Hartz IV-Widerspruch: Jobcenter nötigen immer öfter zur Rücknahme

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Trotz der Hartz IV-Erleichterungen während der Corona-Krise verweigern Jobcenter wichtige Mehr- oder Sonderbedarfe. Anträge werden einfach per Ablehnungsbescheid zurückgewiesen. Wer sich dann mit einem Widerspruch wehrt, erlebt unglaubliche Zustände. Immer öfter versuchen Jobcenter zur Rücknahme von Widersprüchen zu überreden. Dabei sind nach Berechnungen der Kanzlei “rightmart” fast 50 Prozent der Bescheide rechtswidrig.

Immer mehr Hartz IV Beziehende überprüfen ihre Bescheide und wehren sich mit einem Widerspruch. Immer öfter hören wir auch, dass eine Vielzahl von Jobcentern dazu übergeht, “in einem freundlichen Gespräch” den Leistungsberechtigten dazu zu überreden, den Widerspruch zurückzunehmen. Genau das sollten Betroffene allerdings nicht tun, denn allein das Jobcenter profitiert davon, wenn der Widerspruch zurückgezogen wurde.

Überlastung in den Behörden aufgrund der Widerspruchsflut

Die Jobcenter sind zunehmend überlastet, da immer mehr Hartz IV Beziehende einen Widerspruch einlegen. Dieser muss in der Behörde eingehend geprüft werden. Viele Stunden Arbeit bedeutet die Prüfung. Denn bei einem Widerspruch müssen Sachbearbeiter eingehend begründen, warum dieser entweder abgelehnt oder stattgegeben wird.

Zudem bedeutet ein Widerspruch, dass die Behörde offenbar nicht rechtssicher agiert. Um so mehr Widersprüche eingehen, um so schlechter die Statistik und Außenwirkung. Widersprüche sind für die Behörden wie eine Reklamation eines Kunden. Um so mehr Widersprüche bei einem Jobcenter eingehen, um so deutlicher wird, wie schlampig die Behörde arbeitet.

Bei Meldeterminen im Jobcenter wird oft Druck ausgeübt

Statt aber eine Qulitätssteigerung zu fördern, begegnet man immer häufiger dem Phänomen mit Überzeugungsgesprächen in der Behörde. Susanne M. (44) aus Hannover berichtet: “Ich hatte einen Widerspruch gestellt. Eine Woche später sollte ich zu einem Meldetermin in das Jobcenter kommen. Dort versuchte meine Sachbearbeiterin erst freundlich und dann mit Druck mich davon abzubringen, den Widerspruch aufrecht zu erhalten.”

Susanne M. ist kein Einzelfall. Immer wieder berichten Betroffene, dass dieser Art von Gesprächen stattfinden, um die Widerspruchs-Statistik auf Kosten der Anspruchsberechtigten zu senken. Denn wurde ein Widerspruch zurück gezogen, taucht dieser auch nicht mehr in der Statistik auf.

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Versprechungen für Zurücknahme des Widerspruchs

In weniger schweren Fällen erklärt der Sachbearbeiter, dass der Widerspruch zurückgenommen werden kann, weil der Fehler mit einem neuen Bescheid behoben wird. Dafür soll dann aber im Gegenzug der Widerspruch zurückgenommen sein.

In anderen Fällen erklärt der Behördenmitarbeiter, dass der Widerspruch sowieso nicht funktioniert und ohne Chancen ist. In Einzelfällen kam es sogar vor, dass plötzlich 4 Mitarbeiter bei einem Termin massiv auf den Betroffenen einredeten, bis dieser dann den Widerspruch aus Angst vor Konsequenzen zurück zog. Denn die Angst vor Sanktionen ist auch nach dem Urteil am Bundesverfassungsgericht groß. Denn immerhin können Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent drohen.

Diese Art von Statistikbereinigungen folgt einer Logik. Die Mitarbeiter wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen und reden von Paragrafen und Rechtsfolgen. Nur wenige können dann auch fachlich entgegnen. Niemand sollte sich davon einschüchtern lassen. Denn es ist das Recht eines jedes Bürgers, Bescheide überprüfen zu lassen und einen Widerspruch einzulegen, wenn Fehler in der Berechnung auftauchen oder vermutet werden.

Immer mit Beistand zum Meldetermin im Jobcenter

Was also tun, wenn ein Meldetermin nach einem Widerspruch ansteht. Niemand sollte allein zu solchen Gesprächen gehen. Jeder hat das Recht einen Beistand mitzunehmen. “Am besten ist, wenn Dich jemand begleitet, der standhaft bleibt und zweitens sich auch gut mit den Sozialgesetzgebungen auskennt”, rät Sebastian Bertram von Gegen-Hartz.de.

Einen Beistand zu finden, ist nicht so schwer. In fast allen großen Städten existieren Erwerbslosen-Initiativen, die anbieten, bei Terminen einen Beistand zu stellen. Auch im Internet gibt es Möglichkeiten einen Beistand zu finden. In unserem Forum zum Beispiel gibt eine extra Rubrik hierfür. Den Direktlink findet man hier. Selbst wenn die Beistandsperson nicht so viel Ahnung hat, ist es immer besser zu zweit zu gehen. Auch um einen Zeugen dabei zu haben.

Zudem fühlt man sich dann nicht so allein und ohnmächtig. Alles weitere zum Thema Beistand ist auch hier nachzulesen.

Sich wehren mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Werden Konsequenzen in einem Jobcenter-Gespräch angedroht, weil man einen Widerspruch einlegte, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde Abhilfe schaffen. Das Jobcenter ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Widerspruch zu prüfen.

Rücknahme des Widerspruchs lässt Frist verstreichen

Wird nämich ein Widerspruch zurückgenommen, ist nur das Jobcenter der Gewinner. Denn wurde dieser ersteinmal zurückgezogen, ist oft die Widerspruchsfrist erloschen. Dann kann nur noch ein Überprüfungsantrag Abhilfe schaffen.

Nicht den Versprechungen glauben

Leistungsbezieher sollten sich nie allein auf die Worte des Jobcentermitarbeiters verlassen, auch wenn dieser verspricht, dass die Fehler aus dem Bescheid korrigiert werden. Im Zweifel erlischt nämlich der Anspruch und vor Gericht kann man dann nur wenig erreichen, wenn kein Widerspruch gestellt wurde.

Ein Widerspruch kann nicht zu einer Sanktion führen und spürt man tatsächlich Nachteile, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Ein Hartz IV Bescheid kann online überprüft werden. Enthält dieser Fehler, wird automatisch ein Widerspruch durch Anwälte erstellt.

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