Falscher Hartz IV Bescheid: Wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist: Überprüfungsantrag stellen!

Lesedauer 2 Minuten

Überprüfungsantrag nach verstrichener Widerspruchsfrist

Ist ein Hartz IV Bescheid fehlerhaft, aber die Widerspruchsfrist ist nach einem Monat ungenutzt verstrichen, kann ein Überrprüfungsantrag Abhilfe schaffen. Nach der Frist wird nämlich der Bescheid bestandskräftig.

Warum und wann lohnt es sich, einen Überprüfungsantrag zu stellen?

ALG 2-Bescheide gelten rechtlich als Verwaltungsakte, da sie direkte Rechtsfolgen nach sich ziehen (z.B. eine Erhöhung oder Kürzung der Leistungen). Möchten Sie gegen einen ALG 2-Bescheid Widerspruch einlegen, gilt grundsätzlich eine einmonatige Widerspruchsfrist. Eine Verlängerung dieser Frist entsteht nur, wenn im Bescheid keine Belehrung über Ihre Rechtsmittel (Rechtsbehelfsbelehrung) angefügt ist. Dann gilt automatisch eine Frist von einem Jahr ab Zustellung des Bescheides. Im Regelfall besteht aber eine Frist von einem Monat. Ist das Ende dieser Frist erreicht, haben Sie die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dadurch können sie rückwirkend einen oder mehrere Bescheide des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Antrag gestellt wird, überprüfen lassen. Das Jobcenter hat nach Ihrer Antragstellung sechs Monate Zeit, Ihren Bescheid zu prüfen.

Wie wird ein Überprüfungsantrag gestellt?

Einen Überprüfungsantrag stellen Sie formlos bei dem Jobcenter, dass Ihnen den jeweiligen Bescheid geschickt hat. Sind Sie umgezogen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, dann wenden Sie sich trotzdem an Ihr vorheriges Jobcenter, nur bei diesem wird Ihr Antrag bearbeitet werden. Zur Antragstellung können Sie ein Schreiben mit Angabe des vermuteten Fehlers verfassen. Zur Identifizierung des Bescheides geben Sie dabei das Datums des konkreten Bescheides an. Eine mündliche Antragstellung (zur Niederschrift im Jobcenter) ist ebenfalls möglich. Bei beiden Vorgehensweisen ist es ratsam, eine Person als Zeuge der Antragstellung zu haben.

Die Folgen eines Überprüfungsantrages

Bei einem „normalen“ Widerspruch im Sozialrecht gilt der Rechtsgrundsatz „reformatio in peus“: dies bedeutet, dass auch wenn die Sachlage anders als ursprünglich vom Jobcenter angenommen ist, darf es aufgrund eines Widerspruchs während eines laufenden Bewilligungszeitraumes die Situation des ALG 2-Beziehers nicht verschlechtern. Dieser Grundsatz gilt bei Überprüfungsanträgen nicht! Die gesamte Richtigkeit wird durch das Jobcenter geprüft.

Auch Fehler, die Ihnen bei Antragstellung nicht bewusst waren und für Sie negative Folgen beinhalten, werden beachtet. Deshalb ist es wichtig, sich vorab über die Rechtslage zu informieren und gegebenenfalls beraten zu lassen, um die Erfolgschancen des Überprüfungsantrages zu erhöhen. Gegen einen abgelehnten Überprüfungsantrag kann wiederum Widerspruch, bei Ablauf der sechs Monate ohne Bearbeitung des Antrages Untätigkeitsklage, eingereicht werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...