Hartz IV-Bezieherin darf nicht in angemessene Wohnung umziehen
20.08.2013
Einer 54-jährige Hartz IV-Bezieherin wird der Umzug in eine angemessene Wohnung vom Jobcenter Mainz verweigert, obwohl die Frau derzeit auf nur acht Quadratmetern in überteuerten und unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt. Das berichtet die „Mainzer Rhein-Zeitung“ (MRZ). Demnach muss sich die ehemalige Hotelfachfrau die Wohnung mit zwei fremden Männern teilen. Die Tür zur Gemeinschaftsdusche und – toilette könne zudem nicht verschlossen werden und die Küche befinde sich in einem verkommenen Zustand. Für diese katastrophalen Wohnverhältnisse übernimmt das Jobcenter monatlich stolze 316 Euro Warmmiete. Einem Umzug will die Behörde trotz der überteuerten Miete und der menschenunwürdigen Wohnverhältnisse jedoch nicht zustimmen.
Jobcenter unterstützt Mietwucher
Wie die MRZ berichtet, sind die Wohnverhältnisse, in denen die Hartz IV-Bezieherin derzeit lebt menschenunwürdig. „Bestialischer” Gestank und Dreck im Treppenhaus, verstopfte Abflüsse, morsche Fenstergriffe und eine nicht verschließbare Tür zur Gemeinschaftsdusche und -toilette seien nur einige der groben Mängel. Dennoch sieht das Jobcenter Mainz keinen Handlungsbedarf. Dabei hat die 54-Jährige bereits eine Wohnung gefunden, die den Kriterien des Jobcenters zufolge als angemessen gilt. Zukünftig könnte die Frau auf 22 Quadratmetern für 390 Euro Warmmiete statt wie derzeit auf nur acht Quadratmetern für 316 Euro wohnen.
Als die Hartz IV-Bezieherin beim Jobcenter um den Umzug in die neue Wohnung bat, teilte ihr die Behörde jedoch mit, dass in diesem Fall die Erfordernis des Umzugs nicht erkennbar sei. Daraufhin setzte die Frau ein zweiseitiges Schriftstück auf, in dem sie die unzumutbaren Wohnverhältnisse schilderte. „Ich kann hier nicht mehr bleiben, die Leitungen liegen blank, mein Fenster kann ich nicht richtig aufmachen. Wie sollte ich arbeiten, wenn ich so wohnen muss“, sagte die 54-Jährige gegenüber der MRZ.
Bevor ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird, müssen Hartz IV-Bezieher die Zustimmung des Jobcenters einholen und sind somit vollständig vom Willen des Sachbearbeiters abhängig. (ag)
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