Bürgergeld-Widerspruch: Jobcenter nötigen immer öfter zur Rücknahme

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Häufig versuchen Jobcenter, Bürgergeld-Bezieher zur Rücknahme von Widersprüchen zu überreden. Dabei sind nach Berechnungen der Kanzlei “rightmart” fast 50 Prozent der Bescheide rechtswidrig.

Immer mehr Bürgergeldberechtigte überprüfen ihre Bescheide und wehren sich mit einem Widerspruch.

Immer häufiger hören wir aber auch, dass viele Jobcenter dazu übergehen, die Leistungsberechtigten “in einem freundlichen Gespräch” zur Rücknahme des Widerspruchs zu überreden.

Genau das sollten die Betroffenen aber nicht tun, denn nur das Jobcenter profitiert davon, wenn der Widerspruch zurückgenommen wird.

Dr. Utz Anhalt: Wie sich Leistungsberechtigte dagegen wehren können

Überlastung in den Behörden aufgrund der Widerspruchsflut

Die Jobcenter sind zunehmend überlastet, da immer mehr Bürgergeldempfänger Widerspruch einlegen. Diese müssen in der Behörde gründlich geprüft werden.

Das bedeutet viele Stunden Arbeit. Denn bei einem Widerspruch müssen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ausführlich begründen, warum der Widerspruch entweder abgelehnt oder stattgegeben wird.

Zudem bedeutet ein Widerspruch, dass die Behörde offensichtlich nicht rechtssicher handelt. Je mehr Widersprüche eingehen, desto schlechter ist die Statistik und die Außenwirkung.

Widersprüche sind für die Behörden wie die Reklamation eines Kunden. Je mehr Widersprüche bei einem Jobcenter eingehen, desto deutlicher wird, wie schlampig die Behörde arbeitet.

Bei Meldeterminen im Jobcenter wird oft Druck ausgeübt

Doch statt Qualitätsverbesserungen zu fördern, wird dem Phänomen immer häufiger mit Überzeugungsgesprächen in der Behörde begegnet.

Susanne M. (44) aus Hannover berichtet: “Ich hatte Widerspruch eingelegt. Eine Woche später sollte ich zu einem Meldetermin ins Jobcenter kommen. Dort versuchte meine Sachbearbeiterin erst freundlich, dann mit Druck, mich davon abzubringen, den Widerspruch aufrechtzuerhalten.”

Susanne M. ist kein Einzelfall. Immer wieder berichten Betroffene, dass solche Gespräche geführt werden, um die Widerspruchsstatistik auf Kosten der Leistungsberechtigten zu senken. Denn wird ein Widerspruch zurückgezogen, taucht er in der Statistik nicht mehr auf.

Versprechungen für Zurücknahme des Widerspruchs

In weniger schwerwiegenden Fällen erklärt der Sachbearbeiter, dass der Widerspruch zurückgenommen werden kann, weil der Fehler durch einen neuen Bescheid behoben wird. Im Gegenzug wird dann der Widerspruch zurückgenommen.

In anderen Fällen erklärt der Sachbearbeiter, dass der Widerspruch ohnehin nicht funktioniere und aussichtslos sei.

In Einzelfällen ist es sogar vorgekommen, dass bei einem Termin plötzlich 4 Mitarbeiter massiv auf den Betroffenen einredeten, bis dieser aus Angst vor Konsequenzen den Widerspruch zurückzog.

Denn die Angst vor Sanktionen ist auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts groß. Immerhin drohen Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent.

Diese Art der Statistikbereinigung folgt einer Logik. Die Mitarbeiter wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen und reden über Paragraphen und Rechtsfolgen.

Nur wenige können dann fachlich dagegen halten. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen. Denn es ist das Recht eines jeden Bürgers, Bescheide überprüfen zu lassen und Widerspruch einzulegen, wenn Fehler in der Berechnung auftauchen oder vermutet werden.

Immer mit Beistand zum Meldetermin im Jobcenter

Was also tun, wenn nach einem Widerspruch ein Meldetermin ansteht? Niemand sollte allein zu solchen Gesprächen gehen. Jeder hat das Recht, einen Beistand mitzunehmen. ”

Am besten ist es, wenn jemand dabei ist, der einen nicht unterkriegen lässt und sich außerdem gut mit der Sozialgesetzgebung auskennt”, rät Dr. Utz Anhalt von Gegen-Hartz.de.

Einen Unterstützer zu finden, ist gar nicht so schwer. In fast allen größeren Städten gibt es Erwerbsloseninitiativen, die bei Terminen einen Beistand anbieten. Auch im Internet gibt es Möglichkeiten, einen Beistand zu finden.

In unserem Forum zum Beispiel gibt eine extra Rubrik hierfür. Den Direktlink findet man hier. Selbst wenn die Beistandsperson nicht so viel Ahnung hat, ist es immer besser zu zweit zu gehen. Auch um einen Zeugen dabei zu haben.

Zudem fühlt man sich dann nicht so allein und ohnmächtig.

Sich wehren mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde

Werden Konsequenzen in einem Jobcenter-Gespräch angedroht, weil man einen Widerspruch einlegte, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde Abhilfe schaffen. Das Jobcenter ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Widerspruch zu prüfen.

Rücknahme des Widerspruchs lässt Frist verstreichen

Wird nämich ein Widerspruch zurückgenommen, ist nur das Jobcenter der Gewinner. Denn wurde dieser ersteinmal zurückgezogen, ist oft die Widerspruchsfrist erloschen. Dann kann nur noch ein Überprüfungsantrag Abhilfe schaffen.

Nicht den Versprechungen glauben

Leistungsberechtigte sollten sich nie allein auf das Wort des Jobcenter-Mitarbeiters verlassen, auch wenn dieser verspricht, Fehler im Bescheid zu korrigieren.

Im Zweifel erlischt der Anspruch und vor Gericht kann man dann wenig erreichen, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde.

Ein Widerspruch kann nicht zu einer Sanktion führen und spürt man tatsächlich Nachteile, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Ein Bürgergeld Bescheid kann online überprüft werden. Enthält dieser Fehler, wird automatisch ein Widerspruch durch Anwälte erstellt.