 2020

Haushaltsmitglieder Pauschale pro Monat
Volljährige/ Alleinstehende 9,94 €
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 8,79 €
Volljährige unter 25 Jahren 7,94 €
Kinder 15 – 18 Jahre 4,60 €
Kinder 7 – 14 Jahre 3,70 €
Kinder 0 – 6 Jahre 2,00 €

Jobcenter verlangt Bescheinigung des Vermieters

Für den Mehrbedarf verlangt die Behörde eine Bescheinigung des Vermieters. Wer nicht will, dass der Vermieter erfährt, dass man Hartz IV bezieht, könnte dem Vermieter sagen, dass es sich hierbei um “Sozialleistungen” handelt, die beansprucht werden.

Widerspruch stellen

Wenn der Mehrbedarf nicht beantragt wurde bzw. der Bescheid diesen nicht aufweist, können Betroffene innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides einen Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch muss lediglich erwähnt werden, dass der Mehrbedarf für Elektrische Warmwasseraufbereitung nicht berücksichtigt wurde.

Überprüfungsantrag

Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X.  Dieser Antrag kann dazu verwendet werden, um bereits vergangene Bewilligungszeiträume nachzufordern. Dabei wird der Leistungszeitraum eines Kalenderjahres überprüft und berücksichtigt. Demnach sollten Betroffene bis Ablauf diesen Jahres einen Überprüfungsantrag stellen, um vorenthaltene Leistungen geltend zu machen.

Muster für einen Überprüfungsantrag Warmwasser Mehrbedarf

Antrag auf Überprüfung Ihres Bescheides vom….
über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 44 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
den o. g. Bescheid über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft im Bewilligungszeitraum …..beantrage ich gemäß § 44 SGB X zurückzunehmen. Begründung: In meiner Küche und meinem Bad wird das Warmwasser durch Strom erhitzt. Das haben Sie im angefochtenen Bescheid nicht berücksichtigt. Ich beantrage daher die Überprüfung Ihres Bescheides sowie eine Nachzahlung des Mehrbedarfs für dezentrale Warmwasseraufbereitung nach § 21 Abs. 7 SGB II.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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